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Mittwoch, 20. September 2017

Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert.


Die theoretisch schon längst als überfällig erkannte Umstellung der Sozialarbeit 'vom Fall zum Feld', d. h. ihre paradigmatisch Umorientierung weg von den 'Defiziten' der Individuen hin zu den 'Ressourcen' der Gemeinwesen, ist in den letzten Jahren durch nichts so sehr kompromittiert worden wie durch die von interessierter Seite aufgebrachte Verquickung des Konzepts mit der bürokratischen Hinterlist der Sozial- raumbudgets. 

Zugestanden sei, dass die Idee nicht ursprünglich aus bürokratischer Absicht entstanden ist. Sie ist entstan- den aus der Unvereinbarkeit feldorientierter und selbst nur bescheiden präventiver (Jugend-) Sozialarbeit mit den Finanzierungsmöglichkeiten des KJHG.

Als 1990 endlich, endlich das altes Reichsjugendwohlfahrtsgesetz JWG durch das neue Kinder- und Jugend- hilfegesetz KJHG ersetzt wurde, war es eigentlich bereits 
veraltet. Kein Wunder, es war fast ein Viertel- jahrhundert lang daran gestrickt, gefeilscht und geflickt worden. Als es dann endlich in Kraft trat, war die epochale Erneuerung, die es 1968 bedeutet hätte, schon fast zu einer Nebensache geworden. Rechtlich ge- sehen; denn im Alltag der Jugendverwaltungen sind die neuen Prinzipien auch heute noch nicht überall an- gekommen: Es ist nicht länger die ordnungspolitische Selbstermächtigung einer väterlichen Obrigkeit über die Bürger, die die Sozialarbeit begründet, sondern der Anspruch der Individuen gegen den Staat. Dass in der Konsequenz dem 'Klienten' buchstäblich ein Wahlrecht zwischen den rechtlich möglichen Leistung zusteht, ist weit davon entfernt, zu den Selbstverständlichkeiten in deutschen Jugendamtsstuben zu zählen.  

Kein Wunder, die Mittel sind seit 1990 knapper geworden, die Neigung der Ämter geht dahin, wo immer möglich noch hinter die Innovationen des KJHG zurück zu fallen. 

Die professionelle Einsicht rät dagegen, (unter anderm) gerade weil die Mittel knapper sind, über das KJHG hinaus zu gehen, und zwar systematisch. Die Begründung der Sozialarbeit als einer dem Bürger zustehenden Leistung lag ganz im Geist des Jahres 1968. Doch in dieser Logik bleibt sie auf den Einzelfall fixiert. Das Gesetz definiert eine Reihe von Bedarfssituationen, die jeweils einen individuellen Anspruch begründen. Und es definiert einige 
freilich im Sinne des Gesetzgebers nicht erschöpfende Leistungen. Der An- spruchsberechtigte hat nicht nur eine Mitsprache, sondern  im Fall von Kostenneutralität  selbst ein Wahlrecht hinsichtlich der zu gewährenden Leistung. Der Vorbehalt der Kostenneutralität ist im Alltag keine so gravierende Einschränkung, wie es scheinen mag: Der Behördenmitarbeiter gibt nicht sein eigenes Geld aus, sondern das von Vater Staat. Einen Riesenunterschied macht es allerdings, mit welcher 'Maßnahme' er sich mehr Mühe auflädt  und sei es nur mit dem nächsten Vorgesetzten.

Und das ist der springende Punkt: Einzelne Beamte müssen einzelne 'Maßnahmen' bewilligen. Nämlich nachdem ein begründeter 'Anspruch' angemeldet wurde. Im Vorfeld dafür zu sorgen, dass 'Ansprüche', wenn irgend möglich, gar nicht erst auftreten 
dafür sind keine Mittel mehr übrig. Denn in realistischer Vorah- nung der auch im nächsten Jahr wieder anfallenden Ansprüche, und noch dazu bei freier Wahl der Berechtig- ten, müssen pauschal reichlich Leistungen "vorgehalten" werden, so dass kein Berechtigter abgewiesen wird und bei Gericht klagen muss und kann.  Das kostet grad genug.

