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Dienstag, 5. Februar 2019

Google+ macht dicht.

Tinguely
 
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Ich kann nichts dafür,
Jochen Ebmeier

Mittwoch, 9. Januar 2019

Immer mehr Heimeinweisungen.

Die meisten Kinder und Jugendlichen, die in Obhut genommenen wurden, leben in einem Heim 
aus welt.de, 9. 1. 2019
 
Immer mehr Kinder landen in der Obhut des Staates
Es ist der drastischste Eingriff des Staates in eine Familie: die Inobhutnahme eines Kindes. Wie lange das geschieht, hängt auch davon ab, in welchem Bundesland das Kind lebt. Die FDP fordert einen einheitlichen Qualitätskodex für Jugendämter.



Wenn Eltern ihre Kinder misshandeln oder vernachlässigen, wenn es Beziehungsprobleme gibt oder die Eltern wegen Krankheit oder einer psychischen Störung mit der Erziehung überfordert sind, dann treten in Deutschland die Jugendämter auf den Plan. Immer häufiger greifen sie dabei zur Ultima Ratio – und nehmen das Kind vorübergehend aus der Familie heraus. Kontinuierlich sind die Inobhutnahmen in den vergangenen Jahren gestiegen.


Ein großer Teil davon entfällt zwar auf die Gruppe der alleinreisenden minderjährigen Flüchtlinge. Doch selbst wenn man diese Gruppe herausrechnet, stieg die Zahl der Inobhutnahmen zwischen den Jahren 2010 und 2017 von 33.521 auf 38.891 KindeWie lange diese Kinder in Heimen oder Pflegefamilien leben und ob sie überhaupt zu ihren Eltern zurückkehren können, hängt auch von dem Bundesland ab, in dem sie leben. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die WELT exklusiv vorliegt.

Im Bundesdurchschnitt konnten 41 Prozent der Kinder und Jugendlichen nach einer vorübergehenden Inobhutnahme wieder zu ihren Erziehungsberechtigten zurückkehren. Diese Quote variiert jedoch erheblich: Während in den Stadtstaaten Hamburg (27 Prozent) und Berlin (30 Prozent) nicht einmal ein Drittel der Kinder innerhalb desselben Jahres wieder in ihre Familie zurückkehren konnte, waren es in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern immerhin 46 Prozent.

Auch hinsichtlich der Dauer der Fremdbetreuung würden „erhebliche regionale Unterschiede“ beobachtet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Dauer von Inobhutnahmen ohne die Fälle aufgrund einer unbegleiteten Einreise sei zwischen den Jahren 2010 und 2016 bundesweit von durchschnittlich 24,8 Tagen auf durchschnittlich 35,7 Tage gestiegen. Dabei werde der Durchschnittswert allerdings „stark durch Einzelfälle mit besonders langer Dauer beeinflusst“.

Zudem hänge die Dauer der Inobhutnahme mit dem Alter der betroffenen Minderjährigen zusammen: „Je jünger, desto länger dauern im Durchschnitt die Inobhutnahmen.“ Zur Erklärung der gestiegenen Dauer lägen allerdings „keine ausreichenden Forschungserkenntnisse vor“.

Hauptgründe für die Herausnahme aus der Familie waren der Statistik zufolge Überforderung der Eltern, Vernachlässigung, Beziehungsprobleme und Kindesmisshandlungen, zudem Suchtprobleme und Straffälligkeit der betroffenen Kinder. In einem kleineren Teil der Fälle sind auch sexueller Missbrauch und die Trennung oder Scheidung der Eltern Grund für die Inobhutnahme von Kindern.

Ingesamt gaben die Jugendämter im Jahr 2017 über 143.000 sogenannte Gefährdungseinschätzungen ab. In 48.578 Fällen konnte allerdings weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf festgestellt werden.

Für den allgemeinen Anstieg der Inobhutnahmen führt die Bundesregierung in einer weiteren Anfrage der FDP-Fraktion aus dem November 2018 folgende Gründe an: die „Bedeutungszunahme von Aufgaben im Kinderschutz“ und eine „erhöhte Sensibilität für Gefährdungen, eine verbesserte Kommunikation zwischen unterschiedlichen Berufsgruppen sowie die Weiterentwicklung von entsprechenden Verfahren in Jugendämtern“. Eine eindeutige Bewertung der Gründe sei auf Grundlage des derzeitigen Forschungsstandes jedoch nicht möglich.

„In der Kinder- und Jugendhilfe fehlt es an einer übergeordneten Instanz, die Jugendämter berät und ihnen zur Seite steht“, kritisierte der bayerische FDP-Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Daniel Föst. „Jugendämter machen in der Regel einen sehr guten Job, aber die Standards zwischen den einzelnen Bundesländern sind sehr unterschiedlich.“ Zudem gebe es keine flächendeckende wissenschaftliche Erhebung zu Inobhutnahmen in Deutschland.

„Die Inobhutnahme eines Kindes zu seinem Wohl ist der drastischste Eingriff des Staates in eine Familie. Es wäre deshalb wichtig, dass sich alle Jugendämter an einem einheitlichen Verhaltens- und Qualitätskodex orientieren."
 
„Brauchen dringend mehr Transparenz“

Die FDP fordere deshalb ein „zentrales, unabhängiges Kompetenzzentrum, das Richtlinien definiert und als Kooperationspartner der Jugendämter zur Verfügung steht“. Bund und Länder hätten derzeit kaum Einblick in die Strukturen und Prozesse vor Ort. „Wir brauchen hier dringend mehr Transparenz und einheitliche Berichtswege“, so Föst. „Die Politik darf nicht immer erst dann handeln, wenn erneut ein tragischer Fall öffentlich bekannt wird.“

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe auf Basis des in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterzuentwickeln. Dazu hat das Familienministerium im November einen Dialogprozess mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis in Gang gesetzt.

„Der Prozess sieht vor, auch Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichtsbarkeit zu sammeln und und systematisch auszuwerten“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die erste Anfrage der Liberalen. Die Erkenntnisse sollen dann in den Gesetzgebungsprozess einfließen.


Nota. - Fremdunterbringung vermeiden war noch in den 90er Jahren von allen Glaubenssätzen der Kinder- und Jugendhilfe der unumstößlichste. An "Alternativen zur Heimerziehung" wurde allerorten gedocktert, stets nach den Motti familienähnlich und small is beautiful. Das war ein fruchtbares Feld für Experimente aller Art und ein Königsweg zur Öffnung für private Iniatiativ. 

Nötig gewesen wäre aber nicht ein tausenfältiges Anpassen im Detail, sondern eine Umordnung en gros. Doch das konnte den Jugendbehörden nicht passen und den Privaten, die an ihrem Tropf hingen, schon gar nicht.

Das Ergebnis: An Fremdunterbringung vermeiden ist heute schon wieder nicht mehr zu denken.
Dass dem wohlmeinenden Reformer aus der ehemals liberalen FDP nicht besseres einfällt als ein zentrales Zentrum für Kompetenz und Richtlinien, sagt alles über den Geist der Zeit (und den Untergang einer Partei).

JE


Samstag, 25. August 2018

Eine kopernikanische Wende: Vom Fall zum Feld.

 
oder:
Vom Ordnungsdienst zur Vermittlungsagentur

hoheitliche Normen 
 
Es gab eine Zeit, da stand es fest, wie die Welt beschaffen ist, und daß sie so zu bleiben hat. Ihr Sein war auch schon ihr Sollen. Es war klar, was die Regel war und was die Ausnahme, was Gesetz und was Abweichung, was normal war und was unnormal; und darüber, daß es weiterhin klar bliebe, wachten geistliche und weltliche Hoheiten, denn dafür waren sie da. Zwar ist die Welt in ihrer Wirklichkeit noch niemals heil gewesen, und ob das, was Pfaffen, Ärzte und Polizisten jeweils für die Regel hielten, von den Statistikern auch als gesellschaftlicher Durchschnitt wiedererkannt worden wäre, ist eine Frage für sich.

Doch für die gesellschaftliche Normalität ist weniger entscheidend, ob sie ist, als daß sie gilt.

Die mentale Verfassung eines Gemeinwesens ist für die Individuen, die es ausmachen, selber eine objektive Gegebenheit. Sie besteht nicht bloß – gedacht – in den Köpfen, sondern – real – in Raum und Zeit: in Gestalt der Institutionen.

Der Sinn unserer Institutionen liegt, nach Arnold Gehlens klassischer Definition,[1] der Entlastung der „instinktentbundenen“ menschlichen Individuen von „zuviel Unterscheidungs- und Entscheidungsdruck“ in einem stets unübersichtlicheren, immer ‘offeneren’ Universum.

Die sozialen Dienste sind solche Institutionen, und die Professionellen, die darin arbeiten, sind vergesellschaftete Wesen. In einem Gemeinwesen, das sich als endgültig vorkommt, ist der Staat Hoheit, die dem, der in die Irre geht, den rechten Weg weist; die ihn „ins Gemeinwesen (re-) integriert“. Er ist hier – Vater, und in gütiger Strenge kümmert er sich um die Seinen. Unter solchen Prämissen ist die Sozialarbeit, sie mag wollen oder nicht, selbst hoheitlicher und normativer Ordnungsdienst.


