Eine kopernikanische Wende
oder:
Vom Ordnungsdienst zur Vermittlungsagentur
aus Theorie und Praxis der sozialen Arbeit, 7/1994
hoheitliche Normen
Es
gab eine Zeit, da stand es fest, wie die Welt beschaffen ist, und daß
sie so zu bleiben hat. Ihr Sein war auch schon ihr Sollen. Es war klar,
was die Regel war und was die Ausnahme, was Gesetz und was Abweichung,
was normal war und was unnormal; und darüber, daß es weiterhin klar
bliebe, wachten geistliche und weltliche Hoheiten, denn dafür waren sie
da. Zwar ist die Welt in ihrer Wirklichkeit noch niemals heil gewesen,
und ob das, was Pfaffen, Ärzte und Polizisten jeweils für die Regel
hielten, von den Statistikern auch als gesellschaftlicher Durchschnitt
wiedererkannt worden wäre, ist eine Frage für sich.
Doch für die
gesellschaftliche Normalität ist weniger entscheidend, ob sie ist, als
daß sie gilt.
Die
mentale Verfassung eines Gemeinwesens ist für die Individuen, die es
ausmachen, selber eine objektive Gegebenheit. Sie besteht nicht bloß –
gedacht – in den Köpfen, sondern – real – in Raum und Zeit: in Gestalt
der Institutionen.
Der Sinn unserer Institutionen liegt, nach Arnold Gehlens klassischer Definition,[1]
der Entlastung der „instinktentbundenen“ menschlichen Individuen von
„zuviel Unterscheidungs- und Entscheidungsdruck“ in einem stets
unübersichtlicheren, immer ‘offeneren’ Universum.
Die
sozialen Dienste sind solche Institutionen, und die Professionellen,
die darin arbeiten, sind vergesellschaftete Wesen. In einem Gemeinwesen,
das sich als endgültig vorkommt, ist der Staat Hoheit, die dem, der in
die Irre geht, den rechten Weg weist; die ihn „ins Gemeinwesen (re-)
integriert“. Er ist hier – Vater, und in gütiger Strenge kümmert er sich
um die Seinen. Unter solchen Prämissen ist die Sozialarbeit, sie mag
wollen oder nicht, selbst hoheitlicher und normativer Ordnungsdienst.
Die
moderne Gesellschaft versteht sich – weil sie Verkehrs- und
Leistungsverhältnis ist – nicht als Familie noch als Topos in einem
Heilsgeschehen, sondern als nützliche Einrichtung, die die Unendlichkeit
der Warenflüsse wahrt. Als Zirkulationsprozeß ist sie wesentlich eine
Open-end-Veranstaltung. Folgerichtig verheißt sie ihren Teilhabern auch
nicht Happiness, sondern lediglich the Pursuit Of…[2]
Sie ist Gesellschaft, nicht Gemeinschaft.
Gegen
die geweihten Ordnungen einer seelenvollen Vergangenheit nimmt sie sich
kalt und kärglich aus. Dabei ist sie das heroische Zeitalter; denn sie
hat den Menschen auf seine eignen Füße gestellt und uns zur Freiheit
verurteilt.
In
aller Konsequenz erleben wir es erst jetzt. Individualisierung,
Differenzierung, Pluralisierung bedeuten eine Informalisierung der
Verkehrsformen, wo alles immer wieder neu ausgehandelt werden muß. Was
Ausnahme ist und was Regel, wer kann es noch sagen? Es ist keine Frage
der richtigen Lehre mehr, sondern eine praktische Evidenz: Selbst wenn
sie es wollte, die Sozialarbeit kann gar nicht mehr normativ sein – weil
die verbindlichen Normen fehlen.[3] Nichts ist mehr selbstverständlich.