Eine Umstellung des gesamten Systems der individuellen Ansprüche auf die präventive Logik der Feldarbeit und die Rückführuung der Fallmaßnahmen auf eine subsidiäre Rolle würde es nötig machen, über mehrere Jahre die für Jugendsozialarbeit vorgesehen Mittel zu verdoppeln – um parallel einerseits für alle eventuell gemeldeten Ansprüche die gebotenen ‚Leistungen‘ (einschl. Wahlmöglichkeit) "vorzuhalten", und auf der andern Seite eine umfassende feldorientierte, auf die Stärkung der Ressourcen in den Sozialräumen gerich- tete Arbeit in den Gemeinwesen aufzubauen. Letztere würde ganz gewiss einige Jahre brauchen, um quanti- fizierbare Ergebnisse zu zeitigen, schon weil die Sozialarbeiter selbst sich in die neue Arbeitsweise erst einleben müssen. Da kann man einem Stadtkämmerer tausendmal sagen: Im Lauf der nächsten ein, zwei Jahrzehnte holst du alle Mehrausgaben wieder rein, denn präventive Sozialraumorientierung kommt den Steuerzahler auf die Dauer unvergleichlich viel billiger als – ebenso ineffektive wie personalintensive 
nachträgliche Reparaturarbeit; und die werden wir auf ein subsidiäres Minimum beschränken. Er wird sagen: Die nächsten Jahrzehnte kann ich nicht budgetieren. Im kommenden Rechnungsjahr muss ich meinen Haus- halt ausgleichen. Tragt eure Ideen in der Hochschule vor; oder bei meiner Partei. In ein, zwei Jahrzehnten reden wir dann weiter…

Das ist prima vista ein unlösbares Dilemma.

Der Gedanke, in den vorhandenen Jugendhilfebudgets eine pragmatische Umschichtung vorzunehmen, indem auf der einen Seite Mittel für die vorzuhaltenden Einzelmaßnahmen eingespart und auf der andern Seite der präventiven Feldarbeit zugeschoben würden, nämlich im Rahmen der kleinteilig übersehbaren Möglichkeiten, war da ja nicht illegitim. Die Jugendämter selbst können das nicht machen – fiskalisch dürfen sie nicht und praktisch haben sie selber nicht genügend Einblick in die je lokale Situation. Daher der Gedan- ke, die Entscheidung an die einzelnen Träger zu delegieren, denen man für ihre Tätigkeit pro Jahr eine Pauschalsumme gewährt, die sie in ihrer täglichen Arbeit dann nach eigenem professionellen Urteil so hin- und herschieben, wie es zweckmäßig erscheint.

Dass die Jugendämter sich dann am Jahresanfang diejenigen Träger ausgucken müssen (und dürfen), denen sie diese Verantwortung übertragen wollen, und alle andern im 'Feld' tätigen Träger in die Röhre sehen, ist eine hässliche Konsequenz des Ganzen.

Es ist keine Frage der Begriffe, keine Frage der Logik, keine Frage der Theorie. Es ist eine ganz einfache pragmatische Frage: Hält einer, der in der Jugendsozialarbeit eine gewisse praktische Erfahrung angesam- melt hat, die deutschen Jugendämter organisatorisch, personell und intellektuell für fähig, eine solche Aus- wahl professionell verantwortlich zu treffen?

Der Hauptpropagandist der Sozialraumbudgets sagte: "Ich mache mit ihnen Lehrgänge."

Jeder andere wird sagen: In dem ganzen bürokratischen Gestrüpp, das in Deutschland um die Jugendhilfe rankt, sind es gerade die lokalen Jugendämter, die sich als das Überflüssigste bewährt haben. Sie verwalten Akten, und das braucht keiner. Ausgerechnet denen die hoheitliche Souveränität darüber zuzuschieben, wer im Feld Sozialarbeit betreiben darf und wer nicht, heißt den Bock zum Gärtner machen.


8. 7. 2014


Montag, 18. September 2017

Zurück auf Anfang.

aus Welt am Sonntag, 16.09.2017 

Kommission gefordert  
CDU-Familienpolitiker beklagt schwere Missstände in der Jugendhilfe

„Ich habe als Abgeordneter mittlerweile so viele Fälle von nicht nachvollziehbaren Inobhutnahmen, Sorgerechtsentzügen, aber auch Klagen von Pflegeeltern über die Behörden zugesendet bekommen, dass ich davon überzeugt bin, dass es sich nicht mehr um wenige Einzelfälle besonders versagender Eltern und schwieriger Kinder handelt“, sagte Weinberg der WELT AM SONNTAG. Vielmehr sei anzunehmen, dass es sich dabei um ein systembedingtes oder strukturelles Problem handeln könnte, so Weinberg.