Die moderne Gesellschaft versteht sich – weil sie Verkehrs- und Leistungsverhältnis ist – nicht als Familie noch als Topos in einem Heilsgeschehen, sondern als nützliche Einrichtung, die die Unendlichkeit der Warenflüsse wahrt. Als Zirkulationsprozeß ist sie wesentlich eine Open-end-Veranstaltung. Folgerichtig verheißt sie ihren Teilhabern auch nicht Happiness, sondern lediglich the Pursuit Of[2]
 

Sie ist Gesellschaft, nicht Gemeinschaft.
 

Gegen die geweihten Ordnungen einer seelenvollen Vergangenheit nimmt sie sich kalt und kärglich aus. Dabei ist sie das heroische Zeitalter; denn sie hat den Menschen auf seine eignen Füße gestellt und uns zur Freiheit verurteilt.


In aller Konsequenz erleben wir es erst jetzt. Individualisierung, Differenzierung, Pluralisierung bedeuten eine Informalisierung der Verkehrsformen, wo alles immer wieder neu ausgehandelt werden muß. Was Ausnahme ist und was Regel, wer kann es noch sagen? Es ist keine Frage der richtigen Lehre mehr, sondern eine praktische Evidenz: Selbst wenn sie es wollte, die Sozialarbeit kann gar nicht mehr normativ sein – weil die verbindlichen Normen fehlen.[3] Nichts ist mehr selbstverständlich.
 
Und ist ersteinmal das Sollen problematisch, dann versteht sich bald auch das… Sein nicht mehr von selbst.[4]
 

Neomoderne
 

Dieser Verlust der Selbstverständlichkeiten ist in den Sozialwissenschaften unter dem Stichwort „Modernisierung moderner Gesellschaften“ thematisiert und in der Öffentlichkeit vornehmlich durch die von Jürgen Habermas entwickelte Formel von der „neuen Unübersichtlichkeit“, dann durch den von Ulrich Beck geprägten Begriff der „Risikogesellschaft“ bekanntgeworden. Damit ist ein säkularer Prozeß bezeichnet, der mehr oder weniger alle industriellen Gesellschaften erfaßt und durch seine grundlegende Ambivalenz geprägt ist: „nämlich einerseits eine rasch voranschreitende Erosion traditioneller sozialer Institutionen und der mit diesen verbundenen normativen Muster. Dieser korrespondiert andererseits eine Zunahme von Möglichkeiten der individuellen Gestaltung des Lebenslaufs, die sich aber zugleich als Zwang zu eigenverantwortlicher Entscheidung erweisen.“[5]
 

Möglichkeit als Zwang: Der moderne Mensch hat immer weniger, woran er sich halten könnte, er muß sich überall selbst zurechtfinden. Allenthalben vermehren sich „die vorfindbaren Subkulturen, driften auseinander, zersplittern, differenzieren sich und verlieren immer mehr gemeinsame Werte und Nenner. Die Kluft zwischen den gesellschaftlichen Gruppierungen wächst, und einst bindungsfähige Instanzen wie Religionen, Parteien und Ideologien verlieren an Bedeutung.“[6]   


 
 

Reichte es ehedem aus, wenn er keinen Fingerbreit von Gottes Wegen abwich, so irrt der Mensch heut auf eigne Faust durchs Leben; irrt und verirrt sich auch. Daß er immer wieder mal fremden Rat braucht, ist nicht mehr die Ausnahme, sondern gehört schon zur Regel.
 

Der Bedarf an Beratung wächst. Doch „mit der Generalisierung der Lebensrisiken werden zugleich die Problemlagen der einzelnen Menschen untypischer und folglich die benötigten Hilfen unspezifischer, so daß sich nichtmal mehr umrißhaft sagen läßt, welches Individuum ‚heil’ und welches ‚beschädigt’ ist. Hilfe muß sich deshalb wegbewegen von der reinen Defizitorientierung (geben, was fehlt) hin zu einer Stützung von Lebenszusammenhängen (‚Unterstützungsmanagement’), in der die eigenen Ressourcen aktiviert werden und tragende Beziehungsgeflechte entstehen oder sich erweitern: vom Fall zum Feld.
 
Der moderne Sozialarbeiter ist zuerst Vermittler von ‚Beziehungen’, also Unterstützungs- und Dialogmanager...
 

Soziale Arbeit zielt zuerst auf die Ressourcen im Feld (Netzwerke), danach vermittelt sie im gegebenen Fall die Individuen mit den dort vorhandenen Helfern, und erst in dritter Instanz bemüht sie professionelle Hilfe (Experten) für den Einzelfall.“[7]
 

gesellschaftliche Instanz
 

Die Sozialarbeit ist nicht aus Begriffen und theoretischen Systemen entstanden, sondern aus Problemen, die akut wurden und „sich zeigten“: nicht doktrinal, sondern ‚aporetisch’; nicht diskursiv, sondern pragmatisch. Ihre nachträglichen begrifflichen Systematisierungen entstanden immer erst aus dem Bedürfnis, die tatsächliche Praxis der Sozialarbeit zu rechtfertigen vor ihren gesellschaftlichen Voraussetzungen.
 

Inzwischen ist sie aber zu einem Industriezweig geworden, der Hunderttausenden ein Aus-, d. h. Einkommen gibt; aus öffentlichen Mitteln. Da geht es nicht länger an, daß sie gedanklich bei ihren Nachbarfächern zur Untermiete wohnt. Die Zeit für eine kohärente Selbstreflexion ist überreif. Statt auf Pump weiter zu wursteln, schuldet sie der Öffentlichkeit eine umfassende Ortsbestimmung im gesellschaftlichen Gefüge.
 

Daß sie es von allein bislang nicht dazu gebracht hat, liegt an ihrer Geschichte. Als marginaler Nothelfer unter obrigkeitlicher Prämisse hatte sie nur Löcher zu stopfen, und ihre Selbstzeugnisse waren buntscheckig wie ein Narrengewand. Ihre Stellungnahmen konnten punktuell bleiben – und negativ: Was nicht sein soll… Sie hatte ja per Definition mit Randgruppen zu tun und mit den Ausnahmefällen.
 
Doch heute ist sie keine Rand-Erscheinung mehr, sondern selbst eine Säule im gesellschaftlichen System – die Landnahme seit ‘68 und die Explosion der Stellenpläne sind der äußere Erweis. Da muß ihr Selbstverständnis allgemein werden und positiv: Was sie sein will.
 

In der informalisierten, individualisierten und pluralistischen Zivilisation heißt ihre Aufgabe eben nicht mehr: Menschen in eine wahre Ordnung fügen, sondern: ihnen auf ihrer Irrfahrt unter die Arme greifen. Statt normativ und interventionistisch, ist sie nurmehr regulativ und subsidiär. Aber sie ist nun auch nicht mehr residual und okkasionell, sondern allgemein und notwendig. In einer Wertordnung, die durch die freie Wahl der Lebensstile ausgezeichnet ist, gehört helfende Beratung unter die Bedingungen der Wahlfreiheit.
 

vermitteln
 

Die ‚entlastenden’ Institutionen der neo-modernen, neo-bürgerlichen Gesellschaft verlieren den traulichen Charakter von gemeinschaftsförmigen Sozialisations-Strukturen, an die man habituell heran-, in die man organisch hineinwächst, und mutieren zu – kommerziellen und öffentlichen – Vermittlungs-Agenturen, die die verlorenen Zusammenhänge ersetzen, indem sie die vereinzelten Individuen ‚bekannt machen’ mit den im aufgesplitterten ‚Feld’ verstreuten sachlichen und humanen Ressourcen. [8] Sie ‚entlasten’ die Menschen weiterhin – beim Gehen, aber nicht mehr bei der Wahl des rechten Weges im Wirrwarr der Welt. Das isolierte Individuum kann sich nur als „Ego-Netzwerker“ behaupten; und immer wieder gleiten dieser oder jenem die Fäden aus der Hand. 


 
 

Professioneller Rat wird nötig. Sache der Sozialarbeit ist nun „die Mobilisierung vorhandener Ressourcen im gegebenen (personalen) Netzwerk und andererseits die Schaffung neuer ergänzender Netzwerke durch formale Dienste und informelle Helfer“[9]. Der spezifische Dienst, den sie anbietet, ist – Vermittlung. Sie macht sich selbst mit Andern bekannt, um Andre miteiander bekannt zu machen.
 
Sozialarbeit wird zu einem Mitbewerber in der großen Dienstleistungsbranche der Berater. Als Anbieter auf dem Markt wird sie zu einem Organ der zivilen Gesellschaft. Sie hört auf, politisch zu sein.    