Neomoderne
Dieser
Verlust der Selbstverständlichkeiten ist in den Sozialwissenschaften
unter dem Stichwort „Modernisierung moderner Gesellschaften“
thematisiert und in der Öffentlichkeit vornehmlich durch die von Jürgen
Habermas entwickelte Formel von der „neuen Unübersichtlichkeit“, dann
durch den von Ulrich Beck geprägten Begriff der „Risikogesellschaft“
bekanntgeworden. Damit ist ein säkularer Prozeß bezeichnet, der mehr
oder weniger alle industriellen Gesellschaften erfaßt und durch seine
grundlegende Ambivalenz geprägt ist: „nämlich einerseits eine rasch
voranschreitende Erosion traditioneller sozialer Institutionen und der
mit diesen verbundenen normativen Muster. Dieser korrespondiert
andererseits eine Zunahme von Möglichkeiten der individuellen Gestaltung
des Lebenslaufs, die sich aber zugleich als Zwang zu
eigenverantwortlicher Entscheidung erweisen.“[5]
Möglichkeit
als Zwang: Der moderne Mensch hat immer weniger, woran er sich halten
könnte, er muß sich überall selbst zurechtfinden. Allenthalben vermehren
sich „die vorfindbaren Subkulturen, driften auseinander, zersplittern,
differenzieren sich und verlieren immer mehr gemeinsame Werte und
Nenner. Die Kluft zwischen den gesellschaftlichen Gruppierungen wächst,
und einst bindungsfähige Instanzen wie Religionen, Parteien und
Ideologien verlieren an Bedeutung.“[6]
Reichte
es ehedem aus, wenn er keinen Fingerbreit von Gottes Wegen abwich, so
irrt der Mensch heut auf eigne Faust durchs Leben; irrt und verirrt sich
auch. Daß er immer wieder mal fremden Rat braucht, ist nicht mehr die
Ausnahme, sondern gehört schon zur Regel.
Der
Bedarf an Beratung wächst. Doch „mit der Generalisierung der
Lebensrisiken werden zugleich die Problemlagen der einzelnen Menschen
untypischer und folglich die benötigten Hilfen unspezifischer, so daß
sich nichtmal mehr umrißhaft sagen läßt, welches Individuum ‚heil’ und
welches ‚beschädigt’ ist.
Hilfe muß sich deshalb wegbewegen von der
reinen Defizitorientierung (geben, was fehlt) hin zu einer Stützung von
Lebenszusammenhängen (‚Unterstützungsmanagement’), in der die eigenen
Ressourcen aktiviert werden und tragende Beziehungsgeflechte entstehen
oder sich erweitern: vom Fall zum Feld.
Der moderne Sozialarbeiter ist
zuerst Vermittler von ‚Beziehungen’, also Unterstützungs- und
Dialogmanager...
Soziale
Arbeit zielt zuerst auf die Ressourcen im Feld (Netzwerke), danach
vermittelt sie im gegebenen Fall die Individuen mit den dort vorhandenen
Helfern, und erst in dritter Instanz bemüht sie professionelle Hilfe
(Experten) für den Einzelfall.“[7]
gesellschaftliche Instanz
Die
Sozialarbeit ist nicht aus Begriffen und theoretischen Systemen
entstanden, sondern aus Problemen, die akut wurden und „sich zeigten“:
nicht doktrinal, sondern ‚aporetisch’; nicht diskursiv, sondern
pragmatisch. Ihre nachträglichen begrifflichen Systematisierungen
entstanden immer erst aus dem Bedürfnis, die tatsächliche Praxis der
Sozialarbeit zu rechtfertigen vor ihren gesellschaftlichen
Voraussetzungen.
Inzwischen
ist sie aber zu einem Industriezweig geworden, der Hunderttausenden ein
Aus-, d. h. Einkommen gibt; aus öffentlichen Mitteln. Da geht es nicht
länger an, daß sie gedanklich bei ihren Nachbarfächern zur Untermiete
wohnt. Die Zeit für eine kohärente Selbstreflexion ist überreif. Statt
auf Pump weiter zu wursteln, schuldet sie der Öffentlichkeit eine
umfassende Ortsbestimmung im gesellschaftlichen Gefüge.
Daß
sie es von allein bislang nicht dazu gebracht hat, liegt an ihrer
Geschichte. Als marginaler Nothelfer unter obrigkeitlicher Prämisse
hatte sie nur Löcher zu stopfen, und ihre Selbstzeugnisse waren
buntscheckig wie ein Narrengewand. Ihre Stellungnahmen konnten punktuell
bleiben – und negativ: Was nicht sein soll… Sie hatte ja per Definition
mit Randgruppen zu tun und mit den Ausnahmefällen.
Doch
heute ist sie keine Rand-Erscheinung mehr, sondern selbst eine Säule im
gesellschaftlichen System – die Landnahme seit ‘68 und die Explosion
der Stellenpläne sind der äußere Erweis. Da muß ihr Selbstverständnis
allgemein werden und positiv: Was sie sein will.
