Aufgaben der Sozialarbeit
Das
System der sozialen Arbeit ist im Umbruch begriffen. Im Zeichen von
Differenzierung – Individuali- sierung – Pluralisierung kann die
Sozialarbeit nicht mehr als normativer Ordnungsfaktor gelten. Sie muß
sich als reguläres Dienstleistungsangebot neu definieren. Ihr
spezifischer Charakter ist helfende Beratung. Keine Lebensweise ist
heute an und für sich richtiger als eine andere. Die Unterscheidung von
Notfall und Normalfall gewinnt zusehends wertenden Charakter und läßt
sich kaum noch objektivieren. Die Sozialarbeit muß sich von doktrinalen
Fragestellungen freimachen und zu einer streng pragmatischen Sichtweise
entschließen. Sie bewerkstelligt keine Lösungen, sondern sucht nach
Bedingungen, die günstiger sind als andere. Ihr Kriterium ist nicht mehr
‚normal oder unnormal’, sondern nur noch ‚mehr oder weniger’.
Ihre
Aufgaben werden dadurch unspezifischer. Der einzelne Sozialarbeiter muß
nun, als Fachmann für Alles, ‚mehr können’ als die Spezialisten von
gestern, denn er wird sich von Fall zu Fall umstellen müssen. Ebenso
unspezifisch müssen die Institutionen der sozialen Arbeit werden. Sind
die Maßstäbe für normal und unnormal einmal verloren, werden auch die
Differentialdiagnosen über ‚Störungsart’ und ‚Abweichungsgrad’
hinfällig. Die Einrichtungen können sich nicht mehr selber
typologisieren und klassifizieren, indem sie ihre Klientel nach
‚Merkmalen’ sortieren; sondern die Nutzer selbst definieren den
Charakter des Angebots durch die Art und Weise, wie sie davon Gebrauch
machen. Das heißt: Welches die ‚geeignete Behandlung’ ist, muß sich im
Prozeß helfender Beratung selbst erweisen können. Das reduziert die
Fehlgriffe und ist vom menschlichen und vom fiskalischen Standpunkt aus
sparsamer.
Namentlich die Unterscheidung zwischen
‚weicher’ Jugendhilfe (Prävention, ‚Förderung’) und ‚harter’ Jugendhilfe
(Intervention, ‚Hilfe zur Erziehung’) sowie zwischen stationären und
ambulanten Diensten muß überwunden werden durch allgemeine, d.h.
umfassende Angebote, die grundsätzlich allen möglichen Nutzern und
Bedarfslagen offenstehen. ‚Hohe Schwellen’, die das Eingeständnis eigner
Mangelhaftigkeit zur Bedingung für die Gewährung von Hilfe machen,
schrecken ab und müssen zur (je zu begründenden) Ausnahme werden: Hilfe
ist umso wirksamer, je zeitiger sie in Anspruch genommen wird. Aus
haushälterischer Sicht müssen niedrige Schwellen und kurze Wege zur
Regel der neuen Sozialarbeit werden.
Wer
helfende Beratung in Anspruch nimmt, definiert sich nicht ipso facto
als defizitär. Das moderne Leben hat bis in die privatesten Winkel seine
Selbstverständlichkeit verloren und fordert immer wieder scharfe
Wendungen. Krisen sind nicht Symptome von Devianz, sondern Bestandteil
des Normalen. Nicht der Ratsuchende ist problematisch, sondern der, der
keine Hilfe mehr zu finden hofft. Ihm muß die soziale Arbeit sich
anbieten, indem sie im ‚Feld’ Zeichen setzt.
Vor
allem die Formen des persönlichen Zusammenlebens haben aufgehört,
selbstverständlich zu sein. Einst verdankte die Familie ihre
Selbstverständlichkeit dem Umstand, daß sie als Versorgungsbetrieb für
den Einzelnen unersetzlich war. Doch ihre hauswirtschaftliche Bedeutung
ist ihr durch öffentliche wie kommerzielle Dienstleister nach und nach
abgenommen worden, ebenso wie ihre sozialisatorischen Aufgaben. Privates
Zusammenleben verengt sich seither immer mehr auf die bloße
Beziehungsebene. Die Folge ist eine Informalisierung der
Verhaltensmuster, alles muß immer wieder neu ausgehandelt werden. An die
Stelle der Ökonomie ist Psychoökonomik getreten. Wechselseitige
Glückserwartungen wuchern und belasten die intimsten Bereiche mit dem
Prinzip von Leistung und Gegenleistung, so dass es den
Einander-Angehörigen immer seltener gelingt, Nähe und Distanz in ein
zuträgliches Verhältnis zu bringen. (Die auffällige Zunahme der sog.
„Kernstörungen“ in der psychotherapeutischen Klinik hängt damit
zusammen.) Die modernen Familienbildungen sind ihrem Wesen nach
störanfällig, und was vormals als Hort der Geborgenheit einen Gegenpol
zur öffentlichen Konkurrenz bildete, erscheint heute als der eigentlich
riskante Teil des Lebens.