Ihre Aufgabe ist es nicht, der Gesellschaft den rechten Weg zu weisen, sondern die tatsächlichen Mutationsprozesse moderierend zu ‚begleiten’. Sie ist ‚parteilich’, denn sie dient aber den Privatleuten und nicht den Staatsbürgern.[10] Sie wird so zu einer Instanz gesellschaftlicher Selbstregulation: Energien, die sonst aneinander vorbeiliefen, ins Leere gingen und brachlägen, werden miteinander artikuliert und verbandelt; Kollisionen, in denen viel Energie verglüht, werden abgewendet, wo sie nicht nützen. Sie ist ein „Gelenkstück“[11], intermediär, informell und alltäglich. Oder, mit der Sprache der Kybernetik zu reden, ein Regler.[12]
 
Das kann auf Dauer nicht ohne Folgen für ihre institutionelle Verfassung bleiben, wenn anders sie nicht als ineffektiv und zu teuer aus dem Gesellschaftskörper ausgeschieden werden will. Denn wenn Soziale Arbeit die höhern Weihen der Wahren Ordnung verliert und zu einem innern Organ der zivilen Gesellschaft profaniert, darf diese gerechterweise die Frage stellen, ob sie sich jene leisten will. Also ob die von jener erbrachten Leistungen den mit ihr getriebenen Aufwand wert sind. 
 

der Wert der Sozialarbeit
 

Ja, was ist die Sozialarbeit denn „wert“? Dies ist ihr entscheidender Unterschied von anderen Dienstleistungen: daß die hier erbrachte Lohnarbeit nicht gegen Kapital ausgetauscht wird, sondern gegen Revenü – einen außerökonomischen (hier: politischen) Abzug vom Profit der andern.[13] Es gibt nur einen, monopolistischen Nachfrager nach Sozialarbeit, nämlich das (staatlich verfaßte) Gemeinwesen selbst. Es kauft nicht, wie der Kapitalist, die Arbeitskraft der Sozialarbeiter, um ihr Arbeitsprodukt an Dritte weiterzuverkaufen; sondern es heuert den Sozialarbeiter, um seine Leistung selber zu verbrauchen – d. h. unentgeltlich an seine bedürftigen Glieder weiterzureichen. Etwa so, wie ein Duodez-Fürst sich einen Hofpoeten hält, der für alle reimt. Der Anbieter – Sozialarbeiter, Träger, Initiativen – gibt es viele, aber nur einen möglichen Käufer: den – hier zutreffend so genannten – Souverän. Denn da er am Markt auf keinen Mitbewerber trifft, kann er den Preis je nach seiner fancy (Marx) ermessen; je nachdem, was sie ihm „wert“ ist. Eine prozessierende Reduktion des Preises der Sozialarbeit auf ihren Tauschwert findet – anders als bei solchen Dienstleistungen, die Kapital verwerten, welches seinerseits auf dem Markt konkurriert – auch mittelbar nicht statt.
 

Reduktion der Preise auf den Tauschwert, daß heißt Ermittlung der „gesellschaftlich notwendigen Arbeitszeit“ durch den Realprozeß der Zirkulation: Es muß sich – im ‚Spiel von Angebot und Nachfrage’ – herausstellen, wieviel der tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit ‚gesellschaftlich notwendig’ war, und das heißt a limite: ob sie überhaupt notwendig war.
 

Wenn es aber nur einen Nachfrager gibt, findet ein solches Spiel nicht statt. Wieviel von ihrem verfügbaren Arbeitszeitbudget eine Gesellschaft für Sozialarbeit „übrighat“, läßt sich nicht ex post im Verkehr Aller mit Allen (faktisch) ausmitteln, sondern immer nur ex ante (normativ) festlegen. Der „Wert der Sozialarbeit“ ist keine ökonomische, sondern, wer hätte das gedacht, eine politische Größe. 
 

kopernikanische Wende
 

Da wissen die Sozialarbeiter nicht mehr, woran sie sind. Eben machen sie sich, unter Schmerzen, daran, ihre pastoralen Prätentionen auf Missionierung und Gesellschaftsreform fahrenzulassen und sich zum dienenden Organ der zivilen Welt zu bescheiden; und gleich müssen sie sich sagen lassen, daß der Preis für ihre Mühen nichtsdestoweniger… politisch bemessen wird!
 

 Ja wie denn nun?
 
 

Das Paradox, in das sie sich geworfen fühlen, ist dennoch bloßer Schein. Er entsteht nur, wenn es der Selbstreflexion an Radikalität fehlt, weil sie sich vor ihren Resultaten fürchtet.

Sie hatte sich – ewig maulend zwar, denn Klappern gehört zum Handwerk – im Schatten der Macht häuslich eingerichtet, von der sie selbst einen Zipfel in Händen halten durfte. Daß es Sache der Obrigkeit sei, für Richtigkeit zu sorgen, darüber war man ja einig. Wie Unrichtigkeit zu definieren; wo, wie groß und wie zahlreich die Löcher im „Netz der psychosozialen Versorgung“, und wie die Mittel zu bemessen seien, sie zu stopfen – darüber gab es immer wieder Streit. Denn da die einen immer wieder nur mehr haben wollten – mehr Geld, mehr Stellen, mehr Staat -, gewöhnten sich die andern endlich an, grundsätzlich weniger herauszurücken. Doch an der obrigkeitlichen Prämisse hielten sie beide fest: daß die Politik eine Instanz über der zivilen Gesellschaft zu sein habe, und nicht Organ in ihr. Daß also die Polis gleichzusetzen sei mit – ihren Bediensteten.[14]

In Wahrheit hat das Politische viele Stufen. Es beginnt überall dort, wo Öffentlichkeit entsteht, denn die bedeutet Reflexion und ist ein Einbruch in die Selbstverständlichkeit, welche ihrerseits das Unpolitische schlechthin darstellt. (Die systematische Scheidung unseres Lebens in einen öffentlichen und einen privaten Bereich ist eine der großen revolutionären Leistungen der bürgerlichen Gesellschaft.)

Verwaltungshandeln ist nur ein ganz untergeordneter Teil des Politischen, und je mehr es sich der Öffentlichkeit zu entziehen neigt, seine ständige Bedrohung. Staatliche Bürokratie ist ein Erbstück der absolutistischen Monarchien, die die Geltung des Öffentlich-Allgemeinen erst mit ihrer Hilfe gegen die partikularen Ansprüche der Feudalen erzwingen konnten – um sie dann gegen die bürgerliche Revolution zu wenden. Sie ist nicht die legitime Tochter, wie Max Weber meinen konnte,[15] der Warenproduktion und ihres Rationalisierungsgebots, sondern ein vorbürgerliches Residuum.

Sie zählt zu den unproduktiven faux frais der bürgerlichen Verkehrsweise, und hat nur als Polizeikorps jenseits der zivilen Gesellschaft Bestand. (Es fragt sich bloß, in wessen Auftrag – wenn nicht ihrem eigenen.)

So und nicht anders ist, unerachtet der subjektiven Intentionen ihrer Protagonisten, auch die soziale Arbeit entstanden. Es ist die kopernikanische Wende ihrer Geschichte, daß sie sich inzwischen als deren immanente Funktion neu bestimmt.

Politisierung des Alltags

Politisch ist nicht nur der Staat, und öffentlich ist nicht erst die Behörde. Überall, wo das Gemeinwesen als solches „in Erscheinung tritt“, geschieht Politisches.[16] Daß es dabei nicht mit einer, sondern zuerst immer mit vielen Stimmen redet, liegt in seiner Natur (oder etwa nicht?!). Dabei kann es nicht bleiben, gewiß, es muß sich, als Hoheit, zu einem handlungsfähigen Willen konstituieren – nämlich immer da, wo das Allgemeine mit Zwangsgewalt gegen das Partikulare zur Geltung gebracht werden muß; sonst nicht.

Sache der Sozialarbeit ist nun aber nicht mehr die Geltendmachung von Allgemeinem gegen die Privaten, sondern Mediation zwischen den Privaten (und den ‚Diensten’). Sie ist funktional, nicht (mehr) hoheitlich.


Dem entspricht, daß mit der „reflexiven Moderne“ der Risikogesellschaft[17] das Politische in den bürgerlichen Alltag selber eingekehrt ist. Die Konflikte innerhalb der zivilen Gesellschaft[18] werden zunehmend zwischen den Privaten (den diesbezüglich so genannten „Betroffenen“) selbst ausgehandelt – ohne den souveränen Eingriff des Staats, dessen Legitimität längst in Zweifel steht, denn „einerseits stirbt er ab, andererseits muß er neu erfunden werden“. Er stirbt ab – als besonderes Wesen, als Gebilde einer Souveränität und als hierarchischer Koordinator. Er muß neu erfunden werden: „An die Stelle des Handlungsstaats tritt der Verhandlungsstaat.“[19]
 

Wenn nun die zivile Gesellschaft selbst politisch wird, dann verlieren die konstituierten Korps der volonté générale ihre Sonderrolle, aus ihrer Stellung über dem und gegen den bürgerlichen Alltag sinken sie in ihn herab und lösen sich darin auf. „Der Staat muß Selbstbegrenzung, Selbstenthaltung praktizieren, Monopole aufgeben.“[20]
 

Zum Beispiel in der sozialen Arbeit. So wie jener seine Rolle als ideeller Gesamt-Sozialarbeiter einbüßt, verliert diese ihre Sendung als der authentifizierte Gemeinsinn und ist nicht mehr politischer als irgendwer sonst. Sie hören auf, miteinander ein privilegiertes Verhältnis zu haben.
 

wer zahlt?
 

Bleibt immerhin die Frage: Wer zahlt?  


 
 

Jedenfalls nicht der Ratsuchende selbst. Denn das wäre widersinnig: Helfende Beratung würde zum Luxuskonsum für Besser- verdienende; eine Variante des Psycho-Booms. Eine allgemeine Dienstleistung kann sie nur sein, wenn die Eingangsschwellen niedrig sind: auch die finanziellen. Daß es Helfende Beratung gibt, ist im Ganzen eine Gemeinschaftsaufgabe.
 

Darum ist sie noch lange nicht Amtswaltung des Gemeinwesens am Einzelnen. Helfende Beratung kommt durch Vertrag zustande, nicht als Maßnahme. Unser Rechtssystem beruht darauf, daß keiner ohne rechtlichen Beistand bleibt, wenn er ihn braucht. Deshalb gibt es kommunale Rechtsberatung und das Armenrecht. Daß es sie gibt, liegt im öffentlichen Interesse.
 

