Meine Blogs

Dienstag, 22. April 2014

Umordnung der Sozialarbeit.

Hercules mistet den Augiasstall aus; römisch.

Dass die folgenden Ausführungen inzwischen bald ein Vierteljahrhundert alt sind, kann ich selbst kaum glauben. Müsste ich heute was dazu schreiben - ich glaube nicht, dass ich zu viel anderen Ergebnissen käme. Nur der Grundton, nämlich die Erwartung, dass sich da was machen lässt, den könnte ich natürlich nicht beibehalten. JE  

April 2014



Für eine öffentlich-rechtliche Jugendhilfe-Kammer. 
in Sozial Extra 2/1991

Dass das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz im letzten Frühjahr [1990!] so sang- und klanglos über die Bühne gehen konnte, war kein Ruhmesblatt für die ehedem so rührige Zunft der Sozialpädagogen. Ja, allerlei Flickwerk im Detail – aber eine tragende Idee, eine gesellschaftliche Perspektive, die hätte mobilisieren können? Fehlanzeige.

Das Ergebnis ist danach. Richtig dagegen sein kann man nicht: Es sind ja wirklich ein paar Fortschritte da und dort. Aber so recht zufrieden ist auch keiner. Das macht: Es wimmelt von Kann- und Sollbestimmungen, in denen die Grundfragen, wie etwa das Verhältnis von Kindes- und Elternrechten, absichtsvoll untergehen.

Zum Glück geben uns die Kann- und Sollvorschriften eine – unverdiente – zweite Chance. Sie machen nämlich die Novellierung der landesrechtlichen Ausführungsgesetze zum bisherigen Jugendwohlfahrtsgesetz unabdingbar: Die Lücken müssen geschlossen werden. Vielleicht könnte ja gerade die Jugend- und Sozialpolitik gewinnen im Prozess der deutschen Vereinigung – und seiner Neubelebung des föderalen Prinzips?!

Die Voraussetzungen sind ja da. Ein Hauch von ‘68 hängt nämlich in der Luft.* Die Profession ist, endlich, der technizistischen Kleinkrämerei überdrüssig. Eine neue Idee müsste her. Aber wer traut sich?

Dabei liegen alle sachlichen Elemente längst auf dem Tisch des Hauses. Es gilt nur noch, sie zusammen zu fassen unter eine ordnende Perspektive. Aber dazu müsste man einen geeigneten Blickpunkt finden; Überblick finden über das Chaos der tausendfältig spezialisierten Dienste. Gibt es im Reich der Jugendhilfe ein Institut, an dem man exemplarisch die Grundfrage der öffentlichen Sozialarbeit zur Darstellung bringen kann?

Das gibt es: Es ist das Kinderheim – weil nämlich „das Heim“, oder vielmehr der Weg, wie man dort reinkommt, als Paradigma der gesamten Jugendhilfe gelten kann. Denn während ursprünglich „das Heim“ Kern- und Herzstück der Sozialpädagogik war, so ist es heute deren partie honteuse (dt. Schamteil); und beides ist gleichermaßen charakteristisch.

„Heimunterbringungsverfahren“

Dass „das Heim“ heute mehr den je als Notmaßnahme, als rettende „Intervention“ in einem ansonsten rettungslosen „Fall“ erscheint, hat, neben manchen andern, einen wesentlichen Grund im administrativen Verfahren, das zur „Einweisung“  führt. Denn in der Arbeit der Sozialarbeiterinnen bei der Familienfürsorge ist die Heimunterbringung tatsächlich eine äußerste Maßregel: weil sie durch sie nämlich „den Fall abgeben“.

Ist der „Vorgang“ erst einmal in Bewegung gesetzt, hat die Sozialarbeiterin keinen aktiven Einfluss mehr auf seinen Verlauf – ihre professionelle Verantwortung ist ausgesetzt; sie muss den Eindruck gewinnen, dass sie alles getan hat, was in ihren Kräften stand – und dass das eben nicht genug war! Wenn ein Kind „ins Heim muss“, dann hat allem Anschein nach nicht bloße der Klient – das Kind und seine Familie – „versagt“, sondern eben auch… die individuelle Sozialarbeiterin. Kein Wunder, dass sie „das Heim“ als Vorzimmer zur Hölle ansieht, wo es doch ein sicheres Mal ihres Scheitern ist! Das übrigens doppelt und dreifach, wenn die Heimeinweisung ein Befreiungsschlag ist, mit dem sie sich eine besonders ätzende Familie vom Halse  schafft: denn jetzt kommt zum Gefühl des Versagens auch noch das Schuldgefühl hinzu.

Das ist die erste Schwelle. Die Anlage der Akte ist die zweite: Eine zusätzliche Barriere ist die „psychosoziale Diagnose“. Denn wenn „das Heim“ als eine „äußerste Notmaßregel“ angesehen wird, dann muss der „Fall“ eben auch als ein „besonders schwerer“ dargestellt werden: einer, der „das Äußerste“ rechtfertigt. Es entsteht eine „Akte“, in der – so oder so – das Kind (und seine Familie) belastet wird – und damit sein ganzer künftiger Lebensweg.

Die Sozialarbeiterin wird in der Regel das Entstehen so eines „Vorgangs“ zu vermeiden suchen. Sie wird also sogar vermeiden, die Möglichkeit eines  Heimaufenthalts von Amts wegen überhaupt zur Sprache zu bringen. Der Standesdünkel der Schmalspurpsychiater beim Jugendgesundheitsdienst, die sich ihre ärztliche Machtvollkommenheit nur ungern von der Sozialarbeit einschränken lassen, tut ein Übriges.


 Veröffentlichung der Lebensgeschichte – Enteignung des Privaten 

Durch das gegenwärtig geltende, bürokratisch formalisierte „Heimunterbringungsverfahren“ wird etwas, das eigentlich nur ein Ereignis in der höchst privaten Lebensgeschichte des Einzelnen ist – dass er nämlich einstweilen dort wohnt und nicht hier -, aus der Sphäre des Individuellen und Zufälligen herausgehoben und auf einem staatlichen, einem öffentlichen Niveau fixiert: Es wird zu einem Faktum von höherer Geltung.

Dabei werden die Einzelnen – nicht nur das Kind, sondern mittelbar seine ganze Familie – von einem Teil ihrer künftigen Lebensführung enteignet: Denn während es leicht ist, in die „Vorgänge“ der Behörde hinein zu rutschen, ist es schwer, wieder raus zu kommen. So sehr sich die Sozialarbeiterinnen sträuben mögen, eine Heimeinweisung in Gang zu setzen, so sehr widerstrebt es ihnen nämlich auch, sie gegebenenfalls wieder… rückgängig zu machen! Kein Wunder: kämen doch andernfalls Zweifel auf, ob der „Fall“ seinerzeit wirklich so schlimm gewesen war, wie er zwecks Einweisung hatte dargestellt werden müssen…

Und so wird das, was eigentlich ein durchaus umkehrbarer Schlenker auf dem Lebensweg hätte bleiben können, nun tatsächlich zu einer ganzen Lebens-Epoche aufgeplustert, die nicht ohne Erlaubnis der Behörde abgeschlossen werden kann.

Nirgends wird die Crux der „hochschwelligen Angebote“ so deutlich wie hier: Ist die Eingangsschwelle hoch, so ist es in der Regel auch – die Ausgangsschwelle. Es reißt eine Dramatisierung in die sozialarbeiterliche Intervention ein, die sachlich gar nicht erwünscht sein kann – und die nur den „Sachzwängen“ eines bürokratischen Systems geschuldet sind.