In
der informalisierten, individualisierten und pluralistischen
Zivilisation heißt ihre Aufgabe eben nicht mehr: Menschen in eine wahre
Ordnung fügen, sondern: ihnen auf ihrer Irrfahrt unter die Arme greifen.
Statt normativ und interventionistisch, ist sie nurmehr regulativ und
subsidiär. Aber sie ist nun auch nicht mehr residual und okkasionell,
sondern allgemein und notwendig. In einer Wertordnung, die durch die
freie Wahl der Lebensstile ausgezeichnet ist, gehört helfende Beratung
unter die Bedingungen der Wahlfreiheit.
Die
‚entlastenden’ Institutionen der neo-modernen, neo-bürgerlichen
Gesellschaft verlieren den traulichen Charakter von
gemeinschaftsförmigen Sozialisations-Strukturen, an die man habituell
heran-, in die man organisch hineinwächst, und mutieren zu –
kommerziellen und öffentlichen – Vermittlungs-Agenturen, die die
verlorenen Zusammenhänge ersetzen, indem sie die vereinzelten Individuen
‚bekannt machen’ mit den im aufgesplitterten ‚Feld’ verstreuten
sachlichen und humanen Ressourcen. [8] Sie ‚entlasten’ die Menschen weiterhin – beim Gehen, aber nicht mehr
bei der Wahl des rechten Weges im Wirrwarr der Welt. Das isolierte
Individuum kann sich nur als „Ego-Netzwerker“ behaupten; und immer
wieder gleiten dieser oder jenem die Fäden aus der Hand.
Professioneller
Rat wird nötig. Sache der Sozialarbeit ist nun „die Mobilisierung
vorhandener Ressourcen im gegebenen (personalen) Netzwerk und
andererseits die Schaffung neuer ergänzender Netzwerke durch formale
Dienste und informelle Helfer“[9].
Der spezifische Dienst, den sie anbietet, ist – Vermittlung. Sie macht
sich selbst mit Andern bekannt, um Andre miteiander bekannt zu machen.
Sozialarbeit
wird zu einem Mitbewerber in der großen Dienstleistungsbranche der
Berater. Als Anbieter auf dem Markt wird sie zu einem Organ der zivilen
Gesellschaft. Sie hört auf, politisch zu sein.
Ihre
Aufgabe ist es nicht, der Gesellschaft den rechten Weg zu weisen,
sondern die tatsächlichen Mutationsprozesse moderierend zu ‚begleiten’.
Sie ist ‚parteilich’, denn sie dient aber den Privatleuten und nicht den
Staatsbürgern.[10]
Sie wird so zu einer Instanz gesellschaftlicher Selbstregulation:
Energien, die sonst aneinander vorbeiliefen, ins Leere gingen und
brachlägen, werden miteinander artikuliert und verbandelt; Kollisionen,
in denen viel Energie verglüht, werden abgewendet, wo sie nicht nützen.
Sie ist ein „Gelenkstück“[11], intermediär, informell und alltäglich. Oder, mit der Sprache der Kybernetik zu reden, ein Regler.[12]
Das
kann auf Dauer nicht ohne Folgen für ihre institutionelle Verfassung
bleiben, wenn anders sie nicht als ineffektiv und zu teuer aus dem
Gesellschaftskörper ausgeschieden werden will. Denn wenn Soziale Arbeit
die höhern Weihen der Wahren Ordnung verliert und zu einem innern Organ
der zivilen Gesellschaft profaniert, darf diese gerechterweise die Frage
stellen, ob sie sich jene leisten will. Also ob die von jener
erbrachten Leistungen den mit ihr getriebenen Aufwand wert sind.
der Wert der Sozialarbeit
Ja,
was ist die Sozialarbeit denn „wert“? Dies ist ihr entscheidender
Unterschied von anderen Dienstleistungen: daß die hier erbrachte
Lohnarbeit nicht gegen Kapital ausgetauscht wird, sondern gegen Revenü –
einen außerökonomischen (hier: politischen) Abzug vom Profit der
andern.[13]
Es gibt nur einen, monopolistischen Nachfrager nach Sozialarbeit,
nämlich das (staatlich verfaßte) Gemeinwesen selbst. Es kauft nicht, wie
der Kapitalist, die Arbeitskraft der Sozialarbeiter, um ihr
Arbeitsprodukt an Dritte weiterzuverkaufen; sondern es heuert den
Sozialarbeiter, um seine Leistung selber zu verbrauchen – d. h.
unentgeltlich an seine bedürftigen Glieder weiterzureichen. Etwa so, wie
ein Duodez-Fürst sich einen Hofpoeten hält, der für alle reimt. Der
Anbieter – Sozialarbeiter, Träger, Initiativen – gibt es viele, aber nur
einen möglichen Käufer: den – hier zutreffend so genannten – Souverän.
