Die theoretisch schon längst als überfällig
erkannte Umstellung der Sozialarbeit 'vom Fall zum Feld', d. h. ihre
paradigmatisch Umorientierung weg von den 'Defiziten' der Individuen hin zu den
'Ressourcen' der Gemeinwesen, ist in den letzten Jahren durch nichts so sehr
kompromittiert worden wie durch die von interessierter Seite aufgebrachte
Verquickung des Konzepts mit der bürokratischen Hinterlist der Sozial- raumbudgets.
Zugestanden sei, dass die Idee nicht ursprünglich aus bürokratischer Absicht entstanden ist. Sie ist entstan- den aus der Unvereinbarkeit feldorientierter und selbst nur bescheiden präventiver (Jugend-) Sozialarbeit mit den Finanzierungsmöglichkeiten des KJHG.
Als 1990 endlich, endlich das altes Reichsjugendwohlfahrtsgesetz JWG durch das neue Kinder- und Jugend- hilfegesetz KJHG ersetzt wurde, war es eigentlich bereits – veraltet. Kein Wunder, es war fast ein Viertel- jahrhundert lang daran gestrickt, gefeilscht und geflickt worden. Als es dann endlich in Kraft trat, war die epochale Erneuerung, die es 1968 bedeutet hätte, schon fast zu einer Nebensache geworden. Rechtlich ge- sehen; denn im Alltag der Jugendverwaltungen sind die neuen Prinzipien auch heute noch nicht überall an- gekommen: Es ist nicht länger die ordnungspolitische Selbstermächtigung einer väterlichen Obrigkeit über die Bürger, die die Sozialarbeit begründet, sondern der Anspruch der Individuen gegen den Staat. Dass in der Konsequenz dem 'Klienten' buchstäblich ein Wahlrecht zwischen den rechtlich möglichen Leistung zusteht, ist weit davon entfernt, zu den Selbstverständlichkeiten in deutschen Jugendamtsstuben zu zählen.
Kein Wunder, die Mittel sind seit 1990 knapper geworden, die Neigung der Ämter geht dahin, wo immer möglich noch hinter die Innovationen des KJHG zurück zu fallen.
Die professionelle Einsicht rät dagegen, (unter anderm) gerade weil die Mittel knapper sind, über das KJHG hinaus zu gehen, und zwar systematisch. Die Begründung der Sozialarbeit als einer dem Bürger zustehenden Leistung lag ganz im Geist des Jahres 1968. Doch in dieser Logik bleibt sie auf den Einzelfall fixiert. Das Gesetz definiert eine Reihe von Bedarfssituationen, die jeweils einen individuellen Anspruch begründen. Und es definiert einige – freilich im Sinne des Gesetzgebers nicht erschöpfende – Leistungen. Der An- spruchsberechtigte hat nicht nur eine Mitsprache, sondern – im Fall von Kostenneutralität – selbst ein Wahlrecht hinsichtlich der zu gewährenden Leistung. Der Vorbehalt der Kostenneutralität ist im Alltag keine so gravierende Einschränkung, wie es scheinen mag: Der Behördenmitarbeiter gibt nicht sein eigenes Geld aus, sondern das von Vater Staat. Einen Riesenunterschied macht es allerdings, mit welcher 'Maßnahme' er sich mehr Mühe auflädt – und sei es nur mit dem nächsten Vorgesetzten.
Und das ist der springende Punkt: Einzelne Beamte müssen einzelne 'Maßnahmen' bewilligen. Nämlich nachdem ein begründeter 'Anspruch' angemeldet wurde. Im Vorfeld dafür zu sorgen, dass 'Ansprüche', wenn irgend möglich, gar nicht erst auftreten – dafür sind keine Mittel mehr übrig. Denn in realistischer Vorah- nung der auch im nächsten Jahr wieder anfallenden Ansprüche, und noch dazu bei freier Wahl der Berechtig- ten, müssen pauschal reichlich Leistungen "vorgehalten" werden, so dass kein Berechtigter abgewiesen wird und bei Gericht klagen muss und kann. – Das kostet grad genug.