 Die Behörde als helfender Berater, oder der Bock als Gärtner

Wir sind beim Kernproblem öffentlicher Sozialarbeit angelangt. Kann einer, der mit den Prärogativen des öffentlichen Hoheitsträgers ausgestattet ist, auf die Dauer ernsthaft damit rechnen, zu seinem Klienten ein Verhältnis „helfender Beratung“ aufbauen zu können?

Vorab dies: Der Einwand, der an dieser Stelle unweigerlich fällt – dass nämlich fachliche Qualität dauerhaft eben nur durch öffentliche Kontrolle zu gewährleisten sei –, ist vollkommen richtig. Aber es ist eine – interessierte? – optische Täuschung, dass öffentliche Kontrolle eo ipso nur durch hoheitliches Verwaltungshandeln ausgeübt werden kann.

Und tatsächlich kontrolliert die Behörde die Arbeit der Sozialarbeiter nicht, indem sie deren Arbeitsergebnisse (ex post) bewertet – denn nach welchen Erfolgskriterien wohl auch? -; sondern sie legt die Latte höher durch eine Art präventiver Schikane „ex ante“, in der vagen Hoffnung, durch kleinkarierte Pedanterie en gros „Missbrauch“ en détail irgendwie abschrecken zu können. Folgerichtig wittert die Verwaltung bei allem „Niederschwelligen“ sogleich den Anfang von Chaos und Anarchie – von der Verschwendung von Steuergeldern gar nicht zu reden.

Und so liegt denn  die „Schwelle“ vor den Heimen – rein und raus – so hoch, dass von einem… „Angebot“ ehrlicherweise gar nicht mehr die Rede sein kann: Wenn ein Kind „ins Heim muss“, wird es von allen Beteiligten – Kind, Familie, Familienfürsorge – als ein Schicksalsschlag erlebt; wie eine Falle, die zuschnappt: als Endstation.


 Punktueller Eingriff oder systemische Wechselwirkung

Der Hintergrund ist die unterschwellig fortdauernde Vorstellung von der Sozialarbeit als einer Art fürsorglichen Gnadenakts eines vormundschaftlichen Staats im individuellen Notfall: der Begriff der Intervention ist nur eine verschämte Latinisierung der alten Horch-und-Guck-Mentalität. So als ob einer, der es besser weiß – und besser kann -, sich in väterlicher Sorge seinem dummen und widerborstigen Kind „zuwendet“ – um es möglichst zu „behandeln“. Arzt, Pfaffe, Polizist: das sind die idealtypischen Charaktermasken von Opas, d. h. Omas Sozialarbeit gewesen.

Tatsächlich ist unterdessen das System der Sozialen Arbeit zu einer allgemeinen Bedingung des Heranwachsens geworden: so wie Schule, Kindergarten, Bafög, Elternfreibeträge… In unserer Gesellschaft ist Jugend-Sozialarbeit eine reguläre öffentliche Dienstleistung.

Der Grund liegt auf der Hand: Die öffentliche Sozialarbeit hat im wachsenden Maße jene Funktionen der sozialen „Sicherung“ wahrzunehmen, die einst die Familien ausübten und die mittlerweile vorherrschenden Torso-Familien nicht mehr ausüben können. Dieser Funktionsverlust der (klein)bürgerlichen Kleinfamilie ist nicht etwa eine bloße Summe von soundso viel je individuellem „Versagen“, sondern ein säkularer zivilisatorischer Prozess, den man vielleicht beklagen, aber nicht ignorieren kann.

Abstrakt gesprochen, handelt es sich um zwei Seiten desselben historischen Ereignisses: der zunehmenden Vergesellschaftung aller Lebensprozesse. Erstens folgt der (technischen) Vergesellschaftung der materiellen Produktion durch die große Industrie jetzt die Vergesellschaftung der Produktion und Reproduktion des lebendigen Arbeitsvermögens selbst; und durch die Mobilisierung des bürgerlichen Reichtums im Aktienkapital wird die Familie zweitens auch im Bürgertum obsolet: nämlich als Erbengemeinschaft. Sie ist nun nicht mehr der unverzichtbare Rahmen, in dem der Reichtum akkumuliert wird. Als société anonyme trägt das Kapital keinen Namen mehr.

Und darum ist die sogenannte „Jugendhilfe“ auch kein Stück Wohlfahrtspflege, sondern ein Teil der Gesellschaftspolitik.

Aber Verwaltung und Sozialarbeit haben notwendig eine je verschiedene Optik; wohlbemerkt nicht eine richtige und eine falsche, sondern, von wegen der unterschiedlichen Aufträge eben eine… verschiedene.

Hoheitliches (Verwaltungs-) Handeln ist notwendig linear. Die eine Seite, das hoheitliche Subjekt, handelt – und „wirkt“ auf die andre Seite, die zivile Gesellschaft, ein, als auf ein ihr gegenüber passives „Material“. Die Aktion ist einseitig.

Und im demokratischen Rechtsstaat muss das auch so sein, dort nämlich, wo (idealiter) „der Staat“ – als „das Allgemeine“ – die Vielen gegen die Einzelnen repräsentiert. Ließe der Hoheitsträger die Rückmeldungen, die sein Handeln aus der zivilen Gesellschaft jeweils erfährt, einfach auf sich „wirken“, dann müsste er immer und immer wieder sagen: „Ach, jetzt hab ich’s mir anders überlegt“, und dann wäre die Rechtssicherheit, und mit ihr die Einklagbarkeit allen hoheitlichen Handelns, zum Teufel.

Soziale Arbeit hingegen ist wesentlich Wechselwirkung, Interaktion vieler Kommunikanten: Sie ist vor allem Kommunikations-Zusammenhang. Sie findet nicht linear statt, sondern systemisch, als Wirken in einem Feld von vielen Wirkenden. Der Sozialarbeiter zielt mit seinem Handeln auf die Rückkoppelung mit seinen Klienten geradezu ab, um sein eigenes Handeln wiederum darauf einzustellen, und so fort; das ist sogar der ganze Zweck und Inhalt seiner Arbeit. Er zielt nicht, wie die „Maßnahmen“ des einzelnen Beamten, auf dieses oder jenes Resultat; sondern diesen Prozess selbst in Gang setzen, in Gang halten und auf seine „Richtung“ Einfluss nehmen – das ist seine Arbeit.

Und weil er in einem Feld arbeitet, wo außer ihm noch eine Menge andrer Kräfte wirken, kann er sich auch nicht einbilden, die „Richtung“ allein festzulegen: Seine Arbeit ist nie ‘ganz oder gar nicht’, sondern immer nur ‘mehr oder weniger’. Darum ist sein Erfolg naturgemäß auch nicht messbar: jedenfalls nicht am „einzelnen Fall“, und nie zum gegebenen Zeitpunkt. Sein Erfolg ist immer ein Mehr oder Weniger im Querschnitt und im Längsschnitt.

Und darum ist Sozialarbeit auch gar nicht zu bewerten nach der Leistung dieses oder jenes (einzelnen) Sozialarbeiters hier und jetzt, sondern an der Leistungskraft des Systems der Sozialarbeit im Großen und Ganzen.