Kinder und Jugendliche würden immer wieder erzählen, dass ihr Wunsch und ihr Wille bei den Entscheidungen, wo und wie sie leben wollen, missachtet werde. Viele Eltern fühlten sich in Familiengerichts- oder Jugendamtsverfahren gedemütigt und genötigt. „Jedes einzelne Fehlurteil, jedes einzelne unter Fehleinschätzungen leidende Kind ist unser Auftrag, das System zu überprüfen“, fordert Weinberg. Ein Tabuisieren, Wegschauen oder Verdrängen dürfe es nicht länger geben.

Zahl der Inobhutnahmen rasant gestiegen

Tatsächlich steigt die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die von den Jugendämtern aus ihren Familien genommen werden, seit Jahren stetig. Ein großer Teil der 84.230 im vergangenen Jahr in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren zwar minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. Aber selbst wenn man diese Gruppe herausrechnet, ist die Zahl der Inobhutnahmen rasant gestiegen – von 26.155 im Jahr 1996 auf 39.295 zehn Jahre später.

Es sei sorgfältig zu prüfen, ob dies an einer Zunahme von Erziehungsversagen und Überforderung von Eltern, an erhöhter Wachsamkeit der Behörden oder an einer Absenkung der Eingriffsschwelle liege, so Weinberg. Mit Blick auf die Auswirkungen auf die betroffenen Familien habe der kommende Bundestag die Pflicht, dies zu überprüfen.

Ähnlich wie in der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs müsse Betroffenen und Insidern die Gelegenheit gegeben werden, ihre Erfahrungen aus ihrer Perspektive vertraulich zu schildern, damit unabhängige Experten sie auswerten können.


aus FAZ, 17. 9. 2017

Jugendämter können sogenannte vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als Hilfe in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen durchführen – etwa auf Bitten der Kinder oder bei Gefahr für das Kindeswohl. Bis eine Lösung gefunden ist, werden die Minderjährigen in Obhut genommen und können auch in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie untergebracht werden.


Nota. - Bis weit in die neunziger Jahre laute der letzte Schrei in der Jugendhilfe Fremdunterbringung nach Möglichkeit vermeiden! Das klang beinahe revolutionär - war doch das Heim ein Jahrhundert lang sowohl Fundament als auch Schlussstein der Jugendfürsorge gewesen! Dem Geist der Zeit und namentlich der "Heimkampagne" des Jahres '68 folgend, sollte aus der behördlichen Fürsorge nunmehr sozialarbeiterliche Hilfe werden; festgeschrieben im neuen Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz, das nach langen Wehen 1991 endlich das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz aus dem Jahre 1927 ersetzt hat.

Wollte da eine Bürokratie freiwillig den Zugriff auf ihre Untertanen lockern? Ach, weit gefehlt. Es schoss vielmehr die Plethora der ambulanten Maßnahmen ins Kraut, die vielen Sozialarbeitern neue Beschäfti- gungsmöglichkeiten schafften und die im Hintergrund lauernden Heime erst dann in Anspruch nahmen, wenn sich die ambulant Maßgenommenen über Jahre als restistent erwiesen hatten und als Ultima Ratio "nichts anderes mehr übrigblieb" - und dann wiederum die Erwartung bestätigten, dass Fremdunterbrin- gung nichts bringt. Ein Zirkel, der viele Steuermittel kostete und nur den Professionellen und dem See- lenfrieden der Verwaltungen gedient hat.

Aber es wurde immerhin so getan, als lägen den behördlichen Entscheidungen fachliche Erwägungen zu Grunde.

Seit Mitte der neunziger Jahre stand auch die Jugendhilfe im Zeichen des Sparens. Die Stadtkämmerer konnten auch bei gutem Willen dem unvermeidlichen Ruf nach mehr Personal nicht länger nachgeben, und den Jugendämtern blieb nichts übrig, als allüberall nach den billigsten Angeboten zu suchen. Die Folgen sind verheerend. Von fachlichen Debatten in Jugendhilfe und Sozialarbeit ist - mindestens in der interes- sierten Öffentlichkeit - nichts mehr zu hören, Jedem sitzt das Hemd näher als die Hose, und alle machen klein-klein.

Und darum erleben wir ein Anschwellen der... Femdunterbringung! Dass das alles am Ende doch nur immer teurer wird, ist noch der geringste Skandal. Dass viele tausend Leben schon in frühen Jahren beschädigt werden, ist ein viel größerer.

Der allergrößte ist aber, dass seit einem Vierteljahrhundert die Alternativen bekannt sind - aber gegen den Willen einer gefräßigen Bürokratie nie ein Chance bekamen.
JE