Denn da er am Markt auf keinen Mitbewerber trifft, kann er den Preis je
nach seiner fancy (Marx) ermessen; je nachdem, was sie ihm
„wert“ ist. Eine prozessierende Reduktion des Preises der Sozialarbeit
auf ihren Tauschwert findet – anders als bei solchen Dienstleistungen,
die Kapital verwerten, welches seinerseits auf dem Markt konkurriert –
auch mittelbar nicht statt.
Reduktion
der Preise auf den Tauschwert, daß heißt Ermittlung der
„gesellschaftlich notwendigen Arbeitszeit“ durch den Realprozeß der
Zirkulation: Es muß sich – im ‚Spiel von Angebot und Nachfrage’ –
herausstellen, wieviel der tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit
‚gesellschaftlich notwendig’ war, und das heißt a limite: ob sie
überhaupt notwendig war.
kopernikanische Wende
Da
wissen die Sozialarbeiter nicht mehr, woran sie sind. Eben machen sie
sich, unter Schmerzen, daran, ihre pastoralen Prätentionen auf
Missionierung und Gesellschaftsreform fahrenzulassen und sich zum
dienenden Organ der zivilen Welt zu bescheiden; und gleich müssen sie
sich sagen lassen, daß der Preis für ihre Mühen nichtsdestoweniger…
politisch bemessen wird.
Ja wie denn nun?
Das
Paradox, in das sie sich geworfen fühlen, ist dennoch bloßer Schein. Er
entsteht nur, wenn es der Selbstreflexion an Radikalität fehlt, weil
sie sich vor ihren Resultaten fürchtet.
Sie
hatte sich – ewig maulend zwar, denn Klappern gehört zum Handwerk – im
Schatten der Macht häuslich eingerichtet, von der sie selbst einen
Zipfel in Händen halten durfte. Daß es Sache der Obrigkeit sei, für
Richtigkeit zu sorgen, darüber war man ja einig. Wie Unrichtigkeit zu
definieren; wo, wie groß und wie zahlreich die Löcher im „Netz der
psychosozialen Versorgung“, und wie die Mittel zu bemessen seien, sie zu
stopfen – darüber gab es immer wieder Streit. Denn da die einen immer
wieder nur mehr haben wollten – mehr Geld, mehr Stellen, mehr Staat -,
gewöhnten sich die andern endlich an, grundsätzlich weniger
herauszurücken. Doch an der obrigkeitlichen Prämisse hielten sie beide
fest: daß die Politik eine Instanz über der zivilen Gesellschaft zu sein
habe, und nicht Organ in ihr. Daß also die Polis gleichzusetzen sei mit
– ihren Bediensteten.[14]
In
Wahrheit hat das Politische viele Stufen. Es beginnt überall dort, wo
Öffentlichkeit entsteht, denn die bedeutet Reflexion und ist ein
Einbruch in die Selbstverständlichkeit, welche ihrerseits das
Unpolitische schlechthin darstellt. (Die systematische Scheidung unseres
Lebens in einen öffentlichen und einen privaten Bereich ist eine der
großen revolutionären Leistungen der bürgerlichen Gesellschaft.)
Verwaltungshandeln
ist nur ein ganz untergeordneter Teil des Politischen, und je mehr es
sich der Öffentlichkeit zu entziehen neigt, seine ständige Bedrohung.
Staatliche Bürokratie ist ein Erbstück der absolutistischen Monarchien,
die die Geltung des Öffentlich-Allgemeinen erst mit ihrer Hilfe gegen
die partikularen Ansprüche der Feudalen erzwingen konnten – um sie dann
gegen die bürgerliche Revolution zu wenden. Sie ist nicht die legitime
Tochter, wie Max Weber meinen konnte,[15] der Warenproduktion und ihres Rationalisierungsgebots, sondern ein vorbürgerliches Residuum.