Eine öffentliche Dienstleistung in einem System gesellschaftlicher Selbstregulierung

Sozialarbeit und Verwaltung folgen zwei grundsätzlich verschiedenen und grundsätzlich unvereinbaren Logiken. Werden sie vermengt, kann weder die eine noch die andere ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen. Im Ergebnis: Die verwaltungsmäßige Sozialarbeit ist ziemlich ineffektiv, und zugleich vergeudet sie eine Menge Steuergelder…

Die Aufgabe liegt auf der Hand: Sozialarbeit und Verwaltung entmischen. Also z.B. die Familienfürsorge nicht bloß aus den Rathäusern, sondern aus dem öffentlichen Dienst überhaupt herausholen. Bleibt nur die Frage: wie dann die professionelle Qualität der Sozialarbeit garantieren?


Sobald sie einmal der staatlichen Aufsicht entronnen sind – wird sich das machtbewusste und besitzfrohe Völkchen der Sozialarbeiter nicht über die gesamte Oberfläche der Gesellschaft ergießen, in alle ihre Poren eindringen und das Land als eine allgemeine psychosoziale Gesundheitspolizei einer zudringliche Standesherrschaft unterwerfen?

Sicher ist: Öffentliche Kontrolle ist unverzichtbar, und wirksamer als heute kann sie auch ruhig sein. Aber öffentlich heißt eben nicht gleich staatlich.

Der erste Teil der Aufgabe: die „klinische“ Sozialarbeit, also alles, was „helfende Beratung“ ist, von den – wenigen – wirklich hoheitlichen Funktionen der Familienfürsorge trennen und aus den Ämtern heraus verlagern in die Wohnviertel hinein, etwa in Form von Zweier- oder Vierergruppen von Streetworkern. Zu diesem Zweck könnten zum Beispiel die Gebietsvertretungskörperschaften privatrechtliche Vereine gründen, die die bisherigen „klinischen“ Aufgaben der Familienfürsorge fortführen, aber ansonsten ein Freier Träger unter anderen wären.

Aber sicher, das gibt Probleme mit dem Dienstrecht. Aber unlösbar sind sie nicht. Schließlich gibt es Beispiele im In- und Ausland. Und es geht selbstverständlich nur auf der Basis von Freiwilligkeit: na, umso besser.

Der zweite Teil der Aufgabe ist – zumindest im Prinzip – viel schwieriger. Die öffentliche Kontrolle soll fachlich qualifiziert sein und nicht bürokratisch formalisiert. Wer aber ist fachlich qualifiziert zur Kontrolle, wenn nicht… die Fachwelt selbst? Dazu muss sie freilich ihre feudale Fragmentierung überwinden – und sich selbst zur Öffentlichkeit bilden. Es kann sich also nur um eine berufsständische Selbstkontrolle handeln. Und die kann nur effektiv sein, wenn sie obligatorisch ist: Das verlangt Zwangsmitgliedschaft aller, die öffentliche Zuwendungen in Anspruch nehmen wollen, in einer repräsentativen Standesvertretung. Also eine öffentlich-rechtliche Kammer.

Ärzte, Anwälte, selbst Industrie und Handel haben solche Kammern. Allerdings – und das ist ein wesentlicher Unterschied – kassieren sie bei ihren Kunden, direkt oder (per Krankenschein) indirekt. Qualitätsmerkmal ist die Zufriedenheit der Nachfrager, sie reguliert früher oder später das Angebot. Aber die Sozialarbeit lebt naturgemäß – sonst hieße sie nicht „sozial“ – von der Staatsknete. Sicher darf die Standesvertretung nicht selber die Vergabe öffentlicher Mittel präjudizieren können – sonst wären, beim bekannten Appetit der „Betroffenen“, die Kassen bald leer.

Aber es bedarf einer gegenseitigen institutionellen Repräsentation von staatlicher Hoheit und fachlicher Kompetenz. Und tatsächlich gibt es ein solches gegenseitiges Vertretungsorgan, in dem die Soziale Arbeit als Berufsstand öffentlich-rechtlich anerkannt ist: nämlich die bisherigen Jugendwohlfahrtsausschüsse, in denen den Freien Trägern eine bestimmte Quote gesetzlich garantiert ist.

Nun wäre ein weiterer Schritt fällig. Während nämlich bislang die Vertreter der freien Sozialarbeit (einvernehmlich) von der staatlichen Seite – den Vertretungskörperschaften – ausgewählt werden, müsste die Standesorganisation der Sozialarbeiter – nennen wir sie mal Jugendhilfetag – dann ihr Vertreter selber wählen können. Dazu müsste sie aber erstmal in sich selber repräsentativ verfasst sein – und das heißt paritätisch (was die Fünferbande der großen Wohlfahrtskonzerne nicht gerne hören wird). Über die genaue Definition der rechtlichen und fiskalischen Kompetenzen dieses neuen Kinder- und Jugendhilfeausschusses lassen sich später noch genug Haare spalten.

An dieser Stelle ist nur eins festzuhalten: Die Berufsvertretung der der Sozialarbeiter hat nicht selber in die Kasse zu greifen, sondern sie hat vielmehr der Politik die fachlichen Parameter zu liefern, nach denen jene „verteilt“. Der Unterschied zu heute wäre beträchtlich: Die Parameter sind dann sachlich qualifiziert, weil und insofern sie aus einer repräsentativen Quelle stammen.

Ein tiefer Schnitt

Soll das System der Jugend-Sozialarbeit nicht an Herzverfettung kollabieren, dann muss die Spirale von Spezialisierung und Bürokratisierung jetzt zerbrochen werden. In die soziale Arbeit müssen Unternehmungsgeist und Eigenverantwortung einkehren. Quacksalberei am Detail hilft nichts. Es muss ein tiefer Schnitt getan, es muss das Ruder herumgeworfen, es muss – neu angefangen werden.

Es ist absurd, dass ein Kind und seine Familie einem „helfenden Berater“ Zutritt zu ihrem Privatleben gewähren sollen, der zuvor der Hoheit und ihrem Fiskus seine besondere Treue gelobt hat. Und es ist absurd, dass ein Beruf, der wie kein anderer vom persönlichen Einsatz lebt, ausgerechnet in einem Apparat ausgeübt wird, dessen Raison d’être dies ist, dass er individuelle Entscheidungen zu unpersönlichen „Vorgängen“ versachlicht und objektiviert.

Über die Einzelheiten zu streiten wird noch reichlich Gelegenheit sein. Das Kammer-Modell hat sicher auch seine Tücken; und ob die Jugendwohlfahrtsausschüsse überhaupt wiederbelebungsfähig sind, mag bezweifelt werden. Aber an der Richtung kann es keinen Zweifel mehr geben. Der hier vorgetragene Plan hat den unbequemen Vorzug, gänzlich machbar zu sein – und sogar schon auf der bloßen Länderebene.

Wer diesen Weg nicht gehen will, muss sagen, welchen sonst – oder sich aus der Sache raushalten. Denn bloßes Drumrumreden geht nun jedenfalls nicht mehr. 



*) Hing damals wirklich in der Luft. Aber das war in Ostdeutschland. Danach kam die Wiedervereinigung, die hätte "alles möglich" werden lassen können. Das ließ meinen damaligen Vorschlag realistisch erscheinen. [Dez. 2013]

Donnerstag, 17. April 2014

Warum Sozialarbeit nicht länger in den Öffentlichen Dienst gehört.



Ein gewagtes Unternehmen.
in: Soziale Arbeit 12/1993 

Hier und jetzt

Orientierung auf die Lebenswelt ist, spätestens seit dem 8. Jugendbericht, zum Leitmotiv zukunftsorientierter Sozialarbeit geworden. Und das heißt im besondern: Die Blickrichtung wechseln vom „Fall“ – und dem ihn konstituierenden außerordent-ichen Symptom – hin zum ‚Feld’ des lebendigen Alltags und allem, was da möglich ist...