Daß die Menschen gesund und leistungsfähig bleiben, liegt im öffentlichen Interesse. Deshalb gibt es ein öffentlich verfaßtes Gesundheitssystem. So umstritten seine Kosten immer wieder sind: Daß es sich um Dienstleistungen an Privatleuten handelt und nicht um Vollstreckung eines Staatszwecks, das hat noch keiner in Frage gestellt.
 

Und daß zum Setzen der fachlichen Maßstäbe letzten Endes die jeweilige Fachwelt – der Juristen hier, der Mediziner dort – immer noch am ehesten qualifiziert ist, auch nicht.
 

Was wäre also daran paradox, wenn die Existenz eines Systems Helfender Beratung durch das Gemeinwesen finanziert, seine Wirkweise aber privat verfaßt wäre? Es ist der Dünkel des öffentlichen Dienstes ebenso wie der Geltungsdrang manchen Sozialarbeiters, der hier eine Denkhemmung aufbaut; nicht der gesunde Menschenverstand.
 

Daß Helfende Beratung nicht in den öffentlichen Dienst gehört, hat seine sozusagen ‚technologischen’ und ‚ergonomischen’ Gründe: Der Charakter der Tätigkeit selbst – erraten, erfinden, verlocken, präsentieren, simulieren – hat mehr mit Kunst zu tun als mit Ordnung.[21] Aber darin kommt nur zum Ausdruck, daß sie ihrer Ortsbestimmung nach nicht mehr Hoheit ist, sondern Medium gesellschaftlicher Selbstorganisation.
 

Daß sie es ist, liegt im Interesse des Gemeinwesens. Um es zu sein, dient sie nicht jenem, sondern den Privatleuten.
 

Doch mit der Frage, wer zahlt, erledigt sich nicht die Frage, was es kostet. Wieviel und welche Art sozialer Arbeit eine Gesellschaft nötig zu haben meint und was sie ihr wert ist, ist eine politische Frage. Aber nicht nur. Es ist auch eine fachliche Frage; sobald es nämlich um die Qualitätskriterien geht. Und darüber entscheidet am besten die Fachwelt selbst, nicht die konstituierten politischen Korps.
 
Darüber, wieviel das Gemeinwesen für soziale Arbeit ausgibt, sollte die Sozialarbeit besser nicht mitreden wollen: in wessen Namen wohl? Auch nicht darüber, wie das Geld verteilt wird: Das gibt nur Zank. Aber die fachlichen Maßstäbe, nach denen der Hoheitsträger über die Verteilung öffentlicher Mittel entscheidet, die kann nur sie setzen und kein anderer.
 

Dazu freilich müßte sie mit einer Stimme reden. Das heißt, sie müßte sich selbst repräsentieren können. Also sich selbst verfassen: repräsentativ heißt öffentlich (nach innen wie nach außen).
 

Als wir vor drei Jahren der Fachwelt unsern Vorschlag zur Selbstorganisation der Sozialarbeit in einer öffentlich-rechtlichen Kammer vortrugen,[22] da wurde er mit ohrenbetäubendem Schweigen begrüßt.
 
Dabei ist es bis heut geblieben. Kein Wunder: Weder die Verwaltung hätte einen Vorteil davon, noch die „Betroffenen“ selbst. Der Vorteil läge ganz und gar beim… Gemeinwesen. – Vielleicht liegt hier eine dankbare Aufgabe für die akademischen Vertreter unseres Fachs? Dann wüßten sie auch endlich, wo sie hingehören.
 

Daß eine gründliche Umordnung der sozialen Arbeit auf der Tagesordnung steht, ist außer Frage. Es kann ja sein, daß unser Vorschlag zur „Verkammerung“ der Weisheit letzter Schluß nicht war. Aber ein anderer ist bislang nicht gemacht worden. Wie wärs, wenn die Debatte sich wenigstens auf das Niveau erheben würde, das heute schon möglich ist?


[1] Gehlen, A., Urmensch und Spätkultur, Ffm 1977, S. 43
[2] so in der amerikanischen Erklärung der Menschenrechte 
[3] Ein letztes Aufbegehren des Kümmer-Prinzips in der Sozialarbeit war der missionarisch-agitatorische Gestus der 68er: Sogenannte Randgruppen sollten emanzipiert werden. Aber in der individualisierten Risikogesellschaft läßt sich jede willkrlich herausgegriffene Menschenmenge ‚irgendwie’ als Randgruppe definieren. Der emanzipatorische Anspruch entpuppt sich so als Vehikel berufsständischer Landnahme. 
[4] „Wenn man nicht weiß, wohin man geht, weiß man bald auch nicht mehr, wo man sich befindet.“ Gaston Bachelard, Poetik des Raumes, Ffm 1987, S. 188 
[5] aus Winkler, M., Stellungnahme zur Konzeption eines Verbundes von Kinderhäusern im Berliner Raum (unveröffentlicht
[6]Hinte, W., Die mit den Wölfen tanzen, in Sozial Extra 7-8/93 
[7] aus Hinte, W., Gutachterliche Stellungnahme zum Kinderhaus in Berlin-Friedrichshain (unveröffentlicht) 
[8] krassestes Beispiel : die Entwicklung der Schule von der Charakter- und Status-Schmiede zu ‚Informations’-Börse und zu ‚Verhaltens’-Studio 
[9]vgl. Nowak, J., Computerunterstützte Netzwerkarbeit als Case Management – Sozialarbeit in einer sich zerfasernden Gesellschaft, in Soziale Arbeit 3/90. 
[10] Ja, als eine der Bedingungen persönlicher Wahlfreiheit setzt sie manche Menschen erst instand, Staatsbürger zu werden; vgl. hierzu den Abschnitt Wahlfreiheit und Sozialstaat in unserm Beitrag Das Kinderhaus – Modell für die Sozialarbeit der Zukunft in ‚Jugendhilfe’ (Luchterhand) 2/92
[11] siehe Fußn. 6)
[12] vgl. Wiener, N., Kybernetik, Reinbek 1968 
[13] vgl. Marx, K., Marx-Engels-Werke, Bd. 42, Bln 1983; S. 226ff 
[14] Die bekannte Definition des Staates als eine „Ansammlung bewaffneter Menschen“ war kritisch gemeint; aber die Nutznießer nehmen sie positiv: Der Staat sind wir. 
[15]Weber, M., Wirtschaft und Gesellschaft, Tbgn. 51972, v. a. S. 551ff. – Auch in der großen Industrie sind Bürokratismus, Hierarchie, Kästchendenken und lineare Entscheidungsprozesse Anachronismen aus deren Frühzeit: siehe unsern Beitrag Eine Steinzeit-Technologie? in Sozial Extra, 7-8/93. – Die bürokratische Konterrevolution im jungen Sowjetstaat wurzelte ihrerseits in dessen Herkunft aus einer vorbürgerlichen Gesellschaft, nicht in bürgerlicher Digression; sonst sähe es in Rußland heute anders aus. 
[16] Die Definition des Politischen durch Bezugnahme auf den Klassenkampf war nur haltbar unter der logischen Prämisse, daß wir in der Epoche der Weltrevolution lebten. Diese ist jedoch seit den Ereignissen der Jahre 1989-90 hinfällig. 
[17] Beck, U., Die Erfindung des Politischen, Ffm 1993, S. 214ff und pass. 
[18] Als zivil verstehen wir alle, die nur sich selbst repräsentieren und gegen andere kein Amt in Anspruch nehmen; politisch werden die Einzelnen immer dann, wenn viele ‚sich selbst’ gemeinsam und gegenseitig repräsentieren. Die moderne Staatsidee beruht auf der Vorstellung, daß sich alle Einzelnen vertraglich gegeneinander verpflichtet hätten. Das Politische und das Zivile sind also nicht substanziell, sondern nur verhältnismäßig verschieden; nämlich nach dem Grad der Stellvertretung. 

[19] Beck aaO
[20] ebd., S. 219 
[21]siehe Eine Steinzeit-Technologie?, aaO, sowie Ein gewagtes Unternehmen – Warum soziale Arbeit nicht länger in den öffentlichen Dienst gehört
[22]siehe Befreit die Sozialarbeit ! – Ein Vorschlag zur Umordnung der Jugendhilfe in Sozial Extra 2/1991





Freitag, 24. August 2018

Das "Kinderhaus" - Modell einer feldbezogenen Sozialarbeit.

Das deutsche System der Kinder- und Jugendhilfe ist mal wieder in der Krise: Die Spatzen brüllen es von den Dächern.

Das ist nichts Neues, das sind wir gewohnt. Neu und wahrlich eine Katastrophe ist dies: Es fehlt an Heimplätzen! Wobei die Katastrophe weniger darin besteht, dass zu wenige da sind, sondern dass so viele gebraucht werden. Das geht an den Kern der öffentlichen Sozialarbeit und schreit nach einer grundsätzlichen Überprüfung. 

Doch auch in concreto liegt schon einiges auf dem Tisch. 

In den Jahren 1990-1994 betrieb die Diaphora. Gesellschaft für neue Erziehung mbH das Projekt eines Verbundes von „Kinderhäusern“ in Berlin und Umgebung. Im Sommer 1994 konnte das erste Kinderhaus  – Little Space in der Boxhagener Straße in Friedrichshain – eröffnet werden. Es kam aber wohl zu früh. Schon nach wenigen Monaten musste es Insolvenz anmelden. Vielleicht findet es unter günstigeren Bedingungen einen Nachfolger? Darum hier noch einmal die damalige „Allgemeine Konzeption“.
 