Sie zählt zu den unproduktiven faux frais
der bürgerlichen Verkehrsweise, und hat nur als Polizeikorps jenseits
der zivilen Gesellschaft Bestand. (Es fragt sich bloß, in wessen Auftrag
– wenn nicht ihrem eigenen.)
So
und nicht anders ist, unerachtet der subjektiven Intentionen ihrer
Protagonisten, auch die soziale Arbeit entstanden. Es ist die
kopernikanische Wende ihrer Geschichte, daß sie sich inzwischen als
deren immanente Funktion neu bestimmt.
Politisierung des Alltags
Politisch
ist nicht nur der Staat, und öffentlich ist nicht erst die Behörde.
Überall, wo das Gemeinwesen als solches „in Erscheinung tritt“,
geschieht Politisches.[16]
Daß es dabei nicht mit einer, sondern zuerst immer mit vielen Stimmen
redet, liegt in seiner Natur (oder etwa nicht?!). Dabei kann es nicht
bleiben, gewiß, es muß sich, als Hoheit, zu einem handlungsfähigen
Willen konstituieren – nämlich immer da, wo das Allgemeine mit
Zwangsgewalt gegen das Partikulare zur Geltung gebracht werden muß;
sonst nicht.
Sache
der Sozialarbeit ist nun aber nicht mehr die Geltendmachung von
Allgemeinem gegen die Privaten, sondern Mediation zwischen den Privaten
(und den ‚Diensten’). Sie ist funktional, nicht (mehr) hoheitlich.
Wenn
es aber nur einen Nachfrager gibt, findet ein solches Spiel nicht
statt. Wieviel von ihrem verfügbaren Arbeitszeitbudget eine Gesellschaft
für Sozialarbeit „übrighat“, läßt sich nicht ex post im Verkehr Aller
mit Allen (faktisch) ausmitteln, sondern immer nur ex ante (normativ)
festlegen. Der „Wert der Sozialarbeit“ ist keine ökonomische, sondern,
wer hätte das gedacht, eine politische Größe.
Dem entspricht, daß mit der „reflexiven Moderne“ der Risikogesellschaft[17] das Politische in den bürgerlichen Alltag selber eingekehrt ist. Die Konflikte innerhalb der zivilen Gesellschaft[18]
werden zunehmend zwischen den Privaten (den diesbezüglich so genannten
„Betroffenen“) selbst ausgehandelt – ohne den souveränen Eingriff des
Staats, dessen Legitimität längst in Zweifel steht, denn „einerseits
stirbt er ab, andererseits muß er neu erfunden werden“. Er stirbt ab –
als besonderes Wesen, als Gebilde einer Souveränität und als
hierarchischer Koordinator. Er muß neu erfunden werden: „An die Stelle
des Handlungsstaats tritt der Verhandlungsstaat.“[19]
Wenn nun die zivile Gesellschaft selbst politisch wird, dann verlieren die konstituierten Korps der volonté générale
ihre Sonderrolle, aus ihrer Stellung über dem und gegen den
bürgerlichen Alltag sinken sie in ihn herab und lösen sich darin auf.
„Der Staat muß Selbstbegrenzung, Selbstenthaltung praktizieren, Monopole
aufgeben.“[20]
Zum
Beispiel in der sozialen Arbeit. So wie jener seine Rolle als ideeller
Gesamt-Sozialarbeiter einbüßt, verliert diese ihre Sendung als der
authentifizierte Gemeinsinn und ist nicht mehr politischer als irgendwer
sonst. Sie hören auf, miteinander ein privilegiertes Verhältnis zu
haben.
Bleibt immerhin die Frage: Wer zahlt?
Jedenfalls
nicht der Ratsuchende selbst. Denn das wäre widersinnig: Helfende
Beratung würde zum Luxuskonsum für Besserverdienende; eine Variante
des Psycho-Booms. Eine allgemeine Dienstleistung kann sie nur sein, wenn
die Eingangsschwellen niedrig sind: auch die finanziellen. Daß es
Helfende Beratung gibt, ist im Ganzen eine Gemeinschaftsaufgabe.
Darum
ist sie noch lange nicht Amtswaltung des Gemeinwesens am Einzelnen.