Das Bundesland Bremen wollte damit ernstmachen und hat in seiner Neuordnung der sozialen Dienste (NOSD) vor Jahr und Tag die zentralen Spezialdienste zum Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) zusammengefaßt und ihn – in die Wohnviertel hinausverlagert. ‚Stadtteilbezug’ und Orientierung auf die Lebenswelt sind quasi zu Synonymen geworden.

Nach zwei Jahren sollte nun Bilanz gezogen werden auf der Fachtagung Ortsbestimmung der ambulanten Dienste für Kinder und Jugendlicheam 26.-29. 4. 1993. Der folgende Text ist die überarbeitet Fassung eines dort gehaltenen Referats. 

„Ist der kommunale Bereich der adäquate Ort für die ambulanten Dienste?“, hieß die selbstkritische Frage. 

Man ist versucht zu entgegnen: Ja welcher denn sonst?! 

Bei den stationären Angeboten könnte man sich ja noch vorstellen, daß aus diesem oder jenem Grunde eine räumliche Trennung angezeigt wäre zwischen dem Ort, wo der Bedarf aufgetreten ist, und dem Ort, wo die Leistung erbracht wird (und in der Regel gilt für den Zeitpunkt dann dasselbe). Aber doch nicht bei den ambulanten Diensten, deren Raison d’être doch eben, wie im klassischen Drama, die Einheit von Ort und Zeit ist!

 
Doch ambulant wird die Sozialarbeit wohl werden müssen, wenn sie in natürlichen Lebenswelten wirken will statt auf künstlichen Stationen… 

Man möchte also über das Ob rasch hinweggehen und sich sogleich aufs Daß verständigen; wäre da nicht ein beunruhigender Doppelsinn in der Formulierung der Frage. 

Daß das Gemeinwesen der – fachlogisch wie topographisch – angezeigte Ort ambulanter Dienste ist, ist selbstverständlich bis an den Rand der Tautologie. Daß jedoch die kommunale Verwaltung ihr geeigneter Rahmen wäre, ist so strittig wie nur irgendwas. Wie man auf die ‚Rückseite’ der Frage antwortet, hängt indes ab von den Gründen, weshalb man auf der ‚Vorderseite’ mit Ja geantwortet hat.

Die Erwäggründe, die auf der Vorderseite das Ja erheischen, gebieten auf der Rückseite ebenso kategorisch ein Nein.

Die Sozialarbeit ist nicht aus Begriffen, nicht aus theoretischen Systemen entstanden, sondern aus Problemen, die akut wurden und „sich zeigten“: nicht doktrinal, sondern ‚aporetisch’; nicht diskursiv, sondern pragmatisch. Ihre nachträglichen begrifflichen Systematisierungen entstanden immer erst aus dem Bedürfnis, die tatsächliche Praxis der Sozialarbeit ins Verhältnis zu setzen zu ihren gesellschaftlichen Voraussetzungen. Will sagen, die theoretische Reflexion unserer Disziplin kommt notwendigerweise immer erst post festum (wie das Wort Reflexion ja vermuten lässt.) Systematische Erörterun-gen über ihre gesellschaftliche Sendung und ihre richtigen Methoden sollten daher sinnvollerweise nicht bei der Konstruktion eines „wahren Begriffs“ von Sozialarbeit ansetzen, sondern mit einer faktischen Bestandsaufnahme: Welches sind die Aufgaben, die die Sozialarbeit in unserer Gesellschaft tatsächlich erfüllt ?

Danach kann man dann die Frage stellen, ob sie sie zufriedenstellend bewältigt, oder ob sie ihre Sache – so oder so – besser machen könnte…

Natürlich kann man sich für die Sozialarbeit immer auch andere Aufgaben ausdenken als die, die sich ihr ‚von sich aus’ stellen; nur muß man sich dann darüber im Klaren sein, daß das keine fachimmanente, sondern eine im strengsten Sinn politische Diskussion ist. 

sich zurechtfinden 

Zunächst einmal, was sicher nicht zu den Aufgaben der Sozialarbeit gehört: Mit Sicherheit weist sie den Menschen nicht den richtigen Weg durchs Leben. Sie sagt ihren Kunden nicht, wie „man“ es „richtig macht“. Nicht unbedingt, weil die einzelnen Sozialarbeiter das nicht wollten: Lebensläufe korrigieren und Schicksal spielen gehört sprichwörtlich zu den Dauer-Versuchungen des Metiers.

Sondern weil sie es, bei bestem oder bösem Willen, nicht können.

Die Gesellschaft, in der wir leben, hat keine verbindlichen Normen mehr, an die man sich nur zu halten bräuchte, um glatt und problemlos durchs Leben zu kommen. „Eines schickt sich nicht für alle. Schaue jeder, wie er’s treibe. Schaue jeder, wo er bleibe – und wer steht, daß er nicht falle.“ (Goethe) Die bürgerliche Zivilisation hat die Menschen aus den heiligen Ordnungen von Gottes Gnade befreit und auf die eigenen Füße gestellt: Wir sind „zur Freiheit verurteilt“.

Was sie ‚ihrem Begriff nach’ schon immer gewesen ist, ist sie in den letzten Jahrzehnten auch in der Erlebenswirklichkeit des Durchschnittsmenschen geworden. „Ende der Normalbiographie“ nennen das die Soziologen und Kulturhistoriker. Individualisierung und Differenzierung der Lebensstile, Informalisierung der Verkehrsweisen sind die Charakteristika der an diesem Jahrtausendende ‚zu sich selbst kommenden’ bürgerlichen Gesellschaft.

Wo ein jeder sich selbst zurechtfinden muß und nichts mehr hat, woran er sich halten kann, nimmt die Wahrscheinlichkeit zu, daß einer in die Irre geht. Nicht in dem Sinn, daß er das Ziel verfehlt (denn dieses eine haben wir nicht mehr: Jedes ist so gut wie das andere), sondern daß er sein Ziel verfehlt: weil es nicht von dieser Welt war, oder weil er sich unterwegs verlaufen hat… Ob ein Lebensplan richtig oder falsch ist, läßt sich a priori (= aus dem Begriff her aus) gar nicht entscheiden, sondern immer erst a posteriori (= nach der Erfahrung); danach, ob einer „es schafft“ oder scheitert. ‚Richtig’ oder ‚falsch’ sind darum keine brauchbaren Kategorien der Sozialarbeit mehr, sondern nur noch: ‚mehr oder weniger wahrscheinlich’…

Der Sozialarbeiter ist folglich auch nicht mehr Wegweiser, sondern helfender Berater. Das Leben ist so unübersichtlich geworden, daß sich keiner mehr in allen Lebensbereichen gleichermaßen gut zurechtfindet. Irgendwo, irgendwann ist jeder mal auf einen Experten angewiesen: Rechtsberatung, Steuerberatung, Schönheitsberatung, Gesundheitsberatung, Vermögensberatung… Und eben immer öfter auch: Beratung in Fragen der persönlichen Lebensführung; des Zusammenlebens zumal. Denn hier ist nun nichts mehr selbstverständlich. Wie eine ‘richtige Familie’ auszusehen hat, traut sich nichtmal mehr der Gesetzgeber zu sagen. Was früher als sicherer Hafen und ruhender Pol gegolten hat, ist heute der riskante Teil des Lebens par excellence.