Kinder
sind für ihre Eltern heute wichtiger als je zuvor. Sie kommen schon mit
gewaltigen Erwartungen beladen zur Welt und müssen im System
gegenseitiger Zuwendungsansprüche oft die Vermittlerrolle übernehmen,
und gegebenenfalls den (mehrfachen) ‚Delegierten’ spielen. Das
lebensgeschichtlich unumgängliche ‚Drama von Trennung und Versöhnung im
Jugendalter’ (H. Stierlin) nimmt unter solchen Voraussetzungen immer
häufiger katastrophische Formen an. Es entsteht eine ‚Ausreißerkultur’
mit Querverbindungen zur kriminellen und Drogenszene, deren Existenz
eine weitere Bedrohung für den Bestand der Familien ist.
Die
Pubertät, als der kritische Lebensabschnitt par excellence, wird dabei
in der Öffentlichkeit heute bezeichnenderweise vor allem als eine
„Lücke“ wahrgenommen. Lausbubenstreiche, die einst selbstverständlich
waren, werden nun als Gewaltbereitschaft und Bandenwesen skandalisiert
und diskriminiert.
Es
handelt sich um eine langfristige zivilisatorische Entwicklung in allen
modernen Gesellschaften. Unerwartet zugespitzt erscheint sie im Osten
Deutschlands in der Folge des sozialen und kulturellen Umbruchs durch
die Wiedervereinigung. Dort hatte die Quasi-Monopolisierung aller
Versorgungsfunktionen durch den Staat und seine ‚gesellschaftlichen
Organisationen den Einzelnen von der Verantwortung für seine
Lebensführung weitgehend enteignet. Die Familie überlebte als eine
Nische, die – im doppelten Sinn – von den „Beziehungen“ zusammengehalten
wurde; nicht aber durch ein gemeinsames Lebensrisiko. Mit dem
unvorbereiteten Einbruch materieller Unsicherheit beim Übergang in die
Marktwirtschaft wird nun keineswegs die Selbstverständlichkeit der
(klein-) bürgerlichen Zellen-Familie restauriert, sondern werden im
Gegenteil die familialen Beziehungen einer zusätzlichen Zerreißprobe
ausgesetzt. Der spektakuläre Rückgang der Ehescheidungen ist dabei eher
ein Zeichen von Vorsicht als von Zuversicht und könnte sich als
Zeitbombe erweisen.
Im
Westen Deutschlands stellen sich die Sozialarbeiter nach und nach,
tastend und manchmal unentschlossen, auf ihre neuen Aufgaben ein; die
Neubestimmung ist noch nicht an ihrem Ziel, aber schon im Gang. Im Osten
des Landes muß dagegen das System der sozialen Arbeit neu aufgebaut
werden. Eine bloße Anpassung an das westliche Ist-Niveau würde
einerseits den dortigen Erfordernissen schon nicht mehr gerecht, und
könnte andererseits den Innovationsprozeß im Westen nur hemmen. Im Osten
besteht die Chance und die Notwendigkeit, Sozialarbeit von vornherein
als öffentliches Dienstleistungssystem einzurichten, und zwar sowohl
durch eine entsprechende Ausbildung der Professionellen als durch die
Implementierung von Modelleinrichtungen. So könnte die Sozialarbeit im
Osten Deutschlands zur Schrittmacherin des fälligen
Modernisierungsschubs im ganzen Land werden.
Das Kinderhaus I: Die Außenansicht
Das
Projekt Kinderhaus ist eine allgemeine Antwort auf eine allgemeine
zivilisatorische Krisenerscheinung. Es stellt eine soziale
Gemeinschaftseinrichtung neuen Typs dar, die eines Tages ebenso
selbstverständlich sein wird wie heute die Kindertagesstätte.
Es soll sein:
*ein umfassendes Angebot im sozialen Feld;
*eine naheliegende Ressource bei der Regulierung familiärer Krisen, und
*eine ausgezeichnete Statt zur Bewältigung eines riskanten Lebensabschnitts.
Kinderheime
gelten herkömmlich als sonderpädagogische Erziehungswerkstätten. Sie
sollen Defizite ‚im’ Kind oder ‚in’ seiner Familie kompensieren und
einen erwünschten Sollzustand (wieder-) herstellen. Sie bedürfen dazu
eines besonders ‚geschützten’ Milieus. Heimerziehung gilt als Sozio-
oder gar Psychotherapie.
In
der Wirklichkeit hat sich auch das Institut Kinderheim längst zu einer
regulären öffentlichen Dienstleistung entwickelt. Unbeschadet von
offiziellen therapeutischen Diskursen ist die Population der deutschen
Kinderheime heute nicht nennenswert ‚gestörter’ als der Durchschnitt der
anderen Kinder. In Schlagworten wie ‚Normalisierung’ und ‚Öffnung nach
außen’ wird dem zunehmend Rechnung getragen. Es reicht allerdings nicht,
nur die Wörter zu ändern, die über die Heimerziehung gesagt werden.