 

Allgemeine Konzeption für einen Verbund von
Kinderhäusern
im Berliner Raum
 
aus: Jugendhilfe (Luchterhand) Heft 8/1993
Aufgaben der Sozialarbeit

Das System der sozialen Arbeit ist im Umbruch begriffen. Im Zeichen von Differenzierung – Individuali- sierung – Pluralisierung kann die Sozialarbeit nicht mehr als normativer Ordnungsfaktor gelten. Sie muß sich als reguläres Dienstleistungsangebot neu definieren. Ihr spezifischer Charakter ist helfende Beratung. Keine Lebensweise ist heute an und für sich richtiger als eine andere. Die Unterscheidung von Notfall und Normalfall gewinnt zusehends wertenden Charakter und läßt sich kaum noch objektivieren. Die Sozialarbeit muß sich von doktrinalen Fragestellungen freimachen und zu einer streng pragmatischen Sichtweise entschließen. Sie bewerkstelligt keine Lösungen, sondern sucht nach Bedingungen, die günstiger sind als andere. Ihr Kriterium ist nicht mehr ‚normal oder unnormal’, sondern nur noch ‚mehr oder weniger’.

Ihre Aufgaben werden dadurch unspezifischer. Der einzelne Sozialarbeiter muß nun, als Fachmann für Alles, ‚mehr können’ als die Spezialisten von gestern, denn er wird sich von Fall zu Fall umstellen müssen. Ebenso unspezifisch müssen die Institutionen der sozialen Arbeit werden. Sind die Maßstäbe für normal und unnormal einmal verloren, werden auch die Differentialdiagnosen über ‚Störungsart’ und ‚Abweichungsgrad’ hinfällig. Die Einrichtungen können sich nicht mehr selber typologisieren und klassifizieren, indem sie ihre Klientel nach ‚Merkmalen’ sortieren; sondern die Nutzer selbst definieren den Charakter des Angebots durch die Art und Weise, wie sie davon Gebrauch machen. Das heißt: Welches die ‚geeignete Behandlung’ ist, muß sich im Prozeß helfender Beratung selbst erweisen können. Das reduziert die Fehlgriffe und ist vom menschlichen und vom fiskalischen Standpunkt aus sparsamer.

Namentlich die Unterscheidung zwischen ‚weicher’ Jugendhilfe (Prävention, ‚Förderung’) und ‚harter’ Jugendhilfe (Intervention, ‚Hilfe zur Erziehung’) sowie zwischen stationären und ambulanten Diensten muß überwunden werden durch allgemeine, d.h. umfassende Angebote, die grundsätzlich allen möglichen Nutzern und Bedarfslagen offenstehen. ‚Hohe Schwellen’, die das Eingeständnis eigner Mangelhaftigkeit zur Bedingung für die Gewährung von Hilfe machen, schrecken ab und müssen zur (je zu begründenden) Ausnahme werden: Hilfe ist umso wirksamer, je zeitiger sie in Anspruch genommen wird. Aus haushälterischer Sicht müssen niedrige Schwellen und kurze Wege zur Regel der neuen Sozialarbeit werden.

Wer helfende Beratung in Anspruch nimmt, definiert sich nicht ipso facto als defizitär. Das moderne Leben hat bis in die privatesten Winkel seine Selbstverständlichkeit verloren und fordert immer wieder scharfe Wendungen. Krisen sind nicht Symptome von Devianz, sondern Bestandteil des Normalen. Nicht der Ratsuchende ist problematisch, sondern der, der keine Hilfe mehr zu finden hofft. Ihm muß die soziale Arbeit sich anbieten, indem sie im ‚Feld’ Zeichen setzt.

Vor allem die Formen des persönlichen Zusammenlebens haben aufgehört, selbstverständlich zu sein. Einst verdankte die Familie ihre Selbstverständlichkeit dem Umstand, daß sie als Versorgungsbetrieb für den Einzelnen unersetzlich war. Doch ihre hauswirtschaftliche Bedeutung ist ihr durch öffentliche wie kommerzielle Dienstleister nach und nach abgenommen worden, ebenso wie ihre sozialisatorischen Aufgaben. Privates Zusammenleben verengt sich seither immer mehr auf die bloße Beziehungsebene. Die Folge ist eine Informalisierung der Verhaltensmuster, alles muß immer wieder neu ausgehandelt werden. An die Stelle der Ökonomie ist Psychoökonomik getreten. Wechselseitige Glückserwartungen wuchern und belasten die intimsten Bereiche mit dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung, so dass es den Einander-Angehörigen immer seltener gelingt, Nähe und Distanz in ein zuträgliches Verhältnis zu bringen. (Die auffällige Zunahme der sog. „Kernstörungen“ in der psychotherapeutischen Klinik hängt damit zusammen.) Die modernen Familienbildungen sind ihrem Wesen nach störanfällig, und was vormals als Hort der Geborgenheit einen Gegenpol zur öffentlichen Konkurrenz bildete, erscheint heute als der eigentlich riskante Teil des Lebens. 
 

Kinder sind für ihre Eltern heute wichtiger als je zuvor. Sie kommen schon mit gewaltigen Erwartungen beladen zur Welt und müssen im System gegenseitiger Zuwendungsansprüche oft die Vermittlerrolle übernehmen, und gegebenenfalls den (mehrfachen) ‚Delegierten’ spielen. Das lebensgeschichtlich unumgängliche ‚Drama von Trennung und Versöhnung im Jugendalter’ (H. Stierlin) nimmt unter solchen Voraussetzungen immer häufiger katastrophische Formen an. Es entsteht eine ‚Ausreißerkultur’ mit Querverbindungen zur kriminellen und Drogenszene, deren Existenz eine weitere Bedrohung für den Bestand der Familien ist.

Die Pubertät, als der kritische Lebensabschnitt par excellence, wird dabei in der Öffentlichkeit heute bezeichnenderweise vor allem als eine „Lücke“ wahrgenommen. Lausbubenstreiche, die einst selbstverständlich waren, werden nun als Gewaltbereitschaft und Bandenwesen skandalisiert und diskriminiert.

Es handelt sich um eine langfristige zivilisatorische Entwicklung in allen modernen Gesellschaften. Unerwartet zugespitzt erscheint sie im Osten Deutschlands in der Folge des sozialen und kulturellen Umbruchs durch die Wiedervereinigung. Dort hatte die Quasi-Monopolisierung aller Versorgungsfunktionen durch den Staat und seine ‚gesellschaftlichen Organisationen den Einzelnen von der Verantwortung für seine Lebensführung weitgehend enteignet. Die Familie überlebte als eine Nische, die – im doppelten Sinn – von den „Beziehungen“ zusammengehalten wurde; nicht aber durch ein gemeinsames Lebensrisiko. Mit dem unvorbereiteten Einbruch materieller Unsicherheit beim Übergang in die Marktwirtschaft wird nun keineswegs die Selbstverständlichkeit der (klein-) bürgerlichen Zellen-Familie restauriert, sondern werden im Gegenteil die familialen Beziehungen einer zusätzlichen Zerreißprobe ausgesetzt. Der spektakuläre Rückgang der Ehescheidungen ist dabei eher ein Zeichen von Vorsicht als von Zuversicht und könnte sich als Zeitbombe erweisen. 

Im Westen Deutschlands stellen sich die Sozialarbeiter nach und nach, tastend und manchmal unentschlossen, auf ihre neuen Aufgaben ein; die Neubestimmung ist noch nicht an ihrem Ziel, aber schon im Gang. Im Osten des Landes muß dagegen das System der sozialen Arbeit neu aufgebaut werden. Eine bloße Anpassung an das westliche Ist-Niveau würde einerseits den dortigen Erfordernissen schon nicht mehr gerecht, und könnte andererseits den Innovationsprozeß im Westen nur hemmen. Im Osten besteht die Chance und die Notwendigkeit, Sozialarbeit von vornherein als öffentliches Dienstleistungssystem einzurichten, und zwar sowohl durch eine entsprechende Ausbildung der Professionellen als durch die Implementierung von Modelleinrichtungen. So könnte die Sozialarbeit im Osten Deutschlands zur Schrittmacherin des fälligen Modernisierungsschubs im ganzen Land werden.

Das Kinderhaus I: Die Außenansicht 
 
Das Projekt Kinderhaus ist eine allgemeine Antwort auf eine allgemeine zivilisatorische Krisenerscheinung. Es stellt eine soziale Gemeinschaftseinrichtung neuen Typs dar, die eines Tages ebenso selbstverständlich sein wird wie heute die Kindertagesstätte. 

Es soll sein: 

*ein umfassendes Angebot im sozialen Feld;
*eine naheliegende Ressource bei der Regulierung familiärer Krisen, und
*eine ausgezeichnete Statt zur Bewältigung eines riskanten Lebensabschnitts.

 Kinderheime gelten herkömmlich als sonderpädagogische Erziehungswerkstätten. Sie sollen Defizite ‚im’ Kind oder ‚in’ seiner Familie kompensieren und einen erwünschten Sollzustand (wieder-) herstellen. Sie bedürfen dazu eines besonders ‚geschützten’ Milieus. Heimerziehung gilt als Sozio- oder gar Psychotherapie.