Der helfende Berater ist nurmehr regulativ wirksam, als ein Faktor unter vielen andern in einem vielfältig bedingten Prozeß; nicht mehr normativ als einer, der einen Zustand herbeiführt nach Maßgabe eines fixierten Solls.

Darum ist sein Wirken immer ad hoc. Der gegebene Rat ‚greift ein’ in den aktuellen Lebenslauf – die Auseinandersetzung des Ratsuchenden mit sich und den anderen. Den Interaktionsfluß unterbrechen, den Ratsuchenden ‚aus dem Verkehr  ziehen’, um ihn in einem – künstlich – dafür eigens eingerichteten Milieu (der ‚Station’) einem erdachten Behandlungsplan zu unterziehen und ihn hernach in seine – ihrerseits un,behandelte’ – Lebenswelt zurückzuversetzen: das kann nur ausnahmsweise Sache der Sozialarbeit sein, und ähnelt eher dem Eingriff des Arztes. Der gegebene Rat des Sozialarbeiters ist immer nur so gut wie das, was der Ratsuchende daraus macht, und zwar zuerst einmal hier und jetzt. Der ‚günstigste Zeitpunkt’ ist immer der, wo der Verirrte merkt, daß er einen Rat braucht: wenn die Nachfrage ‚sich zeigt’. Just in place und just in time müssen das Motto der Sozialarbeit sein. Per Definition ist sie dynamisch – und also nicht „stationär“.
 

Und will sie den Bedarf an helfender Beratung ‚erkennen’ können, so muß sie sich dort aufhalten, wo er ‚sich zeigt’: in den Wohngebieten… 
 

singuläres Ereignis

Der Ausdruck „Defizit“ hat damit keinen Sinn mehr in Hinblick auf eine zu erfüllende Norm, sondern nur noch gemessen an dem je singulären Lebensplan des Ratsuchen-den. Der Berater mag ihn in seinem Kopf haben, solange er noch auf der Suche ist nach einer Einsicht in das besondere Lebensproblem seines Kunden. Aber gegenüber einem Dritten kann er ihn sinnvoll nicht mehr aussprechen. Ich schlage vor, ihn ganz aus unserm Repertoire zu streichen.

Das gilt übrigens für alle klassifikatorischen und „diagnostischen“ Vokabeln. Sie haben, wenn überhaupt, nur noch den Sinn, mir einen Zugang zum Problem des Andern zu öffnen. Sie sind ein Geländer, an dem ich mich ins Durcheinander eines fremden Lebens vortaste. Stehe ich erst einmal mittendrin, kann ich loslassen und mit meinen eigenen Augen sehen. Seh-, Denk- und Verständnis-Prothesen brauche ich dann nicht mehr. Und einem Dritten brauche ich sie schon gar nicht mitzuteilen…
Helfende Beratung ist nämlich, wenn sie zustandekommt, personale Begegnung. Das ist immer ein singuläres Ereignis, das sich seiner Natur nach nicht wiederholen, und auch keinem Außenstehenden adäquat mitteilen läßt. Positive Regeln, „wie man sowas macht“, gibt es naturgemäß nicht. Man muß es versuchen, und dann wird man sehen, ob es gelang. Allerdings ist es ratsam, dabei Regeln zu beachten ; doch keine positiven, erfolgverheißenden, sondern kritische, ‚apagogische’ – solche, die mich in Schutz nehmen gegen einige allzu bekannte Fehlerquellen, als da sind: die Gutgläubigkeit gegenüber der Stimme des eignen Herzens; die Selbstverständlichkeiten einer wohl-meinenden Öffentlichkeit; meine eigenen Standesinteressen, die sich gern als ‚das Bedürfnis des Klienten’ tarnen – und gegen das, was ich in den Büchern gelesen habe… 

Artisten

Wer diesen Beruf ergreift, sollte wissen, daß er sich auf ein Abenteuer einläßt. Es ist ein Wagnis, das sich jeden Tag wiederholt: Er muß sich in jeder Situation neu entscheiden, hinter jeder Wegbiegung mit einer Überraschung rechnen und in jedem Moment bereit sein, die Pläne von gestern umzustoßen. 

Er muß vom Typus her ein Unternehmer sein. 

Menschen dieses Typus haben es im Öffentlichen Dienst bekanntlich schwer. Denn der vertritt die Belange der Allgemeinheit, nicht die singulären Anliegen von Privatleuten. Er muß – im demokratisch-repräsentativen Gemeinwesen zumal – auf Regelhaftigkeit, Vorschrift, Sicherheit und Berechenbarkeit bedacht sein, und das im Interesse eines Jeden von uns. Denn wie anders wäre eine rechtsstaatliche Verwaltung möglich? 

Ich stimme nicht die tausendunderste Jeremiade über eine schlimme Bürokratie an. Ein Grundbestand von Bürokratismus ist für den Rechtsstaat unerläßlich, man kann den einen nicht ohne den andern haben. 

Daß dieser Grundbestand hier und anderswo weit überschritten wird, bin ich zu bestreiten weit entfernt; aber das ist ein allgemein gesellschaftspolitisches Thema, doch kein Fachproblem der Sozialarbeit, und stellt sich bei Daimler und IBM nicht minder. Das Kreuz mit dem Öffentlichen Dienst ist bloß, daß es dort kein Gegengewicht gibt. 

Der Sozialarbeiter lebt in einer völlig andern Welt. Ihm ist es ausschließlich um das ganz persönliche Lebensproblem dessen zu tun, der zu ihm gekommen ist und ihn um seinen Rat gefragt hat. Ob er ihn als ‚Fall’ einer ‚Regel’ zuordnen kann oder nicht, darf ihm herzlich gleichgültig sein, denn er ist nicht dazu da, Regeln zu restaurieren und Normen geltend zu machen. Seine Aufgabe ist, dem Ratsuchenden, dem der Überblick über die vielen Fäden seines Lebens verlorengegangen ist und der sich wie in einem Knoten darin festgezurrt hat, bei der Suche nach einem Ausweg aus seiner Verstrickung zu helfen. Wenn ihm das eine oder andere dabei bekannt vorkommt, dann mag es ihm als einstweilige Sehhilfe dienen, aber mehr auch nicht. Ansonsten ist er an seine produktive Einbildungskraft verwiesen.

Man sieht: Gefordert sind in beiden Bereichen Vertreter höchst gegensätzlicher Menschenschlage; hier Artisten auf dem Drahtseil, dort verläßliche Felsen in der Brandung. Man kann ohne Schaden für die eigne Person nicht das eine und das andre zugleich sein wollen.
Nicht von ungefähr ist das Burnout-Syndrom die charakteristische Berufskrankheit des Öffentlichen Dienstes: Die Anforderungen, die hier gelten, sind allzu fremd in der Welt des bürgerlichen Alltags. Und nicht von ungefähr leiden unter allen öffentlich Bediensteten die Sozialarbeiter quantitativ wie qualitativ am stärksten unterm Burnout: Von ihrer sachlichen Aufgabenstellung – ‚Objektebene’ – sind sie ‚Unternehmer’ par excellence; von den institutionellen Bedingungen ihrer Praxis her – ‚Metaebene’ – sollen sie perfekte Funktionäre sein, wie der Bürohengst. 