Irgendwann müssen auch die sachlichen Bedingungen geschaffen werden, die
in den Heimen ‚normales Leben’ möglich machen. Die Heime müssen, nach
innen wie nach außen, offen werden; denn ‚normal’ ist heute der
Unterschied, nicht die Schablone.
Als
naheliegende Ressource zur Entschärfung familiärer Krisen – niedrige
Schwellen, kurze Wege – soll in den städtischen Wohngebieten Berlins ein
Verbund von Kinderhäusern eingerichtet werden.
Die Kinderhäuser sollen ihre möglichen Nutzer nicht abschrecken, sondern einladen.
Sie sollen im ‚Feld’ ein Zeichen setzen..
Damit
ist ihre innere Verfassung präjudiziert – negativ. Enge, verregelte und
komplizierte Strukturen laden nicht ein, sondern schrecken ab, ihre
Botschaft lautet: „Ihr könnt alle kommen – sofern ihr euch fügt.“ Und
dann wird nur der kommen wollen, der es „nötig hat“ – weil ihm nichts
anders übrigbleibt. So aber wären die Kinderhäuser auch nur Notbehelf
und unvermeidliches Übel: eine sonderpädagogische Nische wie das
herkömmliche Kinderheim; aber nicht der öffentliche Ort, der es als
naheliegende Ressource sein müßte.
Öffnung
nach außen setzt voraus: Offenheit im Innern. Die innere Struktur des
Kinderhauses muß zugleich weit und fest genug sein, um die Zufuhr neuer
Elemente von außen zu verkraften und als Bereicherung statt als Störung
aufzunehmen. Sie muß ihrerseits informell, d.h. unmittelbarer Ausdruck
des Lebensgefühls seiner Bewohner sein, um jederzeit improvisieren zu
können. Sie muß flexibel sein, und das ist sie nur, wenn sie einfach
ist.
Es
wird nicht ausbleiben, daß ein großes Haus, in dem viele Kinder ein
geselliges Leben führen, zum Attraktionspol für die Kinder der ganzen
Umgebung wird. In größeren und kleineren Trauben werden sie am
Hauseingang herumlungern. Man wird sie nicht vertreiben können, also muß
man sie hereinlassen. Die jugendlichen Bewohner des Kinderhauses sollen
ihre Freunde mit nach oben bringen können, wie es in den städtischen
Wohnquartieren eben üblich ist. Daß jeder Bewohner über sein eigenes
Zimmer verfügen kann, ist eine Bedingung dafür. Eine hinreichende
Ausstattung der Gemeinschaftsräume ist die andere.
Das Kinderhaus wird nicht nur Wohnstatt, sondern zugleich auch informeller Treffpunkt und Drehscheibe für die Kindergesellschaft
des Viertels sein. Es setzt im Feld das Zeichen, daß die Flegeljahre
keine „Lücke“ sind, sondern ein Lebensabschnitt so ehrenwert wie die
andern.
Dabei
wird der offene Bereich nicht räumlich oder personell vom inneren
Wohnbereich getrennt; der Grad der Öffnung nach außen wird je nach dem
Rhythmus des häuslichen Lebens neu auszumakeln sein. Das ist seinerseits
nur möglich, wenn den Bewohnern im Innern ein Privatraum garantiert
wird, in dem sie vor den Ansprüchen der Andern geschützt sind.
In
dem Maß, wie das Kinderhaus für die Kinder und die Familien des
Viertels zu einem vertrauten, weil gastlichen Ort wird, entwickelt es
sich zu einem Stützpunkt für eine nicht-formalisierte
Familien-Sozialarbeit, bzw. stadtteilbezogene Familienhilfe. Bedarf an
helfender Beratung muß nun nicht von den Beratern selber ausgespäht und
‚erfaßt’ werden, sondern kann ‚sich zeigen’ im Verlauf einer
alltäglichen Kontaktaufnahme im geselligen Verkehr, zu dem es einlädt.
Aus
fachlichen Gründen ist es nicht ratsam, daß das Kinderhaus diese ins
‚Feld’ hinausgreifende Sozialarbeit in eigner Regie durchführt. Es wird
sich beizeiten auf die Rolle einer Anlaufstelle zurückziehen. Direkt
beim Träger werden Sozialarbeiter mit neuer, polyvalenter Qualifikation
angestellt, die ohne Rcksicht auf die Belegungsrate des Kinderhauses in
eigener Verantwortung diejenige Form von helfender Beratung entwickeln,
die der jeweiligen Situation entspricht. Sie sollen zwischen dem
Kinderhaus und seinem Umfeld vermitteln; aber keine „Zuarbeit“ leisten.
Solange
noch ein oder zwei Kinderhäuser isoliert in der Landschaft stehen,
werden sie wohl Neugier erregen; aber jenen Grad an Vertrautheit, dessen
eine dauerhafte Ausstrahlung ins ‚Feld’ bedarf, werden sie erst als
Repräsentanten eines neuen Typus von sozialer Gemeinschaftseinrichtung
erreichen können. Es wird daher zügig der Aufbau eines Verbundsystems
von etwa einem halben Dutzend Kinderhäusern im Berliner Raum betrieben.
Während der Aufbauphase des Verbundes werden die einzelnen Kinderhäuser
ihre Rolle in den Gemeinwesen erst noch unvollkommen spielen können.
Pragmatische Zwischenlösungen werden sich nicht immer vermeiden lassen.
Zur
Offenheit der Kinderhäuser gehört schließlich, daß Kinder hier nicht
nur Kindern begegnen können, sondern auch Erwachsenen; und zwar, wie es
ja normal wäre, auch solchen, die ihnen nicht mit beruflichen Absichten
entgegentreten. Erwachsene, die gelegentlich ihre Zeit mit Kindern
verbringen wollen, weil sie daran Gefallen haben, sind dort willkommen.
Das trägt zur Entpädagogisierung der Alltagsatmosphäre bei, selbst wenn
es anläßlich von an sich ‚zweckmäßigen’ Verrichtungen geschieht, wie
z.B. der Schulaufgabenhilfe: Dabei haben sich pädagogische Amateure
bislang stets besser bewährt als die Profis
Das Kinderhaus II: Die Innenansicht
Als öffentliches Dienstleistungsangebot in einer pluralistischen Kultur kann das Kinderhaus
nicht besondere Lebensent würfe als die ‚richtigen’ verbindlich machen
wollen. Menschenbilder und Erziehungsziele gehören nicht zu seinem
Pensum.
Erziehung
ist, wo sie gelingt, eine Leistung der Heranwachsenden selbst, und
besteht im wesentlichen darin, sich aus gegebenen Bedingungen selbst
heraus zu finden. Berufsmäßige Pädagogik ist daher keine lineare
Verkettung von Ursachen und Wirkungen, sondern lediglich die Gestaltung
eines Bedingungsgefüges. „Erziehung meint hier nichts anderes als den
alltäglichen Umgang.“ (Hans Hermann Groothoff) Das ‚pädagogische
Verhältnis’ jedoch „im engeren und eigentlichen Sinn ereignet sich und
ist möglich und nötig nur von Fall zu Fall“. Es ist kein Zustand, der
sich herbeiführen läßt, sondern ein Glück, das sich manchmal einstellt,
wenn günstige Bedingungen gegeben sind. Es ist personale Begegnung und
darum nicht operationalisierbar. (Die Plethora des pädagogischen
Personals zählt zu den einengenden Bedingungen.)
Wie
jeder Haushalt, ist das Kinderhaus sowohl Versorgungsbetrieb als auch
Stätte persönlichen Lebens. Es vereinigt unter seinem Dach eine
sachliche (Leistungs-) Dimension mit einer leidenschaftlichen
(Ausdrucks-) Dimension. Im Unterschied zu den weitgehend auf die
Beziehungsebene geschrumpften familialen Kleinsthaushalten unserer Tage
kann es aber, als großer Haushalt, beide Ebenen scheiden und gesondert
darstellen. Es begründet damit einen Spiel-Raum, in dem seine Bewohner
Nähe und Distanz jeweils neu ausbalancieren können. Es stellt insofern
einen grundsätzlich heilsamen Ort dar, denn es ermöglicht ein
Unterbrechen beginnender Chronizisierung und bietet die Chance zu einem
Neuanfang. Die Wirksamkeit weitergehender therapeutischer Eingriffe
beruht auf der Möglichkeit solch einstweiliger Abstandnahme von „den
Andern“, von der bisherigen Lebensgeschichte und von sich selbst.
Der
‚äußeren’ Aufgabe eines jeden, Nähe und Distanz ins Verhältnis zu
setzen, korrespondiert die ‚innere’ Aufgabe, die regressiven mit den
progressiven Persönlichkeitsanteilen abzustimmen, wenn anders ‚Spaltung’
und ‚Rückzug aus der Welt’ vermieden werden sollen. Diese Abstimmung
ist besonders durch die heftigen Progressions-Schübe der Pubertät
gefährdet; zumal in einem Erziehungssystem, das kindlichen Unfug als
pathologisches Symptom verfolgt.
Progression
geschieht als Weltbezug, Leistung und Verkehr. Regression bedeutet
Selbstbezug, ‚Ausdruck’ und Intimität. Der Raum der einen heißt
Gesellschaft, der der anderen Gemeinschaft. Als leistungsbezogener
großer Haushalt hat das Kinderhaus eine gesellschaftliche Dimension, die
allen erlaubt, miteinander verkehren zu können, ohne einander
nahetreten zu müssen. Als Stätte personalen Lebens bietet es Raum für
die Bildung von Gemeinschaften, in denen die, die sich nahestehen,
beieinander sein können.