In der Wirklichkeit hat sich auch das Institut Kinderheim längst zu einer regulären öffentlichen Dienstleistung entwickelt. Unbeschadet von offiziellen therapeutischen Diskursen ist die Population der deutschen Kinderheime heute nicht nennenswert ‚gestörter’ als der Durchschnitt der anderen Kinder. In Schlagworten wie ‚Normalisierung’ und ‚Öffnung nach außen’ wird dem zunehmend Rechnung getragen. Es reicht allerdings nicht, nur die Wörter zu ändern, die über die Heimerziehung gesagt werden. Irgendwann müssen auch die sachlichen Bedingungen geschaffen werden, die in den Heimen ‚normales Leben’ möglich machen. Die Heime müssen, nach innen wie nach außen, offen werden; denn ‚normal’ ist heute der Unterschied, nicht die Schablone.

Als naheliegende Ressource zur Entschärfung familiärer Krisen – niedrige Schwellen, kurze Wege – soll in den städtischen Wohngebieten Berlins ein Verbund von Kinderhäusern eingerichtet werden.
Die Kinderhäuser sollen ihre möglichen Nutzer nicht abschrecken, sondern einladen.
Sie sollen im ‚Feld’ ein Zeichen setzen..

Damit ist ihre innere Verfassung präjudiziert – negativ. Enge, verregelte und komplizierte Strukturen laden nicht ein, sondern schrecken ab, ihre Botschaft lautet: „Ihr könnt alle kommen – sofern ihr euch fügt.“ Und dann wird nur der kommen wollen, der es „nötig hat“ – weil ihm nichts anders übrigbleibt. So aber wären die Kinderhäuser auch nur Notbehelf und unvermeidliches Übel: eine sonderpädagogische Nische wie das herkömmliche Kinderheim; aber nicht der öffentliche Ort, der es als naheliegende Ressource sein müßte.

Öffnung nach außen setzt voraus: Offenheit im Innern. Die innere Struktur des Kinderhauses muß zugleich weit und fest genug sein, um die Zufuhr neuer Elemente von außen zu verkraften und als Bereicherung statt als Störung aufzunehmen. Sie muß ihrerseits informell, d.h. unmittelbarer Ausdruck des Lebensgefühls seiner Bewohner sein, um jederzeit improvisieren zu können. Sie muß flexibel sein, und das ist sie nur, wenn sie einfach ist.

 Es wird nicht ausbleiben, daß ein großes Haus, in dem viele Kinder ein geselliges Leben führen, zum Attraktionspol für die Kinder der ganzen Umgebung wird. In größeren und kleineren Trauben werden sie am Hauseingang herumlungern. Man wird sie nicht vertreiben können, also muß man sie hereinlassen. Die jugendlichen Bewohner des Kinderhauses sollen ihre Freunde mit nach oben bringen können, wie es in den städtischen Wohnquartieren eben üblich ist. Daß jeder Bewohner über sein eigenes Zimmer verfügen kann, ist eine Bedingung dafür. Eine hinreichende Ausstattung der Gemeinschaftsräume ist die andere.

Das Kinderhaus wird nicht nur Wohnstatt, sondern zugleich auch informeller Treffpunkt und Drehscheibe für die Kindergesellschaft des Viertels sein. Es setzt im Feld das Zeichen, daß die Flegeljahre keine „Lücke“ sind, sondern ein Lebensabschnitt so ehrenwert wie die andern.
Dabei wird der offene Bereich nicht räumlich oder personell vom inneren Wohnbereich getrennt; der Grad der Öffnung nach außen wird je nach dem Rhythmus des häuslichen Lebens neu auszumakeln sein. Das ist seinerseits nur möglich, wenn den Bewohnern im Innern ein Privatraum garantiert wird, in dem sie vor den Ansprüchen der Andern geschützt sind.

In dem Maß, wie das Kinderhaus für die Kinder und die Familien des Viertels zu einem vertrauten, weil gastlichen Ort wird, entwickelt es sich zu einem Stützpunkt für eine nicht-formalisierte Familien-Sozialarbeit, bzw. stadtteilbezogene Familienhilfe. Bedarf an helfender Beratung muß nun nicht von den Beratern selber ausgespäht und ‚erfaßt’ werden, sondern kann ‚sich zeigen’ im Verlauf einer alltäglichen Kontaktaufnahme im geselligen Verkehr, zu dem es einlädt.

Aus fachlichen Gründen ist es nicht ratsam, daß das Kinderhaus diese ins ‚Feld’ hinausgreifende Sozialarbeit in eigner Regie durchführt. Es wird sich beizeiten auf die Rolle einer Anlaufstelle zurückziehen. Direkt beim Träger werden Sozialarbeiter mit neuer, polyvalenter Qualifikation angestellt, die ohne Rcksicht auf die Belegungsrate des Kinderhauses in eigener Verantwortung diejenige Form von helfender Beratung entwickeln, die der jeweiligen Situation entspricht. Sie sollen zwischen dem Kinderhaus und seinem Umfeld vermitteln; aber keine „Zuarbeit“ leisten.

Solange noch ein oder zwei Kinderhäuser isoliert in der Landschaft stehen, werden sie wohl Neugier erregen; aber jenen Grad an Vertrautheit, dessen eine dauerhafte Ausstrahlung ins ‚Feld’ bedarf, werden sie erst als Repräsentanten eines neuen Typus von sozialer Gemeinschaftseinrichtung erreichen können. Es wird daher zügig der Aufbau eines Verbundsystems von etwa einem halben Dutzend Kinderhäusern im Berliner Raum betrieben. Während der Aufbauphase des Verbundes werden die einzelnen Kinderhäuser ihre Rolle in den Gemeinwesen erst noch unvollkommen spielen können. Pragmatische Zwischenlösungen werden sich nicht immer vermeiden lassen.

Zur Offenheit der Kinderhäuser gehört schließlich, daß Kinder hier nicht nur Kindern begegnen können, sondern auch Erwachsenen; und zwar, wie es ja normal wäre, auch solchen, die ihnen nicht mit beruflichen Absichten entgegentreten. Erwachsene, die gelegentlich ihre Zeit mit Kindern verbringen wollen, weil sie daran Gefallen haben, sind dort willkommen. Das trägt zur Entpädagogisierung der Alltagsatmosphäre bei, selbst wenn es anläßlich von an sich ‚zweckmäßigen’ Verrichtungen geschieht, wie z.B. der Schulaufgabenhilfe: Dabei haben sich pädagogische Amateure bislang stets besser bewährt als die Profis 

Das Kinderhaus II: Die Innenansicht 

Als öffentliches Dienstleistungsangebot in einer pluralistischen Kultur kann das Kinderhaus nicht besondere Lebensent würfe als die ‚richtigen’ verbindlich machen wollen. Menschenbilder und Erziehungsziele gehören nicht zu seinem Pensum.
  

 
Erziehung ist, wo sie gelingt, eine Leistung der Heranwachsenden selbst, und besteht im wesentlichen darin, sich aus gegebenen Bedingungen selbst heraus zu finden. Berufsmäßige Pädagogik ist daher keine lineare Verkettung von Ursachen und Wirkungen, sondern lediglich die Gestaltung eines Bedingungsgefüges. „Erziehung meint hier nichts anderes als den alltäglichen Umgang.“ (Hans Hermann Groothoff) Das ‚pädagogische Verhältnis’ jedoch „im engeren und eigentlichen Sinn ereignet sich und ist möglich und nötig nur von Fall zu Fall“. Es ist kein Zustand, der sich herbeiführen läßt, sondern ein Glück, das sich manchmal einstellt, wenn günstige Bedingungen gegeben sind. Es ist personale Begegnung und darum nicht operationalisierbar. (Die Plethora des pädagogischen Personals zählt zu den einengenden Bedingungen.)

Wie jeder Haushalt, ist das Kinderhaus sowohl Versorgungsbetrieb als auch Stätte persönlichen Lebens. Es vereinigt unter seinem Dach eine sachliche (Leistungs-) Dimension mit einer leidenschaftlichen (Ausdrucks-) Dimension. Im Unterschied zu den weitgehend auf die Beziehungsebene geschrumpften familialen Kleinsthaushalten unserer Tage kann es aber, als großer Haushalt, beide Ebenen scheiden und gesondert darstellen. Es begründet damit einen Spiel-Raum, in dem seine Bewohner Nähe und Distanz jeweils neu ausbalancieren können. Es stellt insofern einen grundsätzlich heilsamen Ort dar, denn es ermöglicht ein Unterbrechen beginnender Chronizisierung und bietet die Chance zu einem Neuanfang. Die Wirksamkeit weitergehender therapeutischer Eingriffe beruht auf der Möglichkeit solch einstweiliger Abstandnahme von „den Andern“, von der bisherigen Lebensgeschichte und von sich selbst.

Der ‚äußeren’ Aufgabe eines jeden, Nähe und Distanz ins Verhältnis zu setzen, korrespondiert die ‚innere’ Aufgabe, die regressiven mit den progressiven Persönlichkeitsanteilen abzustimmen, wenn anders ‚Spaltung’ und ‚Rückzug aus der Welt’ vermieden werden sollen. Diese Abstimmung ist besonders durch die heftigen Progressions-Schübe der Pubertät gefährdet; zumal in einem Erziehungssystem, das kindlichen Unfug als pathologisches Symptom verfolgt.

Progression geschieht als Weltbezug, Leistung und Verkehr. Regression bedeutet Selbstbezug, ‚Ausdruck’ und Intimität. Der Raum der einen heißt Gesellschaft, der der anderen Gemeinschaft. Als leistungsbezogener großer Haushalt hat das Kinderhaus eine gesellschaftliche Dimension, die allen erlaubt, miteinander verkehren zu können, ohne einander nahetreten zu müssen. Als Stätte personalen Lebens bietet es Raum für die Bildung von Gemeinschaften, in denen die, die sich nahestehen, beieinander sein können.

Verordnete Nähe ist pathogen. Das Kinderhaus gibt seinen Bewohnern keine Gruppenstrukturen vor, in die sie sich fügen sollen. Kinder können die Gemeinschaften, deren Intimität sie suchen, alleine und ohne das Dazwischentreten eines erwachsenen Bezugsvirtuosen bilden. Ihre spontanen Gruppenbildungen tragen wahlverwandtschaftlichen, „bruderschaftlichen“ Charakter und sind, als personale Begegnung im freien Spiel von Trennen und Verbinden, wesentlich informell; sie überschneiden einander („Geflecht“, L. Krappmann) und lassen sich nicht sondern und ‚verfassen’. Ein zuständiger Betreuer kann ihnen daher nicht beigeordnet werden.

Das Kinderhaus erkennt erstmals die erzieherische Bedeutung der Kinderfreundschaften ausdrücklich an und macht sie zum Bestandteil seiner inneren Verfassung.

Soll Nähe gewählt werden können, muß zuerst Distanz möglich sein. Einem jeden muß sein persönliches Rückzugsgebiet garantiert sein. Wie jedes Kind ein „Recht auf sein Geheimnis“ hat (Janusz Korczak), so hat es ein Recht auf Alleinsein. Jedes Kind hat ein Recht auf seine eigenen vier Wände und auf die Tür, die es hinter sich zumachen kann.

Die Kinder werden im Kinderhaus in Einzelzimmern wohnen.
 
 
Soll Nähe gewählt werden können, muß eine Auswahl möglich sein. Es müssen genügend Menschen anwesend sein.

Soll Nähe gewählt werden können, muß man die andern kennen. Es dürfen nicht zu viele Menschen anwesend sein, weil sonst der Überblick verloren geht.

In jedem Kinderhaus soll Raum für etwa zwanzig Kinder sein.

Auch unter den erwachsenen Haushaltsangehörigen sollen die Kinder diejenigen auswählen können, deren Nähe sie wünschen; doch nicht nur unter jenen. Die Öffnung des Kinderhauses für pädagogische Laien dient auch diesem Ziel.

Im Übrigen wird es im Kinderhaus keine Unterscheidung zwischen pädagogischem und hauswirtschaftlichem Personal geben. Für ‚Beziehungen’ sind alle gleichermaßen zuständig.


Andere ‚Srukturen’ – Zeitpläne, Aufgabenverteilung, räumliche Gliederung – , als die sich aus den Erfordernissen des Haushaltes augenfällig von selbst ergeben, hat der Alltag des Kinderhauses nicht nötig. Sein Rahmen ist weit und fest, weil er einfach ist. Es bedarf daher keiner erklügelten Hausordnung. Die Regeln des täglichen Verkehrs können sich auf den ‚gesellschaftlichen’ Leistungsbereich beschränken und in ständiger Übung „von selbst ergeben“.

Der selbstregulierenden Dynamik freier Geselligkeit wird zuerst eine Chance gegeben, damit normative Interventionen der erwachsenen Professionellen im Grenzfall als Ausnahmen die Regel bestätigen können. Dabei ist es notwendig, die private und die öffentliche Sphäre des Lebens im Kinderhaus so voneinander zu scheiden, daß Verkehrsstörungen und öffentliche Geltungsprobleme nicht die persönlichen Beziehungen ergreifen, und daß persönliche Konflikte nicht zum öffentlichen Thema werden müssen. Was öffentlich ist, wird nicht privatisiert, und was privat ist, nicht veröffentlicht. Jeder soll jederzeit aus dem einen Bereich in den andern ausweichen können. Die Informalisierung der Gruppenstrukturen führt in das Anstaltsleben eine Instanz „negativer Rückkoppelung“ (Norbert Wiener) ein und erlaubt, daß ein Großteil der Alltagskonflikte ‚sich von allein regeln’ können – ohne Eingriff einer überlegenen fachlichen Intelligenz.

Nicht dem Erreichen gesetzter Erziehungsziele und der ‚Arbeit am Kind’ gilt das Hauptaugenmerk der professionellen Pädagogen im Kinderhaus, sondern der Qualität des Zusammenlebens selbst. Letztere ist nicht die Resultante von soundsoviel individuellen ‚Behandlungsplänen’, sondern eine Realität sui generis. Als „Raumklima“ ist sie unmittelbarer Ausdruck des Lebensgefühls seiner Bewohner. Es bildet die Zuversicht der Kinder ab, daß sie sich-selbst herausfinden werden aus den Bedingungen, die ihnen dort gegeben sind. Finden sie diese Zuversicht, dann wird es ihnen auch gelingen. Die Bedingungen so anzuordnen, daß die Zuversicht wachsen kann, ist die eigentliche Leistung des Pädagogen.

Dadurch ändert sich, verglichen mit herkömmlichen Erziehungsanstalten, seine Stellung im Alltag des Kinderhauses. Er ist hier nicht in erster Linie Funktionär einer gefaßten pädagogischen Absicht, sondern unmittelbar: Teilnehmer. Er unterscheidet sich von anderen durch seine persönlichen Eigenschaften, von denen er jeweils ‚mehr’ oder ‚weniger’ hat als jene, und daß er in allen Bereichen – auf der sachlichen Versorgungs-, wie auf der persönlichen Beziehungsebene und im Austausch mit dem gesellschaftlichen Umfeld – größere Verantwortung übernimmt als die Kinder, verdankt sich dem biographischen Umstand, daß er erwachsen ist; nicht aber einer besonderen professionellen Fertigkeit. Von den Kindern unterscheidet er sich nur noch graduell, nicht mehr funktional.
 


Die spezifisch professionelle, weil absichtsvolle Seite seiner Tätigkeit (=„Arbeit“) findet nicht im alltäglichen Umgang statt; dieser ist vielmehr unmittelbar und persönlich. Sondern findet statt in den dienstlichen Sitzungen außerhalb des Alltags. Deren fachliche Aufgabe besteht nicht in der (positiven) Ausarbeitung pädagogischer Handlungsstrategien, sondern in der (kritischen) Reflexion auf die pädagogischen Haltungen einerseits, und in der – stets neuen – Einsicht in die Sozio- und Psychodynamik des geselligen Prozesses andererseits. Dort werden nicht praktische Anweisungen formuliert, sondern werden die Maßstäbe der Pragmatik prüfend gesichert. Die Dienstbesprechung ist ihrem Sinn nach Instanz der Selbstkontrolle. Sie ist nicht Teil des Alltags, sondern sein Spiegel.


Denn der Auftrag des Pädagogen ist paradoxal. Er soll sein Erwerbsleben so führen, ‚als ob’ es sein Privatleben sei. Zugleich soll er die Trennbarkeit von Öffentlichem und Privatem garantieren, damit Nähe und Distanz wählbar bleiben. Er soll über die Scheidung von ‚Objektebene’ und ‚Beziehungsebene’ wachen, aber sein ‚Objekt’ ist selber eine ‚Beziehung’. Sein Berufsalltag ist ein Drahtseilakt zwischen Authentizität und Simulation und hat wesentlich artistischen Charakter. Wie jeder Künstler bedarf er der fachmännischen Kritik; deren Forum ist die Dienstbesprechung. Und darum soll er in der Regel nicht allein ‚Dienst tun’, sondern stets einen Mitartisten zur Seite haben, der ihm bei seiner Darbietung zusieht.

Da er von berufswegen ein Doppelleben führt, bedarf er selber helfender Beratung. Die regelmäßige Präsenz externer Fachbeobachter – Psychiater, Soziologen, Systemberater… – dient der Supervision, nicht der Praxisanleitung. Was er ‚tun soll’, muß (und kann nur) der Pädagoge in jedem Moment selber wissen. Dazu braucht er einen freien Kopf, und den verschafft ihm allein regelmäßige ‚Reinigung’ durch Selbstreflexion – außerhalb des Berufsalltags.

Maßstab der Selbstreflexion ist, für die Einzelnen wie für die ‚Institution’, vorliegende Konzeption sowie die „Kleine Erziehlehre“. Einmal jährlich wird eine Gesamtbilanz gezogen. Der Leiter der Einrichtung verantwortet die Gültigkeit vorliegender Konzeption nach innen und außen. Im Übrigen schafft der Verbund eine dauerhafte, fachlich qualifizierte Öffentlichkeit, die die Verbindlichkeit der Maßstäbe garantiert.


 
Die im Kinderhaus angestellten Erwachsenen teilen und verantworten gleichrangig das Leben der ihnen anvertrauten Kinder in allen seinen Bereichen. Haushaltsführung, ‚Beziehungsarbeit’ und Austausch mit dem Umfeld (Nachbarschaft, Schule, Behörden) sind dabei gleichermaßen ‚wichtig’ und gleichermaßen ‚pädagogisch’. (Sie teilen und verantworten nicht allein. Doch das Wirken anderer Interventen im ‚Feld’ geht ein in die Bedingungen ihres Handelns und verkürzt nicht ihre Verantwortung; Verantwortung ist kein teilbarer Kuchen.)

In der Haushaltsführung lassen sich zwei Aufgaben spezifizieren, die ein besonderes handwerkliches Können verlangen: Die Gestaltung der gemeinsamen Mahlzeiten und die Ausgestaltung des Wohnraums. Beide gehen unmittelbar ein in die Qualität des Zusammenlebens. Küchenchef und Hausmeister sind kein technisches Hilfspersonal, sondern zusätzlich qualifizierte Professionelle.


Auch die angestellten Erwachsenen – und gerade sie – sollen den ihnen zuträglichen Grad von Nähe und Distanz jeweils selbst wählen können; vor allem zu ihren Kollegen. Aus berufshygienischen Gründen ist es daher im allgemeinen nicht ratsam, daß die Angestellten ebenfalls, wie die Kinder, im Kinderhaus wohnen; wenn es auch ‚eigentlich’ logisch erschiene… Es muß genügen, wenn lediglich der Leiter dort seine Wohnung nimmt.

Im Rahmen des Verbundes wird es möglich sein, daß die pädagogischen Mitarbeiter aus dem Kinderhaus in die Feld-Arbeit überwechseln.

Feld-Arbeit 

Ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung wird nach § 27 KJHG durch die Tatsache begründet, daß „eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist“. Zu einer Ergründung von Ursachen („Ätiologie“) und zu einer diagnostischen Wertung (etwa: „gefährdet oder geschädigt“) ist nach Geist und Buchstab des neuen Gesetzes niemand mehr aufgerufen. Ist jene Tatsache einmal festgestellt, überprüft das Jugendamt im Hinblick auf eine mögliche Übernahme der Kosten, ob eine angebotene Hilfe „geeignet und notwendig“ ist.
 
 
Wenn ein Kind und seine Familie entschlossen sind, sich voneinander zu trennen, so ist in der Regel davon auszugehen, daß eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung zum gegebenen Zeitpunkt nicht (mehr) gewährleistet ist. Das Kinderhaus bietet Hilfe in grundsätzlich allen Fällen an, wo ein Kind aus dem einen oder andern Grunde nicht mehr im Haushalt seiner Eltern wohnen kann oder will und nicht wesentlich jünger als zehn, aber auch nicht älter als vierzehn Jahre ist. Diese pragmatische Indikation reicht als Aufnahmebedingung aus. Ob und welche zusätzlichen Hilfsangebote angezeigt sind, wird sich im Verlauf des Aufenthalts im Kinderhaus selbst erweisen.

Ob eine Unterbringung in einem fremden Haushalt notwendig wird (i. S. v. § 34 KJHG), hängt davon ab, „wie ernst“ es dem Kind und der Familie mit ihrem Trennungswunsch ist. Diese Frage ist jedoch nicht durch gutachtlichen Sachverstand zu entscheiden, sondern wiederum nur pragmatisch: durch Erprobung. Ausreißen und Verstoßung sind Gesten, die oft ihr Gegenteil bedeuten sollen. Darüber können sich die Beteiligten nicht durch Introspektion Gewißheit verschaffen, sondern indem sie zur Tat schreiten. Dann steht eine Trennung nicht am Schluß, sondern am Beginn eines Prozesses von helfender Beratung (und kann entsprechend kurz gehalten werden). Das Kinderhaus übernimmt so die Aufgaben eines Kindernotdienstes und leistet einen Beitrag zur Zivilisierung der ‚Ausreißerkultur’ (Stierlin).

Wenigstens vier von je zwanzig Zimmern sollen daher für kurzfristige und Notaufnahmen bereitstehen.

Die Frage, ob ein Hilfsangebot im gegebenen Fall „geeignet“ ist oder nicht, wird von den beteiligten helfenden Beratern je nach ihrer eigenen beruflichen Perspektive oft unterschiedlich beantwortet. ‚Objektive’ Antworten sind in diesem Bereich nicht möglich; man kann nur versuchen, bekannte Fehlerquellen auszuschließen. Die mittlerweile üblichen Fallkonferenzen dienen diesem Zweck.


Fallkonferenzen, bei denen nur Vertreter von helfenden und verwaltenden Institutionen das Wort haben, laufen Gefahr, deren eigene Interessen stärker zu gewichten, als dem je individuellen ‚Fall’ zuträglich ist. (Das gilt für das geldgebende Jugendamt ebenso wie für ein unterm Belegungsdruck ächzendes Kinderheim und eine überforderte Schule.) Es ist nötig, in den Entscheidungsfindungsprozeß frühzeitig Fachleute einzuführen, die am Ausgang jenes Prozesses kein eigenes berufliches Interesse haben, weil ihre Arbeitsstelle nicht einzelnen ‚Fällen’ und deren ‚Lösung’ zugeordnet ist, sondern, dem ‚ganzen Feld’.
 


 
Direkt beim Träger des Kinderhausverbundes werden darum Sozialarbeiter angestellt, deren Tätigkeit nicht auf die einzelnen Kinderhäuser, sondern auf die jeweiligen Wohnquartiere bezogen ist und in sich Merkmale des Streetworkers, des Familienhelfers und der klassischen Familienfürsorge mit denen eines Heimberaters vereinigt. Sie sollen im Vorfeld des Kinderhauses informellen Kontakt zu den möglichen Nutzern aufnehmen und das Kind und seine Familie mit den vorhandenen Hilfs-Ressourcen bekannt machen. Es obliegt dabei ihrem eigenen fachlichen Urteil, zu welcher Hilfsmöglichkeit sie den Nachfragern raten – und, wenn sie dafür Gründe sehen, von der einen oder andern Möglichkeit abzuraten. Ihre Aufgabe gegenüber den Einrichtungen der Sozialarbeit ist nicht die des Zuträgers, sondern die eines Vermittlers zwischen Nutzern und Anbietern; insofern beraten sie beide Seiten.

Hat sich ein Kind zum Einzug in das Kinderhaus entschlossen, haben die polyvalenten ‚Feldarbeiter’ die Aufnahme vorzubereiten, den ‚Fall’ gegenüber dem Jugendamt zu vertreten und während des ganzen Aufenthalts des Kindes im Kinderhaus für dessen regelmäßigen Verkehr mit seiner Familie zu sorgen und, wenn sie es als nötig erachten, weitergehende therapeutische Eingriffe (Systemberatung o.ä.) in die Wege zu leiten. (Wo Eingriffe in die ‚Tiefen’ der kindlichen Persönlichkeit angezeigt sind, ist es die Trennung von der Familie in der Regel nicht, und umgekehrt.) Sie handeln den Kontrakt zwischen Kinderhaus und Familie aus (z.B. die voraussichtliche Aufenthaltsdauer betreffend, Familienkonferenzen usw.) und wachen – als Vertragspartner – über dessen Einhaltung. Sie sorgen für turnusmäßige Fallkonferenzen und regen, wenn es soweit ist, die Rückkehr des Kindes nach Hause an und beraten die Familie nach ihrer Wiedervereinigung.

Im Rahmen des Verbundes wird es möglich sein, daß Feld-Arbeiter in die Kinderhäuser überwechseln.
 
 
Bewohnern des Kinderhauses, die mit fünfzehn, sechzehn Jahren der Kindergesellschaft entwachsen sind, soll der Übergang in selbständigere Wohnformen – WGs, betreutes Wohnen u.a. – ermöglicht werden, sofern sie aus dem einen oder andern Grund nicht in den Haushalt ihrer Familie zurückkehren können oder wollen. Diese ‚Nachbetreuung’ zählt zu den vornehmsten Aufgaben der Feldarbeiter. Sie haben die erforderlichen Nachfolgeeinrichtungen gegebenenfalls selber zu initiieren.


In dem Maße, wie das Kinderhaus als reguläre Dienstleistung ins Bewußtsein der Öffentlichkeit dringt, wird der Erstkontakt zwischen Kinderhaus und Nutzern teils im Kinderhaus selbst, teils durch die Feldarbeiter hergestellt. Während der Aufbauphase des Verbundes, solange erst ein oder zwei Kinderhäuser isoliert im Raum stehen, wird dieser Kontakt, wie in einem herkömmlichen Kinderheim, durch die Jugendämter vermittelt werden müssen. Das Kinderhaus wird die Arbeit mit den Familien, die Fallkonferenzen und weiterführende therapeutische Leistungen in dieser Phase aus eignen Mitteln veranstalten. Dabei ist es sich der Versuchung bewußt, in die eigne Tasche zu wirtschaften, und ist von Anbeginn bestrebt, jene Aufgabe an Professionelle abzutreten, deren berufliche Existenz von der Belegungsrate des Kinderhauses unabhängig ist.

Diaphora. Gesellschaft für neue Erziehung mbH (gemeinnützig)
Geschäftsführer Jochen Ebmeier

 
NB: Aufgrund der voranstehenden Konzeption erteilte die Berliner Senatsjugendverwaltung im Mai 1994 die Betriebsgenehmigung für das Kinderhaus Little space in der Boxhagener Straße in Friedrichshain.Leider mußte es schon im Winter wieder schließen. 

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Sollte Ihnen übrigens irgendwer einreden, es sei nicht vorhersehbar gewesen, dass Friedrichshain nur zwei, drei Jahre später Kreuzberg den Rang als Szeneviertel ablaufen würde  -  glauben Sie ihm kein Wort; ich habe es damals vorhergesehen!
JE