Wer da nicht über kurz oder lang zur Flasche greift, kann nicht begriffen haben, was von ihm verlangt wird!So viel über das persönliche Dilemma des Sozialarbeiters im öffentlichen Dienst. Aber da ist darüberhinaus ein fachliches Dilemma. Denn der einzelne Sozialarbeiter ist eben nicht – einzeln: Er ‚arbeitet’ im institutionellen Rahmen dieses oder jenen ‚Dienstes’. Der Dienst ist eine ‚Abteilung’, ein Subsystem des ganzen hoheitlichen Apparats. In ihm spiegelt sich wider: „die Rechtslage“! So viele Paragraphen, so viele Leistungen, so viele Bedarfe, so viele Ansprüche, so viele Töpfe, so viele… Dienste. Auf jedem Töpfchen ein Deckelchen.

Die hoheitlich Verwaltung, ‚Vater’ Staat, läßt ihren Blick über die zivile Gesellschaft gleiten und rechnet dieselbe sich zu. Ihre systematische Prämisse ist die Selbstdefinition der Dienste und Abteilungen durch „die Rechtslage“ und die durch sie gebotene „Maßnahme“. Unter diesem Aspekt blicken sie hinaus ins ‚Feld’ und spähen sie nach ‚Merkmalen’, nach denen sie das Feld ‚auf sich beziehen’, nämlich – qua ‚Klientel’ – unter sich aufteilen können.

Doch diese Optik ist fachlich falsch und schädlich. In der Wirklichkeit des sozialen Feldes gibt es keine Gesetze, Kategorien, Typen, Störungen…, und folglich auch keine ‚Fälle’ und keine ‚Merkmale’. Da gibt es nur lauter Leute, und von denen kommen einige mit ihren Lebensproblemen selber klar und andre nicht. Letzteren bietet die Sozialarbeit ihren helfenden Rat an. Welchen, das hängt immer davon ab, wo das Problem liegt (die Ratsuchenden täuschen sich allzuoft in diesem Punkt). Ihr wahres pragmatisches Problem besteht nicht darin, die „richtige Diagnose“ zu finden (nach objektivierbaren Vorgängen ), sondern die Ratlosen, die noch nicht bemerkt haben, daß sie Hilfe brauchen – und ipso facto dringender als die andern! -, auf ihr Hilfsangebot aufmerksam zu machen. Sie muß im Feld Präsenz zeigen und – buchstäblich – sich interessant machen. Sie muß sich ausprobieren lassen. Kurz, die Inanspruchnahme ihrer Dienste muß so informell geschehen können, wie – die andern Verkehrsakte der neomodernen, neobürgerlichen Gesellschaft auch. 


Oder noch kürzer: Sie darf nicht länger Behörde sein.




Mittwoch, 16. April 2014

Sie haben sich unentbehrlich gemacht.

                                                                                                    Foto:  Maren Beßler / pixelio.de
1. Studie zur ökonomischen Bedeutung der Sozialwirtschaft in RLP mit bemerkenswerten Ergebnissen

Christiane Gandner M.A. 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hochschule Koblenz - University of Applied Sciences 

15.04.2014 10:28

In der öffentlichen Diskussion werden mit Blick auf die Arbeit der Wohlfahrtsverbände mit ihren Diensten und Einrichtungen überwiegend nur die Kosten gesehen, die damit für den Staat verbunden sind. Dieses Bild könnte eine Studie nun korrigieren: Aus einem gemeinsamen Forschungsprojekt entstanden, haben nun die Initiatoren, das Institut für Bildungs- und Sozialpolitik (IBUS) der Hochschule Koblenz am RheinAhrCampus sowie die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Rheinland-Pfalz, die Ergebnisse der ersten Sozialwirtschaftsstudie für Rheinland-Pfalz im Rahmen eines Parlamentarischen Abends in der Staatskanzlei und auf dem ersten großen Sozialwirtschaftskongress der LIGA in Mainz präsentiert.

"Von jedem Euro, den der Staat in die Sozialwirtschaft investiert, fließen unter Berücksichtigung der von uns berechneten zusätzlichen regionalen Wertschöpfung der Einrichtungen mit ihren 145.000 Beschäftigten in Rheinland‐Pfalz 72 Cent durch Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge zurück, in erster Linie an Sozialversicherungsträger, Bund und Länder", so Prof. Dr. Stefan Sell, Leiter der Studie sowie Direktor des IBUS, zu einem der zentralen Ergebnisse.

Dass die Sozialwirtschaft mittlerweile zu einem der größten Arbeitssektoren in Rheinland-Pfalz gehört, zeigt, dass die Wohlfahrtspflege als Arbeitgeber interessant geworden ist und lässt weiterhin die Schlussfolgerung zu, dass diese die Wirtschaft im direkten Umkreis fördert und auch als Wirtschaftszweig entsprechend Berücksichtigung finden sollte. „Die Konsum‐ und Investitionsausgaben der Einrichtungen der Sozialwirtschaft werden mit bis zu 88 Prozent in ihrer jeweiligen Region getätigt. Das stärkt vor Ort ansässige Unternehmen, vor allem die vielen kleinen und mittelständischen Betriebe im Handwerk und Handel und die dort arbeitenden Menschen", so Sell weiter.

Gemeinsam mit den beiden Wissenschaftlerinnen Nicole Kukula und Birte Tiedemann konnte Sell spannende Erkenntnisse gewinnen, die als Gedankenanstoß für Politik und Wirtschaft und als Diskussions- und Argumentationsstütze für die LIGA-Vertreter aber auch Verantwortlichen der Träger und Einrichtungen vor Ort dienen könnten. 


Nota.

Vom Staatsbeamten erwarteten die Preußen früher, dass er so arbeite, dass sein Posten auf die Dauer überflüssig würde. Die Sozialarbeit dagegen hat sich erfolgreich unentbehrlich gemacht. - Ein weiterer Grund, sie aus dem Öffentlichen Dienst auszuscheiden

Lesen Sie darum morgen an dieser Stelle: 
  • Warum Sozialarbeit nicht länger in den öffentlichen Dienst gehört.
JE

Dienstag, 4. Februar 2014

Vom Samariter zum Besitzstandswahrer.

 
Aimé Morot, Le bon Samaritain

Neue Publikation über Soziale Arbeit als Profession
 
Julia Harzendorf  
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen  

04.02.2014 17:17

Wie hat sich Soziale Arbeit zu einer wissenschaftlich fundierten Praxis entwickelt und wie wird sich Soziale Arbeit als Profession zukünftig weiter gestalten? Mit diesen und anderen Frage hat sich Prof. Dr. Katharina Motzke in ihrer Dissertation „Soziale Arbeit als Profession. Zur Karriere „sozialer Hilfstätigkeit“ aus professionssoziologischer Perspektive“ beschäftigt. Die Arbeit ist jetzt in der Schriftenreihe der Katholischen Hochschule NRW im Budrich Verlag erschienen.

Mit der Publikation legt die Autorin erstmalig eine umfassende Rekonstruktion und sozialhistorische Analyse der Entwicklung der Sozialen Arbeit als Profession in Deutschland vor. Die (professions-) soziologisch fundierte Darstellung strukturiert eingehend und in bislang nicht dagewesener Weise die Diskurse in der Literatur zur Sozialen Arbeit. 


Behandelt wird die Soziale Arbeit in Deutschland und deren mittlerweile über 150jährige Geschichte. Ursprünglich als ‚soziale Hilfstätigkeit’ (Alice Salomon) konzeptualisiert, lässt sich Soziale Arbeit aus professionssoziologischer Perspektive als Aufstiegs- und Erfolgsprojekt beschreiben, das eher untypisch und in Teilaspekten auch als ambivalent zu bewerten ist.

Aufbauend auf die anfänglichen Prozesse der Verberuflichung der Sozialen Arbeit werden ab den 1970er Jahren drei entscheidende Entwicklungsphasen identifiziert. Die Nachzeichnung dieser Entwicklung zeigt, dass Soziale Arbeit seit ihrer Entstehung zu Beginn des 20. Jahrhunderts von einer stets als defizitär erachteten Semi-Profession gar zum potentiellen Trendsetter der künftigen Professionsentwicklung aufgestiegen ist.

Katharina Motzke. Soziale Arbeit als Profession. Zur Karriere „sozialer Hilfstätigkeit“ aus professionssoziologischer Perspektive. Schriften der KatHO NRW, Band 19. Budrich Verlag, 2014. ISBN 978-3-8474-0154-4.

Rezensionsexemplare können Sie direkt über den Budrich Verlag anfragen (corinna.hipp@budrich.de).

Weitere Informationen: Prof. Dr. Katharina Motzke, k.motzke@katho-nrw.de 


Nota.

"Soziale Arbeit als Aufstiegs- und Erfolgsprojekt" - das klingt ja nicht unkritisch, aber ob die Verfasserin es so gemeint hat, geht aus ihrer kurzen Selbstdarstellung nicht hervor. 

Auf jeden Fall ist es an der Zeit, die Geschichte der Sozialarbeit "aus professionssoziologischer Perspektive" zu erzählen. Die gefällige Selbstbespiegelung der Gründergeneration um C. W. Müller hat jedenfalls lange ihre Berechtigung verloren. Von denen mag man sonst sagen was man will, aber eins bleibt richtig: Die Sozialarbeit war in ihren Aufbruchsjahren ein riskantes Unternehmen für Pioniere mit Abenteuergeist. Das ist längst vorbei. Sie ist einer von tausend Wegen, sich einzurichten. Eine Soziologie, die das nüchtern darstellt, ist auch dann sarkastisch, wenn sie es nicht merkt.
JE

Dienstag, 26. November 2013

"Sozialraumbudgets", oder Der Bock als Gärtner.


Das Konzept der feldorientierten Sozialarbeit ist nicht in den Räumen der Jungendämter entstanden, und in den Hochschulen schon gar nicht. Es ist vielmehr aus und in der praktischen Sozialarbeit selbst entstanden; im Lauf der nächsten Tage werde ich an dieser Stelle einige Zeugnisse davon veröffentlichen.

Es ist vor allen Dingen nicht entstanden, um den längst totgewussten Jugendämtern ein zweites Leben einzuhauchen, indem man ihnen den Geldhahn in die Hände drückt und sie nach Gutdünken entscheiden lässt, wer im sozialen Feld professionell tätig werden darf und wer nicht. Ganz im Gegenteil zielt die auf die Aktivierung sozialräumlicher Ressourcen orientierte Berufs- auffassung vom Helfenden Berater auf die radikale Entstaatlichung und Entbürokratisierung der Sozialarbeit. Dass das Konzept der "Sozialraumbudgets" so präsentiert wurde, als bezwecke es gerade die Umorientierung unseres Berufs weg vom hoheitlichen Fürsorger und hin zum  zivilen Vermittler und Dienstleister, ist wenn kein Zynismus, dann ein Kinderglaube.

Im Folgenden dokumentiere ich meinen Teil eines Briefwechsels, den ich seinerzeit in dieser Sache hatte.
JE

den 25. 6. 06

...Einstweilen verstehe ich es so: Für einen ‚Sozialraum’ wird für mehrere Rechnungsjahre ein Gesamtbudget erstellt. Aus diesem erhalten einige (?!) Träger ihrerseits ein Gesamtbudget zugewiesen, innerhalb dessen sie dann nach je intern ermitteltem Bedarf und je nach Situation ihre Mittel zwischen ‚spezifischen’ und ‚unspezifischen’ Ausgaben verteilen können (wobei wohl je zu begründende Nachschläge nicht ausgeschlossen sind)...

Ich versuche mir die Sache praktisch vorzustellen. Als ich damals mit meinem Kinderhaus anfing, gab es für ein sozialräumlich konzipiertes ‚Angebot’ keine Finanzierungsform. Ich habe mir schließlich eine Finanzierung per Tagessatz aufschwatzen lassen, 'damit es überhaupt möglich wird' - „Sie müssen auch Konzessionen machen, Herr Ebmeier“. Da sagte mir dann die Jugendamtsleiterin in Friedrichshain: Wir wollen Fremdunterbringung vermeiden, und darum wollen wir keine Fremdunterbringungseinrichtung in Friedrichshain. Folglich hat sie Friedrichshainer Kinder in Zehlendorfer Heime gesteckt, und ich bin pleite gegangen.

Käme ich heute in einen sozialräumlich budgetierten Bezirk, hieße es: Schön und gut, aber unser shop ist closed, sehn Sie zu, dass Sie bei einem bewährten Freien Träger unterkommen – und ich müsste mich tief bücken, um mich [...] zu lassen. Nota: Den damals benötigten zweiten Kredit hatte mir die Bank für Sozialwirtschaft schon bewilligt, und auch die Geschäftsleitung der Bürgschaftsbank der BfS. Fehlte nur noch das Plazet des ‚Vergabeausschusses’ – und dort saß die Fünferbande der bewährten Wohlfahrtskonzerne.

Für eine Praxis, die nicht im Detail, sondern paradigmatisch anders ist, kann es keinen ‚bewährten’ Träger geben. – Na schön, das ist ein Spezialproblem, wo man sich pragmatisch durchwurschteln könnte (wenn ein guter Wille da wäre!).  Aber das Problem ist grundsätzlich. Nach welchen Maßstäben entscheiden die Sozialarbeiter in den Ämtern, welche ihrer Kollegen auf der Straße sich ‚bewährt’ haben? Weils bisher auch schon so gut mit ihnen geklappt hat?  Das ist ein administrativer Gesichtspunkt, kein fachlicher (wie immer ein solcher definiert wäre). Das ist das kardinale Problem: Wie gelangt die öffentliche Verwaltung zu fachspezifischen Kriterien? Sie wissen es wie ich: Sie gelangt gar nicht dazu, weil das nicht ihres Amtes ist.


Nehmen wir mal an, (Sozial-) Pädagogik wäre Wissenschaft. Der öffentliche Mandatsträger verfährt als solcher nicht wissenschaftlich, sondern politisch. Die Verantwortung dafür hat er auf keinen Andern abzuschieben. Welcher wissenschaftlichen Lehrmeinung er folgt, muss er selbst entscheiden und hat er vor seinen Mandanten zu rechtfertigen. Aber sie selber sich aus den Rippen zu schneiden, das kann keiner von ihm verlangen, und in keinem andern Lebensbereich mutet er sich das zu. Er muss sich auf einen gegebenen ‚Stand der Wissenschaft’ verlassen können.

Nun ist Pädagogik keine Wissenschaft, sondern die Alltagskunst einer Zunft. Die spricht zwar viel und laut, aber nicht mit einer Zunge - wenigstens das nicht! Eine gemeinsame Stellungnahme kann ihr im besten Fall immer nur punktuell gelingen, jusqu’à nouvel ordre - bis bessere Einsichten statthaben. Damit die besseren Einsichten wenigstens eine Chance haben, gehört zu werden, muss ihr eine permanente kritische Instanz gewissermaßen institutionell eingebaut werden; und das ist die Öffentlichkeit.

Wissenschaft ist öffentliches Wissen (das ist eine erschöpfende Definition): jederzeit jedermann zugänglich und jedermann verantwortlich, der sich vor ihr verantwortet. Dahin wird es (ihrem Wesen nach) die Pädagogik [Ach Sie wissen schon: das erwerbsmäßige Rummachen mit Kindern] nie bringen. Aus dieser Not lässt sich keine Tugend machen. Man kann sie allenfalls lindern, indem man die Zunft nötigt, ihrerseits öffentlich zu werden...

Ahnen Sie´s? Ich komme wieder mit meinem alten Gedanken einer „Jugendhilfekammer“.   Die Untiefen der Sozialraum-Budgets resultieren daraus, dass die öffentliche Verwaltung nicht selber als Pädagoge oder Sozialarbeiter sprechen kann. Solange dieser Gegensatz nicht direkt angegangen und (prozessierend, versteht sich) ‚gelöst’ wird, wird sich der Streit um die Sozialraum-Budgets immer als Vehikel anbieten, um alle erdenklichen Nebenabsichten zu befördern und den pp. Umbau der Jugendhilfe dauerhaft zu lähmen. Dass Sie aber, wenn Sie dieses Thema jetzt auch noch aufs Tapet brächten, alles bisher Erreichte nachträglich gefährden könnten, ist mir klar. Nur - wenn nicht, könnte sich die Auseinandersetzung mit den Juristen zu einem Pingpongspiel verewigen, bei dem sich die Besitzstandwahrer in Ämtern und ‚Projekten’ ins Fäustchen lachen.

Sie schreiben zwar, dass es Sozialraumorientierung auch ohne Sozialraumbudgets geben könne. Aber Sozialraumorientierung als durchgängiger ‚Hintergrund’ für alle Jugendhilfe et al. kann es nicht geben ohne eine grundsätzlich andere Finanzierungsweise als die Fallprämien. Dass die Träger dafür Planungssicherheit brauchen, ist aber nur der abgeleitete Gesichtspunkt. Der primäre Gesichtspunkt ist der, dass unspezifische Arbeit finanzierbar werden muss. Sind Sie ganz sicher, dass das Problem beim Budget der Träger anzusiedeln ist? Entsteht so ein Junktim: Was ich an Aufwand für die Fälle einspare, kann ich für unspezifische Arbeit ausgeben -? Oder, wie Münder befürchten mag: Um unspezifische Arbeit bezahlen zu können, muss ich bei den Fällen sparen -? Ist es denn ganz unrealistisch, dass das, was als Anreiz gemeint ist, zu einer Daumenschraube wird? (Nota: In meiner Kinderhaus-Konzeption hatte ich Kinderhausbetrieb und ‚Feldarbeit’ getrennt veranschlagt, aber zu fixen Kosten. Der „Vorhalt“ von Freien Plätzen musste durch einen Aufschlag auf den ‚spezifischen’ Tagessatz erbracht werden.) 

Foto: Luise, pixelio.de

Ich verstehe schon, dass man nicht die Fälle bei den einen und das Feld bei den andern ansiedeln kann, weil sonst diese (wenn sie gut sind) jenen das Wasser abgraben (selbst wenn die gut sind). Aber was ist gewonnen, wenn Sie die Konkurrenz zwischen den Trägern in die Träger verlagern? Ich fürchte, dass sachfremde Erwägungen unter diesen Umständen sogar mehr ins Gewicht fallen als unter jenen. Ich verstehe auch, dass man die vorhandenen Träger eher dafür gewinnen kann, in der neuen Ausrichtung mitzuarbeiten, wenn man ihnen in Aussicht stellt, schlimmstenfalls selber zu entscheiden, wer entlassen und wer versetzt wird, als wenn man ihnen in Aussicht stellt, schlimmstenfalls pleite zu gehen. Aber das sind lauter pragmatische Gesichtspunkte, und ob sie zwingend sind, ist nicht sicher. Dass sich ein Rechtsgelehrter schwertut, dafür Rechtsgrundsätze aufs Spiel zu setzen, ist mir nicht völlig unverständlich.

Zum Schluss noch dies: Für die Finanzierbarkeit meines Kinderhauses wäre ein Sozialraumbudget, soweit ich sehe, ganz ohne Folgen geblieben. Auch dann würden die Kosten erst ab dem Moment erstattet, wo im Einzelfall die ‚Unterbringung’ stattgefunden hat. Das Kinderhaus wäre auch ein „Angebot“, das „vorgehalten“ wird. Aber ein unspezifisches. Darum erlaubt es, wenn’s soweit ist, eine maßgeschneiderte Lösung für eine individuelle Situation. Das ist im Quer- und Längsschnitt wohlfeiler als die Konkurrenz der vorgehaltenen spezifischen Angebote. Das Problem ist nicht einfach, dass der eine Träger auf die ‚harten’, der Andere auf die ‚weichen’ Leistungen spezialisiert ist. Wenn ein Träger beide Leistungen erbringt, verschiebt es nur die Konkurrenz zwischen den Finanzierungsformen von außen nach innen. Wird sie dadurch rationeller? Kann ich mir nur schlecht vorstellen.

Harald Schottner, pixelio.de

Das Problem ist, dass es für beide Leistungen verschiedene Finanzierungsformen gibt und geben muss. Darin drückt sich aus, dass die Jugendhilfe dem allgemeinen Gesichtspunkt des Gemeinwesens und dem individuellen Interesse des Leistungsberechtigten gleichzeitig gerecht zu werden hat. Ich glaube, Sie stellen sich eine Falle, wenn Sie ‚unspezifische’ Leistungen nur unter der Rubrik ‚sparsamer Vorlauf zur HzE’ diskutieren wollen. Unspezifische Sozialarbeit ist eine Infrastrukturinvestition – und als solche hilft sie (hoffentlich), die Flut der HzE-Ansprüche einzudämmen; so wie öffentliche Badeanstalten ein Beitrag zur Volksgesundheit und eine Entlastung der Krankenkassen sind. 

Badeanstalten werden aber nicht aus dem Gesundheitsetat finanziert. Sollten sie nicht besser?  Stattdessen werden sie privatisiert. Wer spart da wo? Ein weites Feld, jaja. Ich verstehe schon, dass Sie den Griff in die HzE-Budgets als einen momentan praktikablen Weg verstehen, um überhaupt einmal eine Bresche zu schlagen in die Fallprämienlogik. Ich verstehe auch, dass man nicht alles auf einmal erreichen kann und den Weg nehmen muss, der sich bietet. Aber aus meiner Eselei, mein Kinderhaus über den Tagessatz finanzieren zu wollen, habe ich gelernt: Kompromisse, die zu Lasten der Sachlogik gehen, können einen Kopf und Kragen kosten. Anders gesagt, mit dem Kopf muss man durch die Wand – womit denn sonst?

CFalk, pixelio.de

Ich neige weiterhin der Ansicht zu, dass das Problem auf der höheren Ebene der Gebietskörperschaften selbst (Jugendhilfekammer oder so was) und nicht erst auf der untersten Ebene der Träger angegangen werden muss. Ja, das ist nicht nur ‚grundsätzlich’, sondern abstrakt. Was es konkret bedeuten würde, weiß ich nicht. Ich will mit all dem auch nur eins gesagt haben: Die Sozialraumbudgets sind wirklich problematisch, nicht nur bei bösem Willen.

...

Mit besten Grüßen,
Ihr J.E.