Eine Umstellung des gesamten Systems der individuellen Ansprüche auf die präventive Logik der Feldarbeit und die Rückführuung der Fallmaßnahmen auf eine subsidiäre Rolle würde es nötig machen, über mehrere Jahre die für Jugendsozialarbeit vorgesehen Mittel zu verdoppeln – um parallel einerseits für alle eventuell gemeldeten Ansprüche die gebotenen ‚Leistungen‘ (einschl. Wahlmöglichkeit) "vorzuhalten", und auf der andern Seite eine umfassende feldorientierte, auf die Stärkung der Ressourcen in den Sozialräumen gerich- tete Arbeit in den Gemeinwesen aufzubauen. Letztere würde ganz gewiss einige Jahre brauchen, um quanti- fizierbare Ergebnisse zu zeitigen, schon weil die Sozialarbeiter selbst sich in die neue Arbeitsweise erst einleben müssen. Da kann man einem Stadtkämmerer tausendmal sagen: Im Lauf der nächsten ein, zwei Jahrzehnte holst du alle Mehrausgaben wieder rein, denn präventive Sozialraumorientierung kommt den Steuerzahler auf die Dauer unvergleichlich viel billiger als – ebenso ineffektive wie personalintensive – nachträgliche Reparaturarbeit; und die werden wir auf ein subsidiäres Minimum beschränken. Er wird sagen: Die nächsten Jahrzehnte kann ich nicht budgetieren. Im kommenden Rechnungsjahr muss ich meinen Haus- halt ausgleichen. Tragt eure Ideen in der Hochschule vor; oder bei meiner Partei. In ein, zwei Jahrzehnten reden wir dann weiter…
Das ist prima vista ein unlösbares Dilemma.
Der Gedanke, in den vorhandenen Jugendhilfebudgets eine pragmatische Umschichtung vorzunehmen, indem auf der einen Seite Mittel für die vorzuhaltenden Einzelmaßnahmen eingespart und auf der andern Seite der präventiven Feldarbeit zugeschoben würden, nämlich im Rahmen der kleinteilig übersehbaren Möglichkeiten, war da ja nicht illegitim. Die Jugendämter selbst können das nicht machen – fiskalisch dürfen sie nicht und praktisch haben sie selber nicht genügend Einblick in die je lokale Situation. Daher der Gedan- ke, die Entscheidung an die einzelnen Träger zu delegieren, denen man für ihre Tätigkeit pro Jahr eine Pauschalsumme gewährt, die sie in ihrer täglichen Arbeit dann nach eigenem professionellen Urteil so hin- und herschieben, wie es zweckmäßig erscheint.
Dass die Jugendämter sich dann am Jahresanfang diejenigen Träger ausgucken müssen (und dürfen), denen sie diese Verantwortung übertragen wollen, und alle andern im 'Feld' tätigen Träger in die Röhre sehen, ist eine hässliche Konsequenz des Ganzen.
Es ist keine Frage der Begriffe, keine Frage der Logik, keine Frage der Theorie. Es ist eine ganz einfache pragmatische Frage: Hält einer, der in der Jugendsozialarbeit eine gewisse praktische Erfahrung angesam- melt hat, die deutschen Jugendämter organisatorisch, personell und intellektuell für fähig, eine solche Aus- wahl professionell verantwortlich zu treffen?
Der Hauptpropagandist der Sozialraumbudgets sagte: "Ich mache mit ihnen Lehrgänge."
Jeder andere wird sagen: In dem ganzen bürokratischen Gestrüpp, das in Deutschland um die Jugendhilfe rankt, sind es gerade die lokalen Jugendämter, die sich als das Überflüssigste bewährt haben. Sie verwalten Akten, und das braucht keiner. Ausgerechnet denen die hoheitliche Souveränität darüber zuzuschieben, wer im Feld Sozialarbeit betreiben darf und wer nicht, heißt den Bock zum Gärtner machen.
8. 7. 2014
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