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Donnerstag, 22. März 2018

Wer zahlt?

Bleibt immerhin die Frage: Wer zahlt?
 
Jedenfalls nicht der Ratsuchende selbst. Denn das wäre widersinnig: Helfende Beratung würde zum Luxuskon- sum für Besserverdienende; eine Variante des Psycho-Booms. Eine allgemeine Dienstleistung kann sie nur sein, wenn die Eingangsschwellen niedrig sind: auch die finanziellen. Daß es Helfende Beratung gibt, ist im Ganzen eine Gemeinschaftsaufgabe.

Darum ist sie noch lange nicht Amtswaltung des Gemeinwesens am Einzelnen. Helfende Beratung kommt durch Vertrag zustande, nicht als Maßnahme. Unser Rechtssystem beruht darauf, daß keiner ohne rechtlichen Beistand bleibt, wenn er ihn braucht. Deshalb gibt es kommunale Rechtsberatung und das Armenrecht. Daß es sie gibt, liegt im öffentlichen Interesse.

Daß die Menschen gesund und leistungsfähig bleiben, liegt im öffentlichen Interesse. Deshalb gibt es ein öffent- lich verfaßtes Gesundheitssystem. So umstritten seine Kosten immer wieder sind: Daß es sich um Dienstleistun- gen an Privatleuten handelt und nicht um Vollstreckung eines Staatszwecks, das hat noch keiner in Frage gestellt.

Und daß zum Setzen der fachlichen Maßstäbe letzten Endes die jeweilige Fachwelt – der Juristen hier, der Medi- ziner dort – immer noch am ehesten qualifiziert ist, auch nicht.
 

Was wäre also daran paradox, wenn die Existenz eines Systems Helfender Beratung durch das Gemeinwesen finanziert, seine Wirkweise aber privat verfaßt wäre? Es ist der Dünkel des öffentlichen Dienstes ebenso wie der Geltungsdrang manchen Sozialarbeiters, der hier eine Denkhemmung aufbaut; nicht der gesunde Menschenver- stand.

Daß Helfende Beratung nicht in den öffentlichen Dienst gehört, hat seine sozusagen ‚technologischen’ und ‚er- gonomischen’ Gründe: Der Charakter der Tätigkeit selbst – erraten, erfinden, verlocken, präsentieren, simulieren – hat mehr mit Kunst zu tun als mit Ordnung.[21] Aber darin kommt nur zum Ausdruck, daß sie ihrer Ortsbe- stimmung nach nicht mehr Hoheit ist, sondern Medium gesellschaftlicher Selbstorganisation.


Daß sie es ist, liegt im Interesse des Gemeinwesens. Um es zu sein, dient sie nicht jenem, sondern den Privat- leuten.


Doch mit der Frage, wer zahlt, erledigt sich nicht die Frage, was es kostet. Wieviel und welche Art sozialer Arbeit eine Gesellschaft nötig zu haben meint und was sie ihr wert ist, ist eine politische Frage. Aber nicht nur. Es ist auch eine fachliche Frage; sobald es nämlich um die Qualitätskriterien geht. Und darüber entscheidet am besten die Fachwelt selbst, nicht die konstituierten politischen Korps.

Darüber, wieviel das Gemeinwesen für soziale Arbeit ausgibt, sollte die Sozialarbeit besser nicht mitreden wollen: in wessen Namen wohl? Auch nicht darüber, wie das Geld verteilt wird: Das gibt nur Zank. Aber die fachlichen Maßstäbe, nach denen der Hoheitsträger über die Verteilung öffentlicher Mittel entscheidet, die kann nur sie setzen und kein anderer.

Dazu freilich müßte sie mit einer Stimme reden. Das heißt, sie müßte sich selbst repräsentieren können. Also sich selbst verfassen: repräsentativ heißt öffentlich (nach innen wie nach außen). 
 
Als wir vor [27!] Jahren der Fachwelt unsern Vorschlag zur Selbstorganisation der Sozialarbeit in einer öffentlich-rechtlichen Kammer vortrugen,[22] da wurde er mit ohrenbetäubendem Schweigen begrüßt.

Dabei ist es bis heut geblieben


[21]siehe Eine Steinzeit-Technologie?, aaO, sowie Ein gewagtes Unternehmen – Warum soziale Arbeit nicht länger in den öffentlichen Dienst gehört
[22]siehe Befreit die Sozialarbeit ! – Ein Vorschlag zur Umordnung der Jugendhilfe in Sozial Extra 2/1991

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