Verordnete
Nähe ist pathogen. Das Kinderhaus gibt seinen Bewohnern keine
Gruppenstrukturen vor, in die sie sich fügen sollen. Kinder können die
Gemeinschaften, deren Intimität sie suchen, alleine und ohne das
Dazwischentreten eines erwachsenen Bezugsvirtuosen bilden. Ihre
spontanen Gruppenbildungen tragen wahlverwandtschaftlichen,
„bruderschaftlichen“ Charakter und sind, als personale Begegnung im
freien Spiel von Trennen und Verbinden, wesentlich informell; sie
überschneiden einander („Geflecht“, L. Krappmann) und lassen sich nicht
sondern und ‚verfassen’. Ein zuständiger Betreuer kann ihnen daher nicht
beigeordnet werden.
Das
Kinderhaus erkennt erstmals die erzieherische Bedeutung der
Kinderfreundschaften ausdrücklich an und macht sie zum Bestandteil
seiner inneren Verfassung.
Soll
Nähe gewählt werden können, muß zuerst Distanz möglich sein. Einem
jeden muß sein persönliches Rückzugsgebiet garantiert sein. Wie jedes
Kind ein „Recht auf sein Geheimnis“ hat (Janusz Korczak), so hat es ein
Recht auf Alleinsein. Jedes Kind hat ein Recht auf seine eigenen vier
Wände und auf die Tür, die es hinter sich zumachen kann.
Die Kinder werden im Kinderhaus in Einzelzimmern wohnen.
Soll Nähe gewählt werden können, muß eine Auswahl möglich sein. Es müssen genügend Menschen anwesend sein.
Soll
Nähe gewählt werden können, muß man die andern kennen. Es dürfen nicht
zu viele Menschen anwesend sein, weil sonst der Überblick verloren geht.
In jedem Kinderhaus soll Raum für etwa zwanzig Kinder sein.
Auch
unter den erwachsenen Haushaltsangehörigen sollen die Kinder diejenigen
auswählen können, deren Nähe sie wünschen; doch nicht nur unter jenen.
Die Öffnung des Kinderhauses für pädagogische Laien dient auch diesem
Ziel.
Im
Übrigen wird es im Kinderhaus keine Unterscheidung zwischen
pädagogischem und hauswirtschaftlichem Personal geben. Für ‚Beziehungen’
sind alle gleichermaßen zuständig.
Andere
‚Srukturen’ – Zeitpläne, Aufgabenverteilung, räumliche Gliederung – ,
als die sich aus den Erfordernissen des Haushaltes augenfällig von
selbst ergeben, hat der Alltag des Kinderhauses nicht nötig. Sein Rahmen
ist weit und fest, weil er einfach ist. Es bedarf daher keiner
erklügelten Hausordnung. Die Regeln des täglichen Verkehrs können sich
auf den ‚gesellschaftlichen’ Leistungsbereich beschränken und in
ständiger Übung „von selbst ergeben“.
Der
selbstregulierenden Dynamik freier Geselligkeit wird zuerst eine Chance
gegeben, damit normative Interventionen der erwachsenen Professionellen
im Grenzfall als Ausnahmen die Regel bestätigen können. Dabei ist es
notwendig, die private und die öffentliche Sphäre des Lebens im
Kinderhaus so voneinander zu scheiden, daß Verkehrsstörungen und
öffentliche Geltungsprobleme nicht die persönlichen Beziehungen
ergreifen, und daß persönliche Konflikte nicht zum öffentlichen Thema
werden müssen. Was öffentlich ist, wird nicht privatisiert, und was
privat ist, nicht veröffentlicht. Jeder soll jederzeit aus dem einen
Bereich in den andern ausweichen können. Die Informalisierung der
Gruppenstrukturen führt
in das Anstaltsleben eine Instanz „negativer Rückkoppelung“ (Norbert
Wiener) ein und erlaubt, daß ein Großteil der Alltagskonflikte ‚sich von
allein regeln’ können – ohne Eingriff einer überlegenen fachlichen
Intelligenz.
Nicht
dem Erreichen gesetzter Erziehungsziele und der ‚Arbeit am Kind’ gilt
das Hauptaugenmerk der professionellen Pädagogen im Kinderhaus, sondern
der Qualität des Zusammenlebens selbst. Letztere ist nicht die
Resultante von soundsoviel individuellen ‚Behandlungsplänen’, sondern
eine Realität sui generis. Als „Raumklima“ ist sie unmittelbarer
Ausdruck des Lebensgefühls seiner Bewohner. Es bildet die Zuversicht der
Kinder ab, daß sie sich-selbst herausfinden werden aus den Bedingungen,
die ihnen dort gegeben sind. Finden sie diese Zuversicht, dann wird es
ihnen auch gelingen. Die Bedingungen so anzuordnen, daß die Zuversicht
wachsen kann, ist die eigentliche Leistung des Pädagogen.
Dadurch
ändert sich, verglichen mit herkömmlichen Erziehungsanstalten, seine
Stellung im Alltag des Kinderhauses. Er ist hier nicht in erster Linie
Funktionär einer gefaßten pädagogischen Absicht, sondern unmittelbar:
Teilnehmer. Er unterscheidet sich von anderen durch seine persönlichen
Eigenschaften, von denen er jeweils ‚mehr’ oder ‚weniger’ hat als jene,
und daß er in allen Bereichen – auf der sachlichen Versorgungs-, wie auf
der persönlichen Beziehungsebene und im Austausch mit dem
gesellschaftlichen Umfeld – größere Verantwortung übernimmt als die
Kinder, verdankt sich dem biographischen Umstand, daß er erwachsen ist;
nicht aber einer besonderen professionellen Fertigkeit. Von den Kindern
unterscheidet er sich nur noch graduell, nicht mehr funktional.
Die
spezifisch professionelle, weil absichtsvolle Seite seiner Tätigkeit
(=„Arbeit“) findet nicht im alltäglichen Umgang statt; dieser ist
vielmehr unmittelbar und persönlich. Sondern findet statt in den
dienstlichen Sitzungen außerhalb des Alltags. Deren fachliche Aufgabe
besteht nicht in der (positiven) Ausarbeitung pädagogischer
Handlungsstrategien, sondern in der (kritischen) Reflexion auf die
pädagogischen Haltungen einerseits, und in der – stets neuen – Einsicht
in die Sozio- und Psychodynamik des geselligen Prozesses andererseits.
Dort werden nicht praktische Anweisungen formuliert, sondern werden die
Maßstäbe der Pragmatik prüfend gesichert. Die Dienstbesprechung ist
ihrem Sinn nach Instanz der Selbstkontrolle. Sie ist nicht Teil des
Alltags, sondern sein Spiegel.
Denn
der Auftrag des Pädagogen ist paradoxal. Er soll sein Erwerbsleben so
führen, ‚als ob’ es sein Privatleben sei. Zugleich soll er die
Trennbarkeit von Öffentlichem und Privatem garantieren, damit Nähe und
Distanz wählbar bleiben. Er soll über die Scheidung von ‚Objektebene’
und ‚Beziehungsebene’ wachen, aber sein ‚Objekt’ ist selber eine
‚Beziehung’. Sein Berufsalltag ist ein Drahtseilakt zwischen
Authentizität und Simulation und hat wesentlich artistischen Charakter.
Wie jeder Künstler bedarf er der fachmännischen Kritik; deren Forum ist
die Dienstbesprechung. Und darum soll er in der Regel nicht allein
‚Dienst tun’, sondern stets einen Mitartisten zur Seite haben, der ihm
bei seiner Darbietung zusieht.
Da
er von berufswegen ein Doppelleben führt, bedarf er selber helfender
Beratung. Die regelmäßige Präsenz externer Fachbeobachter – Psychiater,
Soziologen, Systemberater… – dient der Supervision, nicht der
Praxisanleitung. Was er ‚tun soll’, muß (und kann nur) der Pädagoge in
jedem Moment selber wissen. Dazu braucht er einen freien Kopf, und den
verschafft ihm allein regelmäßige ‚Reinigung’ durch Selbstreflexion –
außerhalb des Berufsalltags.
Maßstab
der Selbstreflexion ist, für die Einzelnen wie für die ‚Institution’,
vorliegende Konzeption sowie die „Kleine Erziehlehre“. Einmal jährlich
wird eine Gesamtbilanz gezogen. Der Leiter der Einrichtung verantwortet
die Gültigkeit vorliegender Konzeption nach innen und außen. Im Übrigen
schafft der Verbund eine dauerhafte, fachlich qualifizierte
Öffentlichkeit, die die Verbindlichkeit der Maßstäbe garantiert.
Die
im Kinderhaus angestellten Erwachsenen teilen und verantworten
gleichrangig das Leben der ihnen anvertrauten Kinder in allen seinen
Bereichen. Haushaltsführung, ‚Beziehungsarbeit’ und Austausch mit dem
Umfeld (Nachbarschaft, Schule, Behörden) sind dabei gleichermaßen
‚wichtig’ und gleichermaßen ‚pädagogisch’. (Sie teilen und verantworten
nicht allein. Doch das Wirken anderer Interventen im ‚Feld’ geht ein in
die Bedingungen ihres Handelns und verkürzt nicht ihre Verantwortung;
Verantwortung ist kein teilbarer Kuchen.)
In
der Haushaltsführung lassen sich zwei Aufgaben spezifizieren, die ein
besonderes handwerkliches Können verlangen: Die Gestaltung der
gemeinsamen Mahlzeiten und die Ausgestaltung des Wohnraums. Beide gehen
unmittelbar ein in die Qualität des Zusammenlebens. Küchenchef und
Hausmeister sind kein technisches Hilfspersonal, sondern zusätzlich qualifizierte Professionelle.
Auch
die angestellten Erwachsenen – und gerade sie – sollen den ihnen
zuträglichen Grad von Nähe und Distanz jeweils selbst wählen können; vor
allem zu ihren Kollegen. Aus berufshygienischen Gründen ist es daher im
allgemeinen nicht ratsam, daß die Angestellten ebenfalls, wie die
Kinder, im Kinderhaus wohnen; wenn es auch ‚eigentlich’ logisch
erschiene… Es muß genügen, wenn lediglich der Leiter dort seine Wohnung
nimmt.
Im
Rahmen des Verbundes wird es möglich sein, daß die pädagogischen
Mitarbeiter aus dem Kinderhaus in die Feld-Arbeit überwechseln.
Feld-Arbeit
Ein
Anspruch auf Hilfe zur Erziehung wird nach § 27 KJHG durch die Tatsache
begründet, daß „eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen
entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist“. Zu einer Ergründung
von Ursachen („Ätiologie“) und zu einer diagnostischen Wertung (etwa:
„gefährdet oder geschädigt“) ist nach Geist und Buchstab des neuen
Gesetzes niemand mehr aufgerufen. Ist jene Tatsache einmal festgestellt,
überprüft das Jugendamt im Hinblick auf eine mögliche Übernahme der
Kosten, ob eine angebotene Hilfe „geeignet und notwendig“ ist.
Wenn
ein Kind und seine Familie entschlossen sind, sich voneinander zu
trennen, so ist in der Regel davon auszugehen, daß eine dem Wohl des
Kindes entsprechende Erziehung zum gegebenen Zeitpunkt nicht (mehr)
gewährleistet ist. Das Kinderhaus bietet Hilfe in grundsätzlich allen
Fällen an, wo ein Kind aus dem einen oder andern Grunde nicht mehr im
Haushalt seiner Eltern wohnen kann oder will und nicht wesentlich jünger
als zehn, aber auch nicht älter als vierzehn Jahre ist. Diese
pragmatische Indikation reicht als Aufnahmebedingung aus. Ob und welche
zusätzlichen Hilfsangebote angezeigt sind, wird sich im Verlauf des
Aufenthalts im Kinderhaus selbst erweisen.
Ob
eine Unterbringung in einem fremden Haushalt notwendig wird (i. S. v. §
34 KJHG), hängt davon ab, „wie ernst“ es dem Kind und der Familie mit
ihrem Trennungswunsch ist. Diese
Frage ist jedoch nicht durch gutachtlichen Sachverstand zu entscheiden,
sondern wiederum nur pragmatisch: durch Erprobung. Ausreißen und
Verstoßung sind Gesten, die oft ihr Gegenteil bedeuten sollen. Darüber
können sich die Beteiligten nicht durch Introspektion Gewißheit
verschaffen, sondern indem sie zur Tat schreiten. Dann steht eine
Trennung nicht am Schluß, sondern am Beginn eines Prozesses von
helfender Beratung (und kann entsprechend kurz gehalten werden). Das
Kinderhaus übernimmt so die Aufgaben eines Kindernotdienstes und leistet
einen Beitrag zur Zivilisierung der ‚Ausreißerkultur’ (Stierlin).
Wenigstens vier von je zwanzig Zimmern sollen daher für kurzfristige und Notaufnahmen bereitstehen.
Die
Frage, ob ein Hilfsangebot im gegebenen Fall „geeignet“ ist oder nicht,
wird von den beteiligten helfenden Beratern je nach ihrer eigenen
beruflichen Perspektive oft unterschiedlich beantwortet. ‚Objektive’
Antworten sind in diesem Bereich nicht möglich; man kann nur versuchen,
bekannte Fehlerquellen auszuschließen. Die mittlerweile üblichen
Fallkonferenzen dienen diesem Zweck.
Fallkonferenzen,
bei denen nur Vertreter von helfenden und verwaltenden Institutionen
das Wort haben, laufen Gefahr, deren eigene Interessen stärker zu
gewichten, als dem je individuellen ‚Fall’ zuträglich ist. (Das gilt für
das geldgebende Jugendamt ebenso wie für ein unterm Belegungsdruck
ächzendes Kinderheim und eine überforderte Schule.) Es ist nötig, in den Entscheidungsfindungsprozeß frühzeitig Fachleute einzuführen, die am
Ausgang jenes Prozesses kein eigenes berufliches Interesse haben, weil
ihre Arbeitsstelle nicht einzelnen ‚Fällen’ und deren ‚Lösung’
zugeordnet ist, sondern, dem ‚ganzen Feld’.
Direkt
beim Träger des Kinderhausverbundes werden darum Sozialarbeiter
angestellt, deren Tätigkeit nicht auf die einzelnen Kinderhäuser,
sondern auf die jeweiligen Wohnquartiere bezogen ist und in sich
Merkmale des Streetworkers, des Familienhelfers und der klassischen
Familienfürsorge mit denen eines Heimberaters vereinigt. Sie sollen im
Vorfeld des Kinderhauses informellen Kontakt zu den möglichen Nutzern
aufnehmen und das Kind und seine Familie mit den vorhandenen
Hilfs-Ressourcen bekannt machen. Es obliegt dabei ihrem eigenen
fachlichen Urteil, zu welcher Hilfsmöglichkeit sie den Nachfragern raten
– und, wenn sie dafür Gründe sehen, von der einen oder andern
Möglichkeit abzuraten. Ihre Aufgabe gegenüber den Einrichtungen der
Sozialarbeit ist nicht die des Zuträgers, sondern die eines Vermittlers
zwischen Nutzern und Anbietern; insofern beraten sie beide Seiten.
Hat
sich ein Kind zum Einzug in das Kinderhaus entschlossen, haben die
polyvalenten ‚Feldarbeiter’ die Aufnahme vorzubereiten, den ‚Fall’
gegenüber dem Jugendamt zu vertreten und während des ganzen Aufenthalts
des Kindes im Kinderhaus für dessen regelmäßigen Verkehr mit seiner
Familie zu sorgen und, wenn sie es als nötig erachten, weitergehende
therapeutische Eingriffe (Systemberatung o.ä.) in die Wege zu leiten.
(Wo Eingriffe in die ‚Tiefen’ der kindlichen Persönlichkeit angezeigt
sind, ist es die Trennung von der Familie in der Regel nicht, und
umgekehrt.) Sie handeln den Kontrakt zwischen Kinderhaus und Familie aus
(z.B. die voraussichtliche Aufenthaltsdauer betreffend,
Familienkonferenzen usw.) und wachen – als Vertragspartner – über dessen
Einhaltung. Sie sorgen für turnusmäßige Fallkonferenzen und regen, wenn
es soweit ist, die Rückkehr des Kindes nach Hause an und beraten die
Familie nach ihrer Wiedervereinigung.
Im Rahmen des Verbundes wird es möglich sein, daß Feld-Arbeiter in die Kinderhäuser überwechseln.
Bewohnern
des Kinderhauses, die mit fünfzehn, sechzehn Jahren der
Kindergesellschaft entwachsen sind, soll der Übergang in selbständigere
Wohnformen – WGs, betreutes Wohnen u.a. – ermöglicht werden, sofern sie
aus dem einen oder andern Grund nicht in den Haushalt ihrer Familie
zurückkehren können oder wollen. Diese ‚Nachbetreuung’ zählt zu den
vornehmsten Aufgaben der Feldarbeiter. Sie haben die erforderlichen
Nachfolgeeinrichtungen gegebenenfalls selber zu initiieren.
In
dem Maße, wie das Kinderhaus als reguläre Dienstleistung ins Bewußtsein
der Öffentlichkeit dringt, wird der Erstkontakt zwischen Kinderhaus und
Nutzern teils im Kinderhaus selbst, teils durch die Feldarbeiter
hergestellt. Während der Aufbauphase des Verbundes, solange erst ein
oder zwei Kinderhäuser isoliert im Raum stehen, wird dieser Kontakt, wie
in einem herkömmlichen Kinderheim, durch die Jugendämter vermittelt
werden müssen. Das Kinderhaus wird die Arbeit mit den Familien, die
Fallkonferenzen und weiterführende therapeutische Leistungen in dieser
Phase aus eignen Mitteln veranstalten. Dabei ist es sich der Versuchung
bewußt, in die eigne Tasche zu wirtschaften, und ist von Anbeginn
bestrebt, jene Aufgabe an Professionelle abzutreten, deren berufliche
Existenz von der Belegungsrate des Kinderhauses unabhängig ist.
Diaphora. Gesellschaft für neue Erziehung mbH (gemeinnützig)
Geschäftsführer Jochen Ebmeier
NB:
Aufgrund der voranstehenden Konzeption erteilte die Berliner
Senatsjugendverwaltung im Mai 1994 die Betriebsgenehmigung für das
Kinderhaus Little space in der Boxhagener Straße in Friedrichshain.Leider mußte es schon im Winter wieder schließen.
*
Sollte Ihnen übrigens irgendwer einreden, es sei nicht vorhersehbar gewesen, dass
Friedrichshain nur zwei, drei Jahre später Kreuzberg den Rang als
Szeneviertel ablaufen würde - glauben Sie ihm kein Wort; ich habe es damals vorhergesehen!
JE