Helfende Beratung kommt durch Vertrag zustande, nicht als
Maßnahme. Unser Rechtssystem beruht darauf, daß keiner ohne rechtlichen
Beistand bleibt, wenn er ihn braucht. Deshalb gibt es kommunale
Rechtsberatung und das Armenrecht. Daß es sie gibt, liegt im
öffentlichen Interesse.
Daß
die Menschen gesund und leistungsfähig bleiben, liegt im öffentlichen
Interesse. Deshalb gibt es ein öffentlich verfaßtes Gesundheitssystem.
So umstritten seine Kosten immer wieder sind: Daß es sich um
Dienstleistungen an Privatleuten handelt und nicht um Vollstreckung
eines Staatszwecks, das hat noch keiner in Frage gestellt.
Und
daß zum Setzen der fachlichen Maßstäbe letzten Endes die jeweilige
Fachwelt – der Juristen hier, der Mediziner dort – immer noch am ehesten
qualifiziert ist, auch nicht.
Was
wäre also daran paradox, wenn die Existenz eines Systems Helfender
Beratung durch das Gemeinwesen finanziert, seine Wirkweise aber privat
verfaßt wäre? Es ist der Dünkel des öffentlichen Dienstes ebenso wie der
Geltungsdrang manchen Sozialarbeiters, der hier eine Denkhemmung
aufbaut; nicht der gesunde Menschenverstand.
Daß
Helfende Beratung nicht in den öffentlichen Dienst gehört, hat seine
sozusagen ‚technologischen’ und ‚ergonomischen’ Gründe: Der Charakter
der Tätigkeit selbst – erraten, erfinden, verlocken, präsentieren,
simulieren – hat mehr mit Kunst zu tun als mit Ordnung.[21]
Aber darin kommt nur zum Ausdruck, daß sie ihrer Ortsbestimmung nach
nicht mehr Hoheit ist, sondern Medium gesellschaftlicher
Selbstorganisation.
Daß sie es ist, liegt im Interesse des Gemeinwesens. Um es zu sein, dient sie nicht jenem, sondern den Privatleuten.
Doch
mit der Frage, wer zahlt, erledigt sich nicht die Frage, was es kostet.
Wieviel und welche Art sozialer Arbeit eine Gesellschaft nötig zu haben
meint und was sie ihr wert ist, ist eine politische Frage. Aber nicht
nur. Es ist auch eine fachliche Frage; sobald es nämlich um die
Qualitätskriterien geht. Und darüber entscheidet am besten die Fachwelt
selbst, nicht die konstituierten politischen Korps.
Darüber,
wieviel das Gemeinwesen für soziale Arbeit ausgibt, sollte die
Sozialarbeit besser nicht mitreden wollen: in wessen Namen wohl? Auch
nicht darüber, wie das Geld verteilt wird: Das gibt nur Zank. Aber die
fachlichen Maßstäbe, nach denen der Hoheitsträger über die Verteilung
öffentlicher Mittel entscheidet, die kann nur sie setzen und kein
anderer.
Dazu
freilich müßte sie mit einer Stimme reden. Das heißt, sie müßte sich
selbst repräsentieren können. Also sich selbst verfassen: repräsentativ
heißt öffentlich (nach innen wie nach außen).
Als
wir vor drei Jahren der Fachwelt unsern Vorschlag zur
Selbstorganisation der Sozialarbeit in einer öffentlich-rechtlichen
Kammer vortrugen,[22]
da wurde er mit ohrenbetäubendem Schweigen begrüßt.
Dabei ist es bis
heut geblieben. Kein Wunder: Weder die Verwaltung hätte einen Vorteil
davon, noch die „Betroffenen“ selbst. Der Vorteil läge ganz und gar
beim… Gemeinwesen. – Vielleicht liegt hier eine dankbare Aufgabe für die
akademischen Vertreter unseres Fachs? Dann wüßten sie auch endlich, wo
sie hingehören.
Daß
eine gründliche Umordnung der sozialen Arbeit auf der Tagesordnung
steht, ist außer Frage. Es kann ja sein, daß unser Vorschlag zur
„Verkammerung“ der Weisheit letzter Schluß nicht war. Aber ein anderer
ist bislang nicht gemacht worden. Wie wärs, wenn die Debatte sich
wenigstens auf das Niveau erheben würde, das heute schon möglich ist?
[1] Gehlen, A., Urmensch und Spätkultur, Ffm 1977, S. 43
[2] so in der amerikanischen Erklärung der Menschenrechte
[3]
Ein letztes Aufbegehren des Kümmer-Prinzips in der Sozialarbeit war der
missionarisch-agitatorische Gestus der 68er: Sogenannte Randgruppen
sollten emanzipiert werden. Aber in der individualisierten
Risikogesellschaft läßt sich jede willkrlich herausgegriffene
Menschenmenge ‚irgendwie’ als Randgruppe definieren. Der
emanzipatorische Anspruch entpuppt sich so als Vehikel berufsständischer
Landnahme.
[4] „Wenn
man nicht weiß, wohin man geht, weiß man bald auch nicht mehr, wo man
sich befindet.“ Gaston Bachelard, Poetik des Raumes, Ffm 1987, S. 188
[5] aus Winkler, M., Stellungnahme zur Konzeption eines Verbundes von Kinderhäusern im Berliner Raum (unveröffentlicht
[6]Hinte, W., Die mit den Wölfen tanzen, in Sozial Extra 7-8/93
[7] aus Hinte, W., Gutachterliche Stellungnahme zum Kinderhaus in Berlin-Friedrichshain (unveröffentlicht)
[8]
krassestes Beispiel : die Entwicklung der Schule von der Charakter- und
Status-Schmiede zu ‚Informations’-Börse und zu ‚Verhaltens’-Studio
[9]vgl.
Nowak, J., Computerunterstützte Netzwerkarbeit als Case Management –
Sozialarbeit in einer sich zerfasernden Gesellschaft, in Soziale Arbeit 3/90.
[10]
Ja, als eine der Bedingungen persönlicher Wahlfreiheit setzt sie manche
Menschen erst instand, Staatsbürger zu werden; vgl. hierzu den
Abschnitt Wahlfreiheit und Sozialstaat in unserm Beitrag Das Kinderhaus –
Modell für die Sozialarbeit der Zukunft in ‚Jugendhilfe’ (Luchterhand)
2/92
[11] siehe Fußn. 6)
[12] vgl. Wiener, N., Kybernetik, Reinbek 1968
[13] vgl. Marx, K., Marx-Engels-Werke, Bd. 42, Bln 1983; S. 226ff
[14]
Die bekannte Definition des Staates als eine „Ansammlung bewaffneter
Menschen“ war kritisch gemeint; aber die Nutznießer nehmen sie positiv:
Der Staat sind wir.
[15]Weber,
M., Wirtschaft und Gesellschaft, Tbgn. 51972, v. a. S. 551ff. – Auch in
der großen Industrie sind Bürokratismus, Hierarchie, Kästchendenken und
lineare Entscheidungsprozesse Anachronismen aus deren Frühzeit: siehe
unsern Beitrag Eine Steinzeit-Technologie? in Sozial Extra, 7-8/93. – Die bürokratische Konterrevolution im jungen Sowjetstaat
wurzelte ihrerseits in dessen Herkunft aus einer vorbürgerlichen
Gesellschaft, nicht in bürgerlicher Digression; sonst sähe es in Rußland
heute anders aus.
[16]
Die Definition des Politischen durch Bezugnahme auf den Klassenkampf
war nur haltbar unter der logischen Prämisse, daß wir in der Epoche der Weltrevolution lebten. Diese ist jedoch seit den Ereignissen der Jahre
1989-90 hinfällig.
[17] Beck, U., Die Erfindung des Politischen, Ffm 1993, S. 214ff und pass.
[18]
Als zivil verstehen wir alle, die nur sich selbst repräsentieren und
gegen andere kein Amt in Anspruch nehmen; politisch werden die Einzelnen
immer dann, wenn viele ‚sich selbst’ gemeinsam und gegenseitig
repräsentieren. Die moderne Staatsidee beruht auf der Vorstellung, daß
sich alle Einzelnen vertraglich gegeneinander verpflichtet hätten. Das
Politische und das Zivile sind also nicht substanziell, sondern nur
verhältnismäßig verschieden; nämlich nach dem Grad der Stellvertretung.
[19] Beck aaO
[20] ebd., S. 219
[21]siehe Eine Steinzeit-Technologie?, aaO, sowie Ein gewagtes Unternehmen – Warum soziale Arbeit nicht länger in den öffentlichen Dienst gehört
[22]siehe Befreit die Sozialarbeit ! – Ein Vorschlag zur Umordnung der Jugendhilfe in Sozial Extra